Kirchenaustritt per se Ausschlusskriterium für Beschäftigung?

Caritas-Theologen fordern Änderungen im kirchlichen Arbeitsrecht

Veröffentlicht am 28.04.2022 um 13:18 Uhr – Lesedauer: 

Wien ‐ Es gelte, "ein gewinnendes christliches Narrativ des kirchlichen Dienstes zu entwickeln, statt mit einem sanktionierenden kirchlichen Arbeitsrecht zu drohen": Mehrere Theologen rufen zu einer grundlegenden Neuausrichtung der Grundordnung auf.

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Für eine grundlegende Reform des kirchlichen Arbeitsrechts machen sich mehrere bei der Caritas tätige Theologinnen und Theologen stark. Es gelte, "ein gewinnendes christliches Narrativ des kirchlichen Dienstes zu entwickeln, statt mit einem sanktionierenden kirchlichen Arbeitsrecht zu drohen", schreibt die Initiativgruppe in einem von dem österreichischen Portal feinschwarz.net am Donnerstag veröffentlichten Beitrag.

Darin bekennen sich die Unterzeichner zu dem eigenen System des Arbeits- und Tarifrechts der Kirchen in Deutschland, dem sogenannten Dritten Weg. Sie rufen aber zu einer grundlegenden Neuausrichtung der Grundordnung auf, dem Grundpfeiler der Arbeitsrechtsverfassung in der katholischen Kirche. So sei zu überlegen, ob ein Kirchenaustritt weiterhin per se ein Ausschlusskriterium für eine Beschäftigung sein solle. Entscheidend sei vielmehr die "Loyalität zum Auftrag des kirchlichen Trägers".

Die Gründe für einen Austritt seien vielfältig und individuell begründet, heißt es in dem Beitrag. Hinzu komme, dass ein solcher Schritt nur dann als ein absichtsvolles Handeln gegen die Kirche bewertet werden könne, wenn dem zuvor eine bewusste Entscheidung für die Kirche vorausgegangen sei. "Dies ist aber bei einer Vielzahl von im Kleinkindalter Getauften nicht der Fall." Stattdessen müsse sich die Kirche der Frage stellen, welchen Anteil sie selbst habe, "dass jemand – obwohl getauft – keine Bindung zur Kirche und dem christlichen Glauben aufbauen konnte".

"Haltung des Misstrauens und der Defizitorientierung"

Die bisherige Grundordnung ist nach Ansicht der Theologen "von einer Haltung des Misstrauens und der Defizitorientierung geprägt". Bislang sieht das Regelwerk beispielsweise vor, dass der Familienstand und die öffentlich bekannte sexuelle Orientierung als entscheidend für die Loyalität kirchlicher Angestellter gewertet werden konnte. In der Praxis konnte etwa ein Dienstverhältnis gekündigt werden, wenn jemand eine homosexuelle Partnerschaft einging. Dagegen hat es immer wieder Proteste gegeben.

Das kirchliche Arbeitsrecht war Anfang März auch Thema bei der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK). Deren Vorsitzender, der Limburger Bischof Georg Bätzing, sagte, er erwarte noch dieses Jahr eine Änderung des Arbeitsrechts. Auch die Vollversammlung des Reformprojekts Synodaler Weg hatte sich dafür ausgesprochen.

Die Caritas-Theologen hielten dazu jetzt fest: "Wir erwarten von den deutschen Bischöfen einen transparenten und partizipativen Prozess zur Erstellung einer neuen Grundordnung für den kirchlichen Dienst." Die Caritas ist mit rund 690.000 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der größte private Arbeitgeber in der Bundesrepublik. (KNA)