Das Lehramt hat sich isoliert
Frage: Professor Schockenhoff, was ist das Naturrecht, das im Vorbereitungsdokument der Familiensynode so stark gemacht wird?
Schockenhoff: In der biblischen Offenbarung steht nur sehr wenig zur allgemeinen Ethik, vor allem nicht zu allen Handlungsfeldern. Deshalb hat sich die christliche Ethik in der Form einer wissenschaftlichen Theorie der menschlichen Lebensführung durch die Rezeption philosophischer Naturrechts-Lehren in der Zeit des Urchristentums ausgebildet. Unter Naturrecht oder dem sittlichen Naturgesetz versteht man eine Morallehre, die der Natur des Menschen entspricht, also der naturgemäßen Entfaltung des menschlichen Wesens dient.
Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Formen. Das "Naturgemäße" kann nämlich einmal das sein, was die biologische Natur des Menschen betrifft. Eine einflussreiche Definition lautet "das Naturrecht ist das, was die Natur allen Lebewesen lehrt". Die andere Linie geht auf Aristoteles zurück: Das, was dem Menschen naturgemäß ist, ist eine Existenzweise gemäß der Vernunft. Damit kann man nicht einfach von der Biologie her Vorschriften für die naturgemäße Lebensführung des Menschen machen.
Frage: Und was bedeutet das konkret?
Schockenhoff: Im Bereich der Sexualethik zum Beispiel ist seit Augustinus die herrschende Meinung, dass der natürliche Zweck der Sexualität das Zeugen von Nachkommen ist. Das ist die Grundannahme, der die lehramtliche Sexualethik gefolgt ist: Danach sind alle Handlungsweisen unerlaubt und in sich ungeordnet, die darauf abzielen, das Erreichen des Naturzweckes der Sexualität zu verunmöglichen – ob das nun männliche Masturbation ist, gleichgeschlechtliches Verhalten oder künstliche Empfängnisverhütung.
All das zielt darauf ab, den Naturzweck der Ehe nicht zu erreichen und ist deshalb, so das Verdikt, unnatürlich und in sich ungeordnet. Wenn man aber stattdessen der anderen Linie folgt – "dem Menschen gemäß ist eine vernünftige Existenzweise" –, dann kann man der Biologie des Menschen unmittelbar noch keine normativen Vorstellungen über das, was richtig ist, entnehmen. Dann kann man aus dem Sein des Menschen noch kein Sollen ableiten.
Frage: Wie ginge man stattdessen vor?
Schockenhoff: Man muss die praktische Vernunft des Menschen befragen, was ein richtiges Verhalten in den jeweiligen Handlungsbereichen ausmacht, und dann kommt man zu ganz anderen Ergebnissen. In Bezug auf die Sexualethik bedeutet das, wie die heutige Sexualwissenschaft lehrt, unterschiedliche Dimensionen der menschlichen Sexualität zu unterscheiden. Da gehört die Lustdimension und die Beziehungsdimension dazu, und natürlich auch die Dimension der Fortpflanzung – aber das ist eine von mehreren Dimensionen, nicht die einzige. Deshalb kann man die Sexualität auch ethisch nicht nur vom Zweck der Fortpflanzung her bewerten, sondern muss auch ihre Bedeutung für das Gelingen menschlicher Beziehungen, für die personale Identität des Menschen und auch ihre Lustfunktion berücksichtigen.
Frage: Im Instrumentum Laboris der Synode wird davon gesprochen, dass das Naturrecht bei den Gläubigen nicht gekannt, nicht verstanden und nicht akzeptiert wird. Teilen Sie diese Analyse?
Schockenhoff: Ja, das hat ja auch die Umfrage im Vorfeld der Synode ergeben. Vor allem ist die kirchliche Binnensicht problematisch, dass Naturrecht etwas sein soll, was allen Menschen gemeinsam ist, weil es sich auf die gemeinsame menschliche Natur bezieht. Das soll gerade den universalen Anspruch der christlichen Ethik deutlich machen. Außerhalb des katholischen Raums gilt Naturrecht aber als eine katholische Besonderheit. Das kirchliche Lehramt sagt, naturrechtliche Argumente seien universal gültig, da sie allen einleuchten würden, weil sie sich auf die menschliche Natur bezögen.
Frage: Und dennoch nimmt das Lehramt eine besondere Autorität der Kirche an – wie passt das zusammen?
Schockenhoff: Ja, die Kirche sagt, weil sie die Heilsbotschaft des Evangeliums verkünde, könne sie das Naturrecht in seinem ganzen Umfang authentisch erklären. Einerseits universal gültig, aber dort wo die universale Einsicht Lücken hat, reklamiert das Lehramt seine besondere Autorität, beides schließt sich aber aus. Gerade in der Sexualethik beruft das Lehramt sich stark auf seine eigene Autorität. In der Enzyklika Humanae vitae etwa heißt es: Selbst dann, wenn die vorgebrachten Gründe einem Gläubigen nicht einleuchten, ist er verpflichtet, sich aufgrund der Autorität des Lehramtes an diese Weisung zu halten.
„Das starkmachen, wofür das Naturrecht in der Vergangenheit stand: Eine Ethik, die am Gedanken der Menschenwürde und der Verantwortung orientiert ist.“
Frage: Sehen Sie eine Möglichkeit, wie das Vorbereitungspapier es vorschlägt, das Naturrecht zu stärken? Ist es aus Ihrer Sicht überhaupt angesagt, das zu tun?
