Diakonie: Sterbehilfe in Ausnahmen in eigenen Heimen möglich
Nach langem Ringen haben die evangelische Kirche und ihr Wohlfahrtsverband eine gemeinsame Linie in der Debatte um eine mögliche neue Sterbehilfe-Regelung gefunden. In einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung forderten Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und Diakonie ein Suizidpräventionsgesetz. Prävention müsse allem anderen vorgehen, erklärte die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus. Gleichzeitig veröffentlichte die Diakonie ein Papier zu der Frage, ob Hilfe beim Suizid auch in kirchlichen Einrichtungen denkbar ist. Dies solle nur in Ausnahmen der Fall sein, heißt es darin. Damit weicht die evangelische Kirche aber dennoch von einer früheren strengeren Position ab.
Seit das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Verbot organisierter Suizidassistenz, wie sie etwa Sterbehilfeorganisationen anbieten, gekippt hatte, wurde in der evangelischen Kirche um eine neue Position gerungen. Der Konsens zwischen den unterschiedlichen Positionen kommt pünktlich zur Debatte im Bundestag über eine mögliche Neuregelung. Der Bundestag beschäftigte sich am Mittwochnachmittag in einer Orientierungsdebatte mit dem Thema. Es liegen bislang drei interfraktionelle Gesetzesvorschläge vor. Ein Vorschlag plädiert für ein Verbot sogenannter geschäftsmäßiger Suizidassistenz, das zugleich Ausnahmen erlaubt. Zwei weitere stellen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben in den Mittelpunkt und formulieren Bedingungen, unter denen ein tödlich wirkendes Medikament abgegeben werden soll.
Viel früher ansetzen
Kurschus appellierte an die Politiker, man müsse viel früher ansetzen, "wenn Menschen in einer für sie unerträglichen Lebenslage oder bei einer schweren Erkrankung einen Suizidwunsch äußern". Suizidprävention setze bereits weit vor einem assistierten Suizid an, ergänzte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Dazu gehörten ein Aktionsplan sowie ein Netz von Präventions- und Krisendiensten, zudem mehr psychotherapeutische und psychosoziale Angebote.
Lilie hatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dafür plädiert, Suizidhilfe auch in Einrichtungen der Diakonie nicht von vornherein auszuschließen. Damit hatte er eine Debatte in der evangelischen Kirche entfacht, in der er auf Widerstand unter anderem beim damaligen Ratsvorsitzenden Bedford-Strohm stieß. Auch die katholischen Bischöfe kritisierten den Vorstoß. In der nun voorgelegten Orientierungshilfe der Diakonie, die Hilfe beim Suizid nur in Ausnahmen in eigenen Häusern für möglich erklärt. "Der assistierte Suizid kann und darf – über den besonderen Ausnahmefall hinaus – nicht zur Regel werden", schreibt Lilie darin. Der assistierte Suizid sei "keine allgemeine Dienstleistung" und gehöre "nicht zum Leistungsspektrum diakonischer Dienste und Einrichtungen".
Linktipp: Prälat Jüsten: Sterbehilfe-Urteil ist Zäsur für den Lebensschutz
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit geschäftsmäßiger Sterbehilfe stößt in der katholischen Kirche auf scharfe Kritik. Im katholisch.de-Interview bezeichnet der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, den Richterspruch als Zäsur. Außerdem sagt er, welche Reaktion er sich jetzt vom Gesetzgeber erhofft. (Interview vom Februar 2020)
Das Papier hält es aber für denkbar, wenn Mitarbeiterinnen und Betreuer diesen Weg eines Sterbewilligen begleiten, wenn der Suizid nicht abzuwenden ist. Damit schließt sie die Form der Sterbehilfe anders als die katholische Caritas nicht komplett aus. Diesen Kompromiss trägt die im November gewählte neue EKD-Ratsvorsitzende Kurschus offenbar mit, die für das Papier ein Vorwort geschrieben hat.
Ebenfalls am Mittwoch betonte der katholische Caritasverband, das eine Regelung zur Suizidbeihilfe vor allem verhindern müsse, dass Angebote der Suizidassistenz Menschen unter Rechtfertigungsdruck setzen. "Weiter leben zu wollen, bedarf keiner Begründung – ganz unabhängig davon, wie alt oder krank man ist", mahnte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Ferner müsse der Gesetzgeber klarstellen, dass keine Person, aber auch kein Träger von Einrichtungen und Diensten verpflichtet ist, an einem Suizid mitzuwirken. Wie die EKD und die Diakonie forderte die Caritas verbesserte Suizidprävention, gerade auch für ältere Menschen. So seien weitere Anstrengungen für einen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung und die Gewährleistung guter Betreuung durch qualifiziertes Personal in der stationären und ambulanten Altenhilfe nötig.
Welskop-Deffaa beklagte, dass schon heute die Zahl der Suizide bei Menschen über 65 erschreckend hoch sei: "Suizid spiegelt eine Realität der Verzweiflung, Vereinsamung gerade bei Männern über 90, die in unserer Leistungsgesellschaft keine Wertschätzung erleben". Das dürfe nicht durch eine erleichterte Zugänglichkeit von Suizidhilfe "banalisiert und verschärft" werden. "Die Pandemie-Erfahrung hat gelehrt: Wir brauchen eine soziale Infrastruktur mit Räumen für das Leben, in denen sich Menschen bis zuletzt in sorgenden Händen gut aufgehoben fühlen." (mal/epd/KNA)