Liturgiepräfekt: Strengere Regeln für Alte Messe keine Diskriminierung
Der Präfekt der Liturgiekongregation, Erzbischof Arthur Roche, weist Kritik an den Ausführungsbestimmungen seiner Kongregation zur vorkonziliaren Liturgie zurück. In einem Interview mit der Zeitung "National Catholic Register" (Donnerstag) betonte er, dass die Verschärfung durch die neuen Regeln zwar eine Einschränkung, aber keine Diskriminierung darstellten. "Jetzt kommt es darauf an, zu akzeptieren, dass der Heilige Vater gesprochen hat", so der Präfekt. "Jetzt gilt es, weiterzumachen, ohne sich die Wunden zu lecken, wo ohnehin niemand verletzt wurde." Den Vorwurf mangelnder Synodalität bei der Entscheidung könne er nicht nachvollziehen. "Synodalität" bedeute "zusammen gehen", und genau darum gehe es auch beim Motu Proprio, das vorgebe, in welche Richtung die Kirche im Gebet gehe.
Roche betonte, dass Liturgie nie nur eine Sache von persönlichem Geschmack und Vorlieben sei. "Es ist die 'lex orandi' der Kirche, die in Treue zur seit der Zeit der Apostel empfangen wurde und von der Kirche bestimmt wird, nicht von ihren einzelnen Mitgliedern." Das Römische Messbuch der heiligen Päpste Paul VI. und Johannes Paul II. sei Zeugnis eines unverfälschten Glaubens und einer ununterbrochenen, lebendigen Tradition. Die Erlaubnis, unter bestimmten Bedingungen die vorkonziliare Liturgie zu feiern, sei lediglich ein Zugeständnis, und nicht die vom Zweiten Vatikanischen Konzil vorgesehene Form. "Der Ritus in der Form von Paul VI. und Johannes Paul II. ist der einzige Ausdruck der Liturgie der Kirche", betonte der Präfekt. Einen Vergleich mit dem ambrosianischen Ritus in Mailand und dem mozarabischen Ritus in Teilen Spaniens sei nicht statthaft, da es sich dabei um eigenständige Riten handle. Auch die liturgischen Sonderregelungen für Konvertiten aus der anglikanischen und der US-Episkopalkirche seien nicht mit der vorkonziliaren Liturgie vergleichbar.
"Offensichtlich legitim und in voller Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht"
Der Erzbischof ging auch auf Kritik von Kirchenrechtlern ein, die Zweifel an der Zulässigkeit einiger Festlegungen in den Responsa geäußert hatten. Die Antworten der Kongregation seien "offensichtlich legitim und in vollständiger Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht". Die Zuständigkeit der Liturgiekongregation, derartige Festlegungen zu treffen, sei unbestritten, ihre Auslegung verbindlich. Kritiker der Responsa hatten bezweifelt, dass diese mit den kirchenrechtlichen Auslegungsregeln vereinbar seien und das Verbot für Bischöfe, von Teilen der Regeln zu dispensieren, für nicht vereinbar mit dem im Codex Iuris Canonici niedergelegten Universalkirchenrecht erklärt. Von dieser Möglichkeit der Dispens hat in Deutschland der Erzbischof von Freiburg Gebrauch gemacht und vorkonziliare Feiern entgegen den Festlegungen von TC in zwei Pfarrkirchen ermöglicht.
Mit Blick auf die traditionalistischen Gemeinschaften bestätigte Roche, dass sie gemäß "Traditionis Custodes" unter die Zuständigkeit der Ordenskongregation fallen, und diese sich noch nicht geäußert hat. "Allerdings gilt der Grundsatz, dass Weihen in der römischen Kirche so gespendet werden, wie es die Apostolische Konstitution zu den neuen Riten der Weihe von 1968 vorsieht", so Roche. Das vorkonziliare "Rituale Romanum", das Sakramente und Sakramentalien regelt, dürfe in Personalpfarreien zwar weiterverwendet werden, nicht jedoch für das Sakrament der Firmung, das 1971 durch eine Apostolische Konfirmation neu geordnet wurde. Im deutschen Sprachraum gibt es lediglich zwei Personalpfarreien für die Feier der vorkonziliaren Liturgie im Schweizer Bistum Chur. (fxn)