Schockenhoff: Ob man den Begriff Naturrecht überhaupt weiterverwenden soll, halte ich für sehr fraglich. Das erweckt sofort den Verdacht, die Kirche versuche hier unter dem Deckmantel allgemeiner Vernunfteinsicht spezifisch katholische Besonderheiten in die Ethik einzubringen. Deshalb sollte man lieber das, wofür das Naturrecht in der Vergangenheit stand, starkmachen: Nämlich eine Ethik, die am Gedanken der Menschenwürde und der Verantwortung orientiert ist und sich nicht auf partikuläre Traditionen stützt, sondern auf die Vernunfteinsicht des Menschen. Das war der Grundgedanke des Naturrechts, und das kann man entfalten, ohne dass man diese spezifische Begrifflichkeit verwendet.
Frage: Hieße das dann auch, dass man bisher zentrale Punkte der katholischen Sexuallehre hinterfragen muss, etwa die Unterscheidung von natürlichen und künstlichen Empfängnisverhütungsmethoden?
Schockenhoff: Zunächst gibt es viele gute Gründe für ein Ehepaar, auf die Methoden der natürlichen Empfängnisregelung zurückzugreifen: Sie sind sicher, sind billig, werden dem persönlichen Lebensrhythmus gerecht, sind ein Ausdruck eines Lebensstils der Rücksichtsnahme. Das bedeutet aber nicht, dass andere Methoden der Empfängnisregelung abzulehnen wären. Diese Entscheidung sollte man den Paaren überlassen. Es gibt Kriterien, die man bei einem ethischen Urteil berücksichtigen sollte. Das Urteil über die verschiedenen Formen der Empfängnisregelung sollten grundsätzlich die Paare selber sprechen, das gehört mit zur verantworteten Elternschaft, wie sie das Konzil definiert.
„Es wäre schon viel gewonnen, wenn man darauf verzichten würde, die lehramtlichen Äußerungen zur Empfängnisregelung nochmals zu bekräftigen.“
Man darf Empfängnisregelung nicht als einen lebensfeindlichen Akt darstellen, der zu einer "Kultur des Todes" gehöre, oder der etwas sei, bei dem Mann und Frau sich im Vollzug des sexuellen Aktes in ihrer Würde gegenseitig verletzen, so wie das das Lehramt das gegenwärtig darstellt. Empfängnisregelung ist dort, wo sie in gemeinsamer Verantwortung gewählt wird, ein Dienst am Leben und als solcher auch positiv zu würdigen: Als Dienst am Leben der Familie, am Leben des Paares und auch am Leben der schon geborenen Kinder.
Frage: Die von ihnen geschilderte Position ist sicherlich mehrheitsfähig unter den Gläubigen, aber es wäre eine Revolution, wenn sie von den Bischöfen, dem Lehramt, der Synode so klar formuliert würde. Wie sollte sich Ihrer Meinung nach die Synode äußern?
Schockenhoff: Es wäre schon viel gewonnen, wenn man darauf verzichten würde, die lehramtlichen Äußerungen zur Empfängnisregelung nochmals zu bekräftigen. Stattdessen könnte man in positiver Weise die Grundzüge der kirchlichen Ehelehre formulieren: Dass die Ehe eine auf Dauer angelegte, umfassende Lebensgemeinschaft von Mann und Frau ist, die auch ihren sexuellen Ausdruck findet als Sinnbild und Symbol der Liebe. Dass dort etwas ist, was zum Sinn der ewigen Liebe hinzugehört, und dass man sich dann nicht über Details der Ehemoral auslässt, wie man das in der Vergangenheit getan hat, sondern dass man hier auch den Eheleuten Vertrauen schenkt. Sie wissen selbst, was ihrer Partnerschaft gut tut, was ihnen entspricht, und da brauchen sie keine Gängelung, kein Gerüst von Normen.
Zumal das Lehramt sich damit ja auch innerhalb der Kirche isoliert hat. Als würde das der katholischen Sexuallehre widersprechen! Da muss man fragen: Was ist die katholische Sexuallehre überhaupt? Ist sie das, was das Lehramt lehrt, oder ist sie das, was die Gläubigen in ihrem Leben praktizieren? Eigentlich ist der katholische Glaube der Glaube, den die Gläubigen leben, und keine abstrakte Vorstellung, die das Lehramt verkündet.
Frage: Haben Sie die Hoffnung, dass die Synode sich so positionieren wird?
Schockenhoff: Das wird davon abhängen, wie mutig die einzelnen Synodenteilnehmer sind. Papst Franziskus hat ja sehr deutlich gesagt, dass er sich durchaus einen neuen Stil des lehramtlichen Sprechens wünscht und erhofft. Er wünscht sich auch ausdrücklich eine kontroverse Debatte während der Synode. Eine große Zahl der Bischöfe ist aber nicht daran gewöhnt, dass man miteinander diskutiert, auch kontroverse Positionen in den Raum stellt und dann versucht, miteinander um das bessere Argument zu ringen. Meine Hoffnung ist, dass ein offener Dialog auf der Synode herrschen wird. Die vergangenen Synoden haben das ja nicht geschafft, dort war es mehr ein Austausch von Argumenten, die schon bekannt waren, man hat sich gegenseitig bestätigt und bekräftigt in einer gemeinsamen Überzeugung. Meine Hoffnung ist, dass die Bischöfe die Lebenserfahrungen der Gläubigen, die ihnen ja vertraut sind, einbringen. Ob sie sich realisiert, das weiß man nicht.