Erzbischof könne Verantwortung nicht auf Generalvikar abschieben

Lüdecke: Ratzingers "Verantwortungsenthaltsamkeit sehr merkwürdig"

Veröffentlicht am 06.01.2022 um 12:44 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Was wusste der Münchner Erzbischof Joseph Ratzinger über den Einsatz eines Missbrauchstäters in seinem Bistum? Vorwürfe lässt der mittlerweile emeritierte Papst zurückweisen. Kirchenrechtler Norbert Lüdecke hat Zweifel an der Verteidigungsstrategie.

  • Teilen:

Der Kirchenrechtler Norbert Lüdecke sieht in den Aussagen des emeritierten Papstes Benedikt XVI. zu seinem Verhalten als Münchner Erzbischof im Fall des Missbrauchstäters Peter H. einen klaren Widerspruch zur Lage, wie sie sich nach dem Dekret im Verwaltungsstrafverfahren gegen den Priester darstellt. Im Interview mit der "Kölnischen Rundschau" (Donnerstag) betonte der Bonner Lehrstuhlinhaber, dem das bislang nicht öffentlich gewordene Dekret bekannt ist, dass ein Diözesanbischof die Verantwortung für das Handeln seines Generalvikars nicht von sich weisen könne.

Der ehemalige Münchner Generalvikar Gerhard Gruber hatte die Verantwortung für den Einsatz des Essener Diözesanpriesters H. im Erzbistum München und Freising auf sich genommen und 2010 erklärt, eigenmächtig entschieden zu haben, aber ein Memo über den Vorgang ans Erzbischöfliche Büro gegeben zu haben. "Ob es auch auf den Schreibtisch Ratzingers gelangt ist, blieb offen. Aber ein Generalvikar ist das Alter Ego des Bischofs, er handelt für ihn. Die Finger eines Bischofs, die auf den Generalvikar zeigen, weisen immer auf ihn zurück", so Lüdecke. Sonst wiesen Bischöfe gern darauf hin, dass das Entscheiden ihre Aufgabe sei: "Da finde ich diese Verantwortungsenthaltsamkeit sehr merkwürdig."

Emeritierter Papst lässt Vorwürfe zurückweisen

Die Vorwürfe im schon seit 2010 bekannten Fall H. wurden Anfang der Woche von der Zeit-Beilage "Christ & Welt" auf Grundlage eines dem Blatt vorliegenden Dekrets des Münchner Kirchengerichts von 2016 erneut thematisiert. Das Verfahren gegen den Priester H. wurde nach der unwidersprochenen Darstellung von "Christ & Welt" außergerichtlich auf dem Verwaltungsweg nach Aktenlage und ohne die Möglichkeit zusätzlicher Beweiserhebung durchgeführt. Diesen Weg hätten laut "Christ & Welt" der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck und der Münchner Erzbischof Kardinal Reinhard Marx dem Vatikan empfohlen, um den damals noch amtierenden Papst Benedikt XVI. zu schützen. "Obwohl diese Vorwürfe entkräftet wurden, muss damit gerechnet werden, dass sie im Falle eines kirchlichen Strafverfahrens erneut aufgegriffen werden", soll es in einem Schreiben von Marx an den Vatikan heißen, das "Christ & Welt" vorliege.

Im Zuge der aktuellen Berichterstattung ließ der emeritierte Papst die Kritik über seinen Privatsekretär, Erzbischof Georg Gänswein, zurückweisen: "Die Behauptung, er hätte Kenntnis von der Vorgeschichte (Vorwürfe sexueller Übergriffe) zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Aufnahme des Priesters H. gehabt, ist falsch." Der damalige Erzbischof Ratzinger habe auch nicht bewusst auf die Sanktionierung von H. verzichtet. Lüdecke zeigte sich davon nicht überzeugt: "An der Korrektheit dieses Dekrets ist auch aus München bisher kein Zweifel geäußert worden. Wenn jetzt einer der Hauptverantwortlichen behauptet oder behaupten lässt, von nichts gewusst zu haben, ist das ein klarer Widerspruch, den zu beurteilen ich anderen überlasse." Der Kirchenrechtler wirft dabei die Frage auf, was von der Leitung und Verantwortung eines Erzbischofs zu halten sei, der sich um derart brisante Angelegenheiten, für die er zuständig ist, nicht persönlich kümmern würde oder das in der Ordinariatssitzung überhörte. "Ein Erzbischof malt in solchen Sitzungen ja keine Mandalas", ergänzte Lüdecke.

Darauf Bezug nehmend lässt der emeritierte Papst auch die Angabe, er könne in Ordinariatssitzungen über die Vorgeschichte des Priesters H. informiert worden sein, über Erzbischof Georg Gänswein zurückweisen: "Die Unterstellung, er sei in Ordinariatssitzungen über die Vorgeschichte des Priesters H. informiert worden und habe diese Information 'überhört', ist falsch. Papst Benedikt wurde auch in Ordinariatssitzungen nicht über die Vorgeschichte informiert und hatte von dieser keine Kenntnis", so Gänswein gegenüber katholisch.de.

Erzbistum verweist auf kommende Veröffentlichung von Missbrauchsgutachten

Lüdecke hatte zusammen mit seinem Tübinger Kollegen Bernhard Sven Anuth bereits in "Christ & Welt" auch Kardinal Marx, dem amtierenden Münchner Erzbischof, Pflichtverletzungen im Umgang mit dem Missbrauchstäter vorgeworfen. Dieser habe 2008 zwar eine psychiatrische Begutachtung des inzwischen vorbestraften Pfarrers beauftragt und ihn versetzt, aber keine interne Voruntersuchung angeordnet und den Fall auch nicht an den Vatikan gemeldet. Im Gespräch mit der "Kölnischen Rundschau" bekräftigte Lüdecke diese Einschätzung und bezeichnete diese Nichteinhaltung einer kirchenrechtlichen Vorschrift als Pflichtverstoß.

Mit Verweis auf die für Ende Januar geplante Veröffentlichung eines Gutachtens zur Missbrauchsaufarbeitung in der Erzdiözese München hatte deren Pressestelle bisher keine Stellungnahmen zu dem Fall abgegeben. Alle dem Ordinariat vorliegenden Akten zum Fall H. seien den Anwälten zur Verfügung gestellt worden, die Ergebnisse der Untersuchung nicht bekannt. Im Juli hatte Marx sich bei Vertretern der Pfarrgemeinde in Garching an der Alz für den Umgang der Kirche mit dem einst dort eingesetzten Missbrauchstäter H. entschuldigt. "Das ist Verrat an der Botschaft Jesu und es ist ein Versagen der Institution, für die ich um Entschuldigung bitte", sagte Marx. Er trage auch für die Zeit vor seinem Amtsantritt in München als Erzbischof Verantwortung. (fxn)

6.1., 20 Uhr: Ergänzt um den fünften Absatz.