Bischofskonferenz veröffentlicht deutsche Übersetzung des Abschlussberichts

Synode zum Nachlesen

Veröffentlicht am 06.11.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Ein Kopf mit Bischofsmütze wurde mit der Kamera schnell anvisiert, alle anderen Kopfbedeckungen von Bischöfen und Kardinälen sind verschwommen im Bild.
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Familiensynode

Bonn ‐ Mit einem zeitlichen Abstand von fast drei Wochen hat die Deutsche Bischofskonferenz am Donnerstag den offiziellen Abschlussbericht ("Relatio Synodi") der "Familiensynode" in Rom auf Deutsch veröffentlicht. Das 62 Absätze umfassende Dokument war bislang vom Vatikan lediglich in italienischer und in englischer Sprache veröffentlicht worden. Der Bericht liegt nun in deutscher Sprache auf der Internetseite der Bischofskonferenz www.dbk.de vor.

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Bislang hatte es vereinzelte Arbeitsübersetzungen des Textes in kirchennahen Medien gegeben. Bei der Außerordentlichen Bischofssynode, die vom 5. bis 19. Oktober im Vatikan tagte, war Deutsch keine der offiziellen Synodensprachen.

Kardinal Peter Erdö.
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Kardinal Peter Erdö.

Mit einem für den Vatikan einmaligen Schritt der Transparenz hatte Papst Franziskus angeordnet, den Bericht im italienischen Original mitsamt den Abstimmungsergebnissen für jeden einzelnen Absatz zu publizieren. Dies geschah bereits am 18. Oktober.

Auch umstrittene Absätze veröffentlicht

Veröffentlicht wurden im Original ebenso wie in der nun vorliegenden deutschen Übersetzung auch jene Abschnitte, die nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Synodenväter erhielten. In diesen Abschnitten geht es vor allem um die Haltung der Kirche zu Homosexuellen sowie um den Umgang mit Geschiedenen, die erneut eine zivile Ehe eingegangen sind.

Das gesamte Dokument soll nach dem Willen von Papst Franziskus in den kommenden Monaten auf der Ebene der einzelnen Ortskirchen diskutiert werden. Bei der für Oktober 2015 geplanten Ordentlichen Versammlung der Weltbischofssynode soll der Abschlussbericht von 2014 als Arbeitsgrundlage ("Instrumentum laboris") dienen. (luk/KNA)

Die Abschnitte ohne Zweidrittelmehrheit

Katholisch.de dokumentiert die drei Abschnitte der "Relatio Synodi", die zum Abschluss des Bischofstreffens nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Synodenväter erhielten in der Übersetzung der Deutschen Bischofskonferenz: 52. Es wurde über die Möglichkeit nachgedacht, wiederverheiratete Geschiedene zum Sakrament der Buße und der Eucharistie zuzulassen. Mehrere Synodenväter haben auf der derzeitigen Regelung bestanden, und zwar aufgrund der konstitutiven Beziehung zwischen der Teilnahme an der Eucharistie und an der Gemeinschaft mit der Kirche einerseits und der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe andererseits. Andere haben sich für eine nicht zu verallgemeinernde Aufnahme an den Tisch der Eucharistie ausgesprochen – und zwar in einigen besonderen Situationen und unter genau festgelegten Voraussetzungen, vor allem wenn es sich um unumkehrbare Fälle handelt, mit moralischen Verpflichtungen gegenüber den Kindern, die ungerechterweise leiden müssten. Einem möglichen Zugang zu den Sakramenten müsste dann ein Weg der Buße unter der Verantwortung des Diözesanbischofs vorausgehen. Diese Frage gilt es aber noch zu vertiefen, wobei die Unterscheidung zwischen einem objektiven Zustand der Sünde und mildernden Umständen genau zu bedenken ist, da "die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie (…) durch (…) psychische oder gesellschaftliche Faktoren vermindert, ja sogar aufgehoben sein" können (Katechismus der katholischen Kirche, 1735). Abstimmungsergebnis: 104 ja, 74 nein 53. Einige Synodenväter waren der Überzeugung, dass wiederverheiratete oder mit einem Partner zusammenlebende Geschiedene in fruchtbarer Weise an der geistlichen Kommunion teilhaben können. Andere Synodenväter stellten daraufhin die Frage, warum sie dann keinen Zugang zur sakramentalen Kommunion erhalten könnten. Es wird also eine Vertiefung dieser Thematik empfohlen, um so die Eigenart der beiden Formen und ihre Verbindung zur Ehe-Theologie herauszuarbeiten. Abstimmungsergebnis: 112 ja, 64 nein 55. Einige Familien machen die Erfahrung, dass in ihrer Mitte Personen mit homosexueller Orientierung leben. Diesbezüglich hat man sich gefragt, welche pastorale Aufmerksamkeit in diesen Fällen angemessen ist, indem man sich auf das bezog, was die Kirche lehrt: "Es gibt keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn". Dennoch müssen Männer und Frauen mit homosexuellen Tendenzen mit Achtung und Feingefühl aufgenommen werden. "Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen" (Kongregation für die Glaubenslehre, Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anwendung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen, 4). Abstimmungsergebnis: 118 ja, 62 nein