Jedes (Erz-)Bistum regelt den Zugang zu Gottesdiensten selbst

Das sind die Regeln für die Weihnachtsgottesdienste

Veröffentlicht am 22.12.2021 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Auch das Weihnachtsfest 2021 ist von der Corona-Pandemie geprägt. In jeder deutschen Diözese gelten andere Vorkehrungen für den Zugang zu den Weihnachtsgottesdiensten. Katholisch.de listet die wichtigsten Regeln auf.

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Hohe Inzidenzen, immer mehr Fälle der Omikron-Variante: Die Corona-Pandemie hat Deutschland auch zum Weihnachtsfest 2021 fest im Griff. Und die Kirche reagiert lokal sehr unterschiedlich. Vergangene Woche wurde klar: Deutschlandweit einheitliche Corona-Regeln wird es für die Weihnachtsgottesdienste nicht geben. Jede Diözese regelt die Zugangsbestimmungen abhängig von den Regelungen der Bundesländer selbst. Die Spannweite reicht dabei vom Verzicht auf Zugangsbeschränkungen (außer positiv auf Covid-19 getestete und Menschen in Quarantäne), über die 3G- (Geimpfte, Genesene und Getestete) oder 2G-Regel (Geimpfte, Genesene) bis hin zu den "+"-Varianten, also einem verpflichtenden PCR-Test (3G+) oder einem zusätzlichen Test (2G+).

Hier eine Übersicht über die deutschen (Erz-)Bistümer. (Mit Klick auf den Bistumsnamen gelangt man zur entsprechenden Seite der jeweiligen Diözese.)

Bistum Aachen: 3G möglich, dann ohne Abstand, aber mit Maske; ohne 3G: Abstand und Maskenpflicht; Gemeindegesang immer mit Maske

Bistum Augsburg: 3G-Gottesdiensten ohne Abstand und Teilnehmerbegrenzung; ohne Zulssungsbeschränkung Abstand und Maskenpflicht die ganze Zeit; reduzierter Gemeindegesang

Erzbistum Bamberg: Pfarreien steht es frei, 3G- oder 2G-Gottesdienste zu feiern; ansonsten Abstand und Maskenpflicht beim Kommen und Gehen

Erzbistum Berlin: 2G; Maskenpflicht auch beim Singen; pro Pfarrei mindestens ein 3G-Gottesdienst pro Sonn- und Feiertag

Bistum Dresden-Meißen: 3G; Maske, reduzierter Gesang

Bistum Eichstätt: Gemeinde vor Ort entscheidet über 3G; bei 3G keine Obergrenze bei der Teilnehmerzahl; ohne 3G muss Abstand gehalten und die Teilnehmerzahl begrenzt werden

Bistum Erfurt: Mindestens 3G; 2G und 3G+ möglich; Abstand, Maske und Teilnehmergrenze

Bistum Essen: Alle Pfarreien haben eigene Hygienekonzepte, zum Teil mit 2G oder 3G

Erzbistum Freiburg: Keine Zugangsbeschränkungen; mit Abstand, Teilnehmergrenze und Maske

Bistum Fulda: Alle Gottesdienste mit Abstand und Maske; auch wo kein 3G gilt, wird um Testung gebeten; 3G, 2G und 2G+-Gottesdienste sind möglich; Gesang nur im Freien oder mit Maske

Bistum Görlitz: 3G; mit Abstand und Maske bis zum Platz

Erzbistum Hamburg: Mindestens 3G, 2G optional; weiterhin Abstand und Teilnehmergrenze, Maskenpflicht, reduzierter Gemeindegesang

Bild: ©picture alliance/dpa/Boris Roessler

Die Corona-Regel sind deutschlandweit recht unterschiedlich.

Bistum Hildesheim: Allgemein bekannte Gottesdienste ohne Zugangsbeschränkung und mit Hygienekonzept; bei mehr als einem Gottesdienst an einem Tag innerhalb einer Pfarrgemeinde kann für einen 3G oder 2G gelten

Erzbistum Köln: Generell gelten bekannte Abstands- und Hygieneregeln; ansonsten ist Mischform möglich: Teil der Plätze in der Kirche unter 3G; reine 3G- oder 2G-Gottesdienste nur bei einem entsprechenden Alternativangebot

Bistum Limburg: 3G-Regel; immer mit Abstand, immer mit Maske; Gesang mit Maske

Bistum Magdeburg: 3G; Abstand, Maskenpflicht

Bistum Mainz: 2G und 2G+ wird empfohlen, aber in jeder Pfarreigruppe oder Pfarrei muss an Sonn- und Feiertagen oder deren Vorabend eine Messe mit Zugang für Ungeimpfte angeboten werden; auf Gemeindegesang soll verzichtet werden

Erzbistum München und Freising: 3G, zum Teil 2G; Abstand und Maske

Bistum Münster: 3G und 2G möglich, Alternativangebote erwünscht; durchgehendes Masketragen empfohlen bei 3G und 2G, sonst Maskenpflicht – gilt immer bei Gesang; bei 2G können Abstände verringert werden

Bistum Osnabrück: Immer Abstand und Maske, sonst keine bistumsweiten Vorgaben; Gemeinden vor Ort dürfen je nach Behördenvorgaben über 3G, 2G und 2G+ entscheiden; Alternativangebote angestrebt; reduzierter Gemeindegesang

Erzbistum Paderborn: 2G und 3G möglich und empfohlen, wenn Alternativangebot ohne Zulassungsbeschränkung; ohne Maske nur bei 2G und Abstand, sonst durchgängig Maske

Bistum Passau: 3G ist möglich, dann unbegrenzte Teilnehmerzahl, es gilt aber Maskenpflicht beim Kommen und Gehen; ohne 3G Teilnehmerbegrenzung, Abstand und Maske

Bistum Regensburg: Keine Beschränkungen; Maskenpflicht beim Kommen und Gehen, Abstand, Teilnehmerbegrenzung

Bistum Rottenburg-Stuttgart: 3G, 2G und 2G+ möglich, aber immer mit Abstand und Maske; Maximaldauer 60 Minuten bei Alarmstufe II

Bistum Speyer: Mindestens 3G; Maskenpflicht, Abstand

Bistum Trier: Je nach Bundesland entweder mindestens 3G oder 2G-Möglichkeit; Abstand, Teilnehmerbegrenzung, Maskenpflicht

Bistum Würzburg: Bei 3G ohne Abstand, dann aber mit Maske; ohne 3G mit Abstand und Teilnehmergrenze; Maskenpflicht endet am Platz, Weitertragen wird empfohlen

Hinweis: Die Corona-Lage kann sich schnell ändern, zudem gelten wegen unterschiedlicher Grenzen von Diözesen und Bundesländern in Teilen vieler Bistümer unterschiedliche Regeln – für die Richtigkeit der Angaben kann also keine Gewähr übernommen werden. Zudem haben Pfarreien oft die Möglichkeit, ihre Gottesdienste bis zu einem gewissen Grad selbst zu organisieren. Wer also ganz sicher gehen will, den gewünschten Gottesdienst auch besuchen zu können, sollte vorher bei der zuständigen Pfarrei nachfragen. In einigen Pfarreien gibt es zudem ein System für die vorherige Anmeldung zu den Gottesdiensten.

Von Christoph Paul Hartmann