Arbeitsgruppe solle im Sommer die konkrete Umsetzung beraten

Erzbistum Paderborn will Gläubige an der Auswahl des Bischofs beteiligen

Veröffentlicht am 11.02.2022 um 15:22 Uhr – Lesedauer: 

Paderborn ‐ Der Handlungstext zur Mitwirkung von Gläubigen bei der Bischofsbestellung war der konkreteste Beschluss der Synodalversammlung. Das Domkapitel im Erzbistum Paderborn hat das Papier ausdrücklich begrüßt – und möchte sich jetzt an die Umsetzung machen.

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Das Erzbistum Paderborn will die Gläubigen künftig bei der Auswahl eines neuen Erzbischofs einbeziehen. Damit folge das Metropolitankapitel "einer Empfehlung der dirrten Synodalversammlung" des synodalen Wegs vom vergangenen Wochenende, teilte das Erzbistum am Freitag mit. Das Kapitel habe die Empfehlungen der Versammlung für ein Verfahren zur Bestellung des Bischofs mehrheitlich ausdrücklich begrüßt.

Der Paderborner Domprobst Joachim Göbel bezeichnete die Vorschläge als "guten Weg, das Mitwirken des diözesanen Gottesvolks möglich zu machen". Dies könne die Anerkennung und Akzeptanz eines künftigen Bischofs erhöhen. Eine Arbeitsgruppe solle noch im Sommer einen Vorschlag für eine konkrete Regelung erstellen, kündigte Göbel an. Daran seien auch die Gläubigen im Erzbistum zu beteiligen. "Vor allem wird zu klären sein, wie das Auswahlverfahren für die  Mitglieder des hinzukommenden Gremiums gestaltet sein kann, solange es  in der Diözese noch keinen Synodalen Rat gibt", so Göbel.

Selbstverpflichtung der Domkapitel

Die Synodalversammlung hatte bei der dritten Plenarsitzung in Frankfurt am Main den Handlungstext "Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs" in zweiter Lesung mit großer Mehrheit angenommen. Auch zwei Drittel der anwesenden Bischöfe stimmten dem Papier zu. Demnach sollen die Domkapitel sich selbst dazu verpflichten, Gläubige bei der Wahl eines neuen Bischofs einzubeziehen. Ein noch zu schaffender Synodaler Rat soll dann ein Gremium wählen, das genauso viele Mitglieder wie das Domkapitel hat und das "dieses bei der Wahrnehmung seiner Rechte im Prozess der Bischofsbestellung unterstützt". Dazu soll eine "Musterordnung für die freiwillige Selbstbindung der jeweiligen Domkapitel bei der Bestellung von Bischöfen" erarbeitet werden.

Die Bischofswahl im Erzbistum Paderborn ist aktuell im Preußenkonkordat von 1929 geregelt. Demnach muss unter anderem das Domkapitel, das in Paderborn Metropolitankapitel genannt wird, eine Kandidatenliste aufstellen. Sie wird über den Apostolischen Nuntius, den Botschafter des Papstes in Deutschland, an den Vatikan weitergeleitet. Der Papst schickt dann eine Liste mit drei Namen nach Paderborn zurück, die von den vorgeschlagenen Namen abweichen können. Aus dieser Liste wählt das Metropolitankapitel einen neuen Bischof. Dem neuen Handlungstext zufolge soll das Wahlgremium hier künftig sowohl an der Zusammenstellung der Kandidatenliste beteiligt werden, sowie vor der Wahl des Domkapitels aus der Dreierliste des Papstes angehört werden. Zudem soll das Gremium berechtigt sein, dem Domkapitel mehrheitlich eine Wahlempfehlung zu geben. (cbr/epd/KNA)