Revision zurückgezogen – Geistlicher muss zwölf Jahre in Haft

Urteil gegen Kölner Priester wegen Missbrauchs ist rechtskräftig

Veröffentlicht am 30.05.2022 um 14:17 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Der Verteidiger hat seine Revision zurückgezogen: Somit muss der Geistliche U. aus dem Erzbistum Köln zwölf Jahre in Haft und an drei Betroffene ein Schmerzensgeld von zusammengerechnet 50.000 Euro sowie Schadenersatz zahlen.

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Das Urteil gegen einen Priester aus dem Erzbistum Köln wegen 110-fachen sexuellen Missbrauchs ist rechtskräftig. Verteidiger Rüdiger Deckers hat seine Revision zurückgezogen, wie das Landgericht Köln der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Montag mitteilte. Somit muss der 70 Jahre alte Geistliche U. zwölf Jahre in Haft und an drei Betroffene ein Schmerzensgeld von zusammengerechnet 50.000 Euro sowie Schadenersatz zahlen. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" hatte zuerst über die zurückgenommene Revision berichtet.

Insgesamt verging sich der Priester zwischen 1993 und Januar 2018 an neun minderjährigen Mädchen. Richter Christoph Kaufmann verkündete seine Entscheidung Ende Februar, woraufhin U.s Anwalt zunächst Revision einlegte. Mittlerweile liegt die Urteilsbegründung schriftlich vor. Diese sei diskutiert worden "mit dem Ergebnis, dass die Begründungen der Strafkammer nicht zu beanstanden sind", teilte Deckers auf Anfrage mit.

Prominente Zeugen

Als Zeugen sagten in dem Prozess auch prominente Kirchenvertreter wie der heutige Hamburger Erzbischof und frühere Personalchef des Erzbistums Köln, Stefan Heße, sowie der ehemalige oberste Kölner Kirchenrichter, Günter Assenmacher, aus. Beide hatten in den Jahren 2010 und 2011 mit U. zu tun, als eine erste Anzeige wegen Missbrauchs gegen den Geistlichen vorlag. Damals beurlaubte das Erzbistum den Priester zunächst. Dann wurde die Anzeige jedoch zurückgezogen und U. durfte wieder als Krankenhauspfarrer arbeiten.

2018 rollte die mittlerweile gegründete Interventionsstelle der Erzdiözese den Fall erneut auf. Ab 2019 war U. die Ausübung der priesterlichen Dienste untersagt. Bis einige Monate vor diesem Verbot hatte er als Seelsorger Kontakt zu Kindern und Jugendlichen.

In dem Prozess traten ursprünglich drei Nichten des Priesters sowie eine weitere Betroffene als Nebenklägerinnen auf. Im Laufe der Verhandlung meldeten sich weitere Opfer. Richter Kaufmann erließ im Januar Untersuchungshaft gegen U., weil er Wiederholungsgefahr sah. (KNA)