Keine strafrechtlichen Ermittlungen mehr zum Memminger Dekan
Im Fall eines wegen des Verdachts sexueller Grenzüberschreitungen freigestellten Geistlichen aus dem Bistum Augsburg gibt es keine strafrechtlichen Ermittlungen mehr. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat ihre Prüfung des Falls eingestellt, wie sie am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) nach entsprechenden Medienberichten bestätigte. Bei dem Priester handelt es sich um den Dekan von Memmingen. Prüfgrund war eine Beschwerde über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Memmingen von Juni, ihre Ermittlungen in dem Fall einzustellen.
Damals hatte die Memminger Behörde erklärt, gegen den Geistlichen habe der Anfangsverdacht bestanden, sich "über Jahre hinweg durch mehrere sexualbezogene Handlungen, die gegenüber einer Person erfolgt sein sollen, strafbar gemacht" zu haben. Dieser Verdacht habe sich aber nicht bestätigt. Es habe sich kein Anhaltspunkt dafür ergeben, dass das Geschehen zwischen dem Dekan und einer Frau nicht einvernehmlich gewesen sei. Diese Frau wollte sich mit dem Befund der Memminger Staatsanwaltschaft nicht abfinden. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft hat ihn nun jedoch bestätigt.
Weg über Oberlandesgericht und Justizministerium möglich
Nun könnte die Frau laut der Generalstaatsanwaltschaft noch vor das Münchner Oberlandesgericht ziehen und dort ein Klageerzwingungsverfahren anstrengen. Zudem könnte sie eine Aufsichtsbeschwerde einlegen, über die das bayerische Justizministerium zu befinden hätte. Bisher hat die Frau der Behörde zufolge weder das eine noch das andere getan.
Das kirchenrechtliche Verfahren gegen den Dekan läuft derweil weiter. Vom Bistum hatte es nach der Ermittlungseinstellung im Sommer geheißen, über einen weiteren Einsatz des Geistlichen werde nach abschließender Prüfung des Falls durch die Glaubenskongregation in Rom entschieden.
Die Diözese hatte den Priester am 10. Juni von seinem Amt entpflichtet und von allen Aufgaben freigestellt. Entsprechend den kirchlichen Regelungen habe Bischof Bertram Meier die Glaubenskongregation informiert und um Entscheidung gebeten, hieß es. Über die Identität des Dekans hatte dessen Anwalt im Juni in einer Presseerklärung informiert. (KNA)