Deutliche Unterschiede zwischen den Diözesen

Umfrage: Deutsche Bistümer zahlen mehr Geld an Missbrauchsopfer

Veröffentlicht am 29.11.2021 um 12:34 Uhr – Lesedauer: 

Frankfurt ‐ Eine umfangreiche Datenrecherche zeigt: Die deutschen Bistümer sind unterschiedlich weit bei den Verfahren zur Aufarbeitung und Anerkennung des Leids von Missbrauchsbetroffenen – und sie zahlen ihnen auch sehr unterschiedliche Summen.

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Neue Zahlen zum Umgang mit Missbrauch in der katholischen Kirche: In einer umfangreichen Datenrecherche haben "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und faz.net aktuelles Zahlenmaterial aus den 27 deutschen (Erz-)Bistümern ausgewertet. Dabei zeigt sich unter anderem, dass die Bistümer unterschiedlich weit sind bei den Verfahren zur Aufarbeitung und zur Anerkennung des Leids der Betroffenen und dass sie diesen auch sehr unterschiedliche Summen zahlen.

Insgesamt hat sich mit Inkrafttreten des neuen Verfahrens seit Jahresbeginn die durchschnittlich gezahlte Summe deutlich erhöht – und zwar auf 15.291 Euro. In den Jahren 2011 bis 2020 waren es im Schnitt 5.909 Euro. Am 1. Januar löste eine neue "Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids für Betroffene sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext" die seit 2011 praktizierte Regelung der materiellen Anerkennung erlittenen Leids ab. Unter anderem waren dabei höhere Zahlungen bis zu 50.000 Euro beschlossen worden. Die alte Ordnung hatte Summen bis 5.000 Euro in Aussicht gestellt, über die man in Einzelfällen aber hinausgehen konnte.

Nach einzelnen Bistümern aufgeschlüsselt lagen die durchschnittlichen Zahlungen 2011 bis 2020 zwischen 3.404 (Fulda) und 20.000 Euro (Görlitz). Seit Anfang 2021 lagen sie zwischen 4.900 (Osnabrück) und 50.500 Euro (Limburg). Dabei legen die Bistümer seit Jahresbeginn aber nicht mehr selbst fest, wie hoch die Leistung ist. Dies ist Aufgabe der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Insgesamt wurden gemäß der alten Ordnung 2.060 Anträge in den Bistümern bearbeitet und insgesamt 12,2 Millionen Euro ausgezahlt. Nach der neuen Ordnung wurden bisher 7,1 Millionen Euro an 468 Betroffene ausgezahlt, wobei gut zwei Drittel der bisher 1.427 neuen Anträge noch nicht bearbeitet wurden.

Aufforderung zu erneutem Antrag

Der Erhebung zufolge ist diese Zahl fast sechs Mal so hoch wie 2020, als es 250 Anträge gab. Zu den Gründen für den Anstieg gehört sicher, dass die Bischöfe alle, die bereits Leistungen erhalten hatten, aufgefordert hatten, nochmals einen Antrag zu stellen. 842 der 1.427 Anträge, also fast 60 Prozent, sind Zweitanträge. Aus der Erhebung geht außerdem hervor, dass in Einzelfällen deutlich mehr Geld gezahlt wurde. Die höchsten Einzelzahlungen gab es demnach in Bamberg (140.000) und Essen (80.000 Euro). Auch andere Bistümer wie Hildesheim, Regensburg, München-Freising und Speyer zahlten in Einzelfällen rund 50.000 Euro.

Beim Blick auf andere Elemente der Aufarbeitung zeigen sich in der Umfrage ebenfalls große Unterschiede: Demnach gibt es bisher in 13 der 27 Bistümer eigene Gutachten zu Missbrauch. In 14 Bistümern ist laut der Umfrage eine Unabhängige Kommission eingerichtet, in 13 ist sie noch im Aufbau oder in Planung. Betroffenenbeiräte gibt es laut faz.net in bisher 7 Bistümern, in 15 Bistümern seien sie in Planung.

Hier weichen die Zahlen von den Informationen der Bischofskonferenz in Teilen ab. So gibt es nach deren Angaben in 10 Bistümern abgeschlossene Gutachten oder Teilgutachten; in 11 weiteren Bistümern gebe es noch laufende aktuelle Untersuchungen. Bei den Unabhängigen Kommissionen nennt die Bischofskonferenz 11 Bistümer, in denen die Kommission die Arbeit aufgenommen habe, in den anderen befinde sie sich noch im Aufbau. Bei den Betroffenenbeiräten zählt die Bischofskonferenz 10 Bistümer, in denen der Beirat konstituiert sei und größtenteils auch schon die Arbeit aufgenommen habe. In den anderen Bistümern sei der Beirat im Aufbau oder es gebe andere Möglichkeiten der Beteiligung. (KNA)

29.11., 15:40 Uhr: Ergänzt um weitere Informationen.