Mangelnde Beteiligung und Rechtsunsicherheit für LSBT+ beklagt

Gewerkschaft und queere Katholiken kritisieren Reform der Grundordnung

Veröffentlicht am 31.05.2022 um 12:17 Uhr – Lesedauer: 

Berlin/Bonn ‐ Die Kirche will ihr Arbeitsrecht grundlegend reformieren – Lebensführung soll kein Kündigungsgrund mehr sein. Doch es gibt auch deutliche Kritik: Ver.di und #OutInChurch sehen Rechtsunsicherheiten und verpasste Chancen.

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Der Entwurf einer neuen Grundordnung für den kirchlichen Dienst stößt auf gemischte Reaktionen. Während die Caritas die am Montag vorgeschlagene Reform grundsätzlich begrüßt, äußern queere katholische Organisationen sowie die Gewerkschaft ver.di deutliche Kritik. Die Gewerkschaft sieht im Entwurf eine "verpasste Chance zur Erneuerung" und beklagt weiterhin mangelnde Beteiligungsrechte im kirchlichen Arbeitsrecht. "Wir schreiben das Jahr 2022 und die Kirchenspitze will fundamentale Rechte der Beschäftigten offenbar noch immer nicht respektieren", kommentierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Syilvia Bühler den Entwurf, der zwar eine deutliche Liberalisierung mit Blick auf die von kirchlichen Beschäftigten erwartete Lebensführung bedeutet, am System des Dritten Wegs aber festhält, der Streik und die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes ausschließt. Bühler könne keinen "echten Reformwillen erkennen", auch mit Blick auf die Rechte queerer Menschen. "Nach der sehr eindrucksvollen Aktion #OutInChurch drängt sich der Eindruck auf, dass die Spitze der katholischen Kirche immer nur so viel Veränderung zugesteht, wie es unter dem öffentlichen Druck sein muss", so die Gewerkschafterin weiter.

Die Initiative #OutInChurch selbst begrüßte den Grundordnungsentwurf grundsätzlich mit Blick darauf, dass gleichgeschlechtliche Eheschließungen in Zukunft kein Kündigungsgrund mehr sein sollen. Die explizite Wertschätzung von Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen könne "den Grundstein legen für die Entwicklung einer lebendigen Kultur der Diversität in der Zukunft". Vermisst wird aber eine ausdrückliche Berücksichtigung von Geschlechtsidentität. "Dies schafft ebenso wie die schwammigen Formulierungen zum 'christlichen Menschenbild' und 'kirchenfeindlichem Verhalten' neue Unsicherheiten für queere Mitarbeitende", so die am Dienstag gemeinsam mit dem "Katholischen LSBT+ Komitee" veröffentlichte Stellungnahme. Das Komitee ist ein Zusammenschluss mehrerer katholischer queerer Organisationen.

Queere Katholiken sehen weiterhin Rechtsunsicherheit

Veronika Gräwe vom LSBT+-Komitee forderte eine Nachbesserung, "damit auch für trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Mitarbeitende der kirchliche Arbeitsplatz zu einem Arbeitsplatz ohne Angst wird". Gleichstellungsmaßnahmen müssten die Gleichstellung von Mitarbeitenden aller geschlechtlichen Identitäten im Blick haben. Der Initiator der Initiative #OutInChurch Jens Ehebrecht-Zumsande forderte eine Präzisierung von Begriffen wie "christliche Werte" ein, um Rechtsunsicherheiten zu beseitigen: "Wenn jemand sich auf einer Dating-Plattformen outet, ist das schon öffentlich und damit zu sanktionieren oder noch privat? Ist z.B. die Forderung nach Frauenordination schon kirchenschädliches Verhalten, das eine Kündigung nach sich ziehen kann? Ist eine Transition von transgeschlechtlichen Menschen mit dem geforderten christlichen Menschenbild vereinbar?", fragte der Theologe. Außerdem mahnte er mehr Partizipation und Transparenz im Verfahren an. Bislang seien queere katholische Organisationen nicht in die Beratung einbezogen worden.

Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) begrüßte am Dienstag den Entwurf. Für die stellvertretende Bundesvorsitzende Agnes Wuckelt gehe "endlich in die richtige Richtung". Dass künftig Vielfalt als Bereicherung gesehen werde, "sollte eigentlich selbstverständlich sein", so Wuckelt.

Zuvor hatte die Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa den Entwurf der neuen Grundordnung als Vollzug eines notwendigen Paradigmenwechsels gewürdigt. "An die Stelle individueller Verpflichtungen der Mitarbeitenden in Bezug auf ihre persönliche Lebensführung betont der Entwurf die gemeinsame Verantwortung von Dienstgebern und Mitarbeitenden, das katholische Profil bei der Erbringung ihrer Leistungen sichtbar werden zu lassen", so die Präsidentin. Bereits im März hatte der Caritasrat "Zehn Zusagen für Mitarbeitende in der Caritas" beschlossen, denen sich Einrichtungen des Caritas-Verbands über eine Selbstverpflichtung anschließen können. Caritas-Beschäftigten wird darin zugesagt, dass sie "unabhängig von ihrer Nationalität und ihrer Herkunft, von ihrer Religionszugehörigkeit, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung und Identität, von einer Behinderung und ihrer Lebensform" in den Einrichtungen des Sozialverbands arbeiten können. Nach Auskunft des Deutschen Caritasverbands habe dieser sich mittlerweile gemeinsam mit weiteren Trägern der Selbstverpflichtung angeschlossen.

Grundordnung zuletzt 2015 reformiert

Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes regelt die Grundlagen des kirchlichen Arbeitsrechts. In der zuletzt 2015 reformierten derzeit geltenden Form stellt sie vor allem Anforderungen an Mitarbeitende hinsichtlich Verhalten und Lebensführung. Der am Montag vorgestellte Entwurf verzichtet weitgehend auf derartige Loyalitätsobliegenheiten und verschiebt den Fokus auf Bedingungen, wie das christliche Profil einer kirchlichen Einrichtung gesichert werden kann. Erstmals soll Vielfalt rechtlich als Bereicherung im kirchlichen Dienst gefasst werden: "Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein, solange sie eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums mitbringen, den christlichen Charakter der Einrichtung achten und dazu beitragen, ihn im eigenen Aufgabenfeld zur Geltung zu bringen", heißt es in dem Entwurf.

Im Zuge der Initiative #OutInChurch und der Forderung des Synodalen Wegs nach einer Reform der Grundordnung kündigte die Mehrheit der deutschen Bistümer an, die Anwendung der umstrittenen Regelungen der Grundordnung bereits vor der Verabschiedung einer neuen Fassung auszusetzen. Die neue Grundordnung soll noch in diesem Jahr durch die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) beschlossen werden, der alle Diözesanbischöfe angehören. Um geltendes Recht zu werden, muss die Grundordnung anschließend von jedem einzelnen Diözesanbischof als bischöfliches Gesetz für den Bereich seines Bistums in Kraft gesetzt werden. (fxn)

1. 6. 2022, 9 Uhr: Ergänzt um Stellungnahme der kfd.