Pfarrer wurde 1980 nach sexuellen Vergehen von Essen nach München geschickt

Ruhrbischof Overbeck verteidigt Vorgehen in Missbrauchsfall H.

Veröffentlicht am 06.01.2022 um 15:27 Uhr – Lesedauer: 

Düsseldorf ‐ Der Missbrauchsfall H. betrifft neben dem Münchner Erzbistum und dem emeritierten Papst auch das Bistum Essen: Nun äußert sich Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck zu seinem eigenen Handeln in der Angelegenheit.

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Essens Bischof Franz-Josef Overbeck verteidigt sein Vorgehen im Fall eines ehemaligen Pfarrers, der sich mehrfach an Minderjährigen vergangen hatte. Nach seinem Amtsantritt als Ruhrbischof 2009 und Einblick in Personalakten habe er den Diözesanpriester Peter H. in den Ruhestand versetzt, sagte Overbeck der "Rheinischen Post" (online) am Donnerstag. Außerdem habe er ihm das Ausüben priesterlicher Dienste untersagt.

Zum weiteren kirchlichen Verfahren gegen H. sagte der Ruhrbischof, er habe den Fall vollständig aufklären und Sanktionen herbeiführen wollen. "Ich wollte erreichen, dass Peter H. aus dem priesterlichen Dienst entlassen wird und von ihm keine weiteren Gefahren ausgehen." Ein Dekret habe die Suspendierung des Geistlichen bestätigt. Damit sei das Vorgehen gegen H. auf eine kirchenrechtliche Grundlage gestellt gewesen.

"Rückblickend hätte ich mir ein Verfahren gewünscht, dass die Vorgänge und Verbrechen konsequenter aufklärt und vor allem die Betroffenen und Zeugen der Missbrauchstaten anhört und ernst nimmt", erklärte der Bischof weiter. Mit dem damaligen Papst Benedikt XVI. habe er über den Fall nicht gesprochen. "Zu Kardinal Marx kann ich keine Angaben machen", so Overbeck. Der Münchner Erzbischof sowie der emeritierte Papst werden durch ein Dekret eines Münchner Kirchengerichts von 2016 belastet, über das die Wochenzeitung "Die Zeit" berichtete. Dabei geht es um die Frage, ob sie mit dem Missbrauchstäter angemessen umgingen.

1980 aus dem Bistum Essen nach München geschickt

Nach sexuellen Vergehen an Minderjährigen wurde H. 1980 aus dem Bistum Essen nach München geschickt. Der damalige Münchner Erzbischof Joseph Ratzinger habe dem Dekret zufolge von der Vorgeschichte gewusst und einer Aufnahme zugestimmt. Erzbischof Georg Gänswein wies in der "Zeit" diese Darstellung im Namen Benedikt XVI. als falsch zurück. Dieser habe zum Zeitpunkt der Entscheidung keine Kenntnis von den Vorwürfen gegen den Priester gehabt.

Laut der Wochenzeitung gab es erstmals 2010 eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen H. im Erzbistum München. Allerdings habe es sich nicht um ein Straf- sondern um ein Verwaltungsverfahren gehandelt. "Marx und Overbeck wollten ursprünglich aber nicht einmal das, sondern die sofortige Entlassung des Täters aus dem Klerikerstand durch Verwaltungsakt. Damit wäre die ganze Angelegenheit schnell und geräuschlos (...) vom Tisch", kritisiert der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke in der Zeitung. Er hatte Einblick in das Münchner Dekret.

In der Woche ab dem 17. Januar wird die Veröffentlichung eines Gutachtens zum Umgang mit Missbrauchsfällen im Münchner Erzbistum erwartet. Es wurde von der Bistumsleitung in Auftrag gegeben. Die Anwälte sollen auch Verantwortliche für eine mögliche Vertuschung benennen. (KNA)