Ausführungsbestimmungen zu "Traditionis Custodes" veröffentlicht

Bistum Regensburg regelt Umgang mit Alter Messe neu

Veröffentlicht am 26.02.2022 um 14:13 Uhr – Lesedauer: 

Regensburg ‐ Keine vorkonziliare Liturgie in Pfarrkirchen mehr, Lesung nur noch auf deutsch, Sakramente und Sakramentalien nur noch in der gegenwärtigen Form: Das Bistum Regensburg setzt die römischen Anforderungen an die Liturgie mit einem neuen Dekret wortgetreu um.

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Bischof Rudolf Voderholzer hat die Feier der vorkonziliaren Liturgie in seinem Bistum durch Ausführungsbestimmungen zum Motu Proprio "Traditionis Custodes" neu geregelt. Im aktuellen Amtsblatt (Freitag) veröffentlichte die Diözese eine Übergangsregelung, um die Zeit bis zur Erarbeitung eines Statuts durch die Deutsche Bischofskonferenz zu überbrücken. Laut dem Dekret kann die bisherige Praxis mit einigen Einschränkungen beibehalten werden.

Abweichend zur bisherigen Regelung und unter Beachtung der neuen Regeln durch "Traditionis Custodes" und die im Dezember von der Gottesdienstkongregation erlassenen Ausführungsbestimmungen kann die vorkonziliare Liturgie künftig nicht mehr in Pfarrkirchen gefeiert werden. Sollte es unmöglich sein, eine andere Kirche zu verwenden, kann ein Antrag an den Ortsordinarius, das heißt den Bischof oder den Generalvikar, gestellt werden. Der Ordinarius kann dann eine Ausnahme bei der Gottesdienstkongregation erbitten. Die Erlaubnis zur Feier nach der vorkonziliaren Liturgie wird ausdrücklich auf die Heilige Messe beschränkt: "Es ist nicht gestattet, die Sakramente mit dem vor der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils geltenden Rituale Romanum und dem Pontificale Romanum zu feiern", so das Dekret. Darüber hinaus werden Regelungen zur Lesung in Volkssprache statt auf Latein sowie zur Feier mehrerer Messen an einem Tag durch denselben Zelebranten getroffen. Priester, die nach dem alten Messbuch zelebrieren wollen, müssen dies neu beim Diözesanbischof beantragen. Dies gilt auch für Diakone und andere zu liturgischen Diensten Beauftragte.

Regelungen in Freiburg und Dresden-Meißen bereits erlassen

Das Bistum Regensburg ist das dritte deutsche Bistum, das Ausführungsbestimmungen zu "Traditionis Custodes" erlässt. Bereits zum 1. November wurde im Erzbistum Freiburg ein entsprechendes Dekret erlassen, das allerdings noch nicht die im Dezember verschärften Regelungen berücksichtigen konnte. So sieht das Freiburger Dekret noch vor, dass die bisher für vorkonziliare Feiern vorgesehenen Pfarrkirchen weiterhin genutzt werden können. Außerdem wurde dort noch davon ausgegangen, dass sich die Neuregelungen des Papstes nur auf die Heilige Messe, nicht aber die Feier anderer Sakramente und Sakramentalien beziehe. Auf Anfrage von katholisch.de teilte ein Sprecher des Erzbistums im Dezember mit, dass eine Reaktion auf die verschärften Regeln der Gottesdienstkongregation seitens der Erzdiözese erst deutlich nach der Weihnachtspause zu erwarten sei. Bislang ist keine neue Fassung des Dekrets veröffentlicht worden.

Im Dezember regelte das Bistum Dresden-Meißen den Umgang mit der Alten Messe neu. Obwohl das Dresdner Dekret vor den Ausführungsbestimmungen der Gottesdienstkongregation verfasst wurde, enthält es keine Regelungen, die diesem widersprechen. Der Dresdner Bischof Heinrich Timmerevers ordnete in seinem Dekret außerdem die Anfertigung eines Berichts über die Entwicklung und Auswirkungen der Feier der vorkonziliaren Liturgie in seinem Bistum an. (fxn)