Bischof Genn untersagt beschuldigtem Priester alle Dienste
Der Münsteraner Bischof Felix Genn hat einen Priester seines Bistums aufgrund des Verdachts sexuellen Missbrauchs die Ausübung jeder priesterlichen und seelsorglichen Tätigkeit untersagt. Wie das Bistum am Mittwoch mitteilte, wurde der Beschuldigte mit Wirkung vom 1. Juni in den Ruhestand versetzt. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung sei zu dem Ergebnis gekommen, dass gegen den Priester der dringende Verdacht des sexuellen Missbrauchs zum Nachteil einer seinerzeit minderjährigen Person besteht. Der Fall liege etwa vier Jahrzehnte zurück.
Bereits seit Februar war dem Geistlichen die Ausübung sämtlicher priesterlichen Dienste verboten, nachdem die Polizei in Borken den Interventionsbeauftragten des Bistums über ein Ermittlungsverfahren informiert hatte. Das staatliche Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft aufgrund von Verfolgungsverjährung eingestellt. Nach Angaben des Bistums wurde die kirchenrechtliche Voruntersuchung nach Abschluss der staatlichen Ermittlungen aufgenommen und Ende Mai beendet. Der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings, habe das Seelsorgeteam der Pfarrei, in der der Priester zuletzt tätig war, über das Ergebnis unterrichtet.
Die Voruntersuchungsakte wird nun der zuständigen Kommission in Rom zur weiteren Prüfung zugeleitet. Im Vatikan wird entschieden, ob und wie ein kirchliches Strafverfahren aufgenommen wird. Die möglichen Strafen reichen bis zu einer Entlassung aus dem Klerikerstand. Grundsätzlich ist die Glaubenskongregation für Verfahren in schweren Fällen zuständig, regelmäßig werden aber auch Bischöfe beauftragt, entsprechende Verfahren in Missbrauchsfällen an ihren diözesanen Gerichten durchzuführen. Zuletzt wurden entsprechende diözesane Verfahren in Würzburg und Trier bekannt. (fxn)