Verfügung, um "die Zerstörung von wehrlosen Menschen zu erleichtern"

US-Erzbischof: Bidens Abtreibungserlass "tragisch"

Veröffentlicht am 11.07.2022 um 14:04 Uhr – Lesedauer: 

Washington ‐ Statt die Macht der Exekutive zu nutzen, um Mütter und Babys zu unterstützen, ziele sie darauf, "die Zerstörung von wehrlosen Menschen zu erleichtern": Erzbischof William Lori kritisiert die jüngste Verfügung von US-Präsident Joe Biden zu Abtreibung.

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Ein Vertreter der US-Bischofskonferenz hat die jüngste Verordnung von US-Präsident Joe Biden zu Abtreibung als "zutiefst beunruhigend und tragisch" bezeichnet. Statt die Macht der Exekutive zu nutzen, um Mütter und Babys zu unterstützen, ziele die Verfügung darauf, "die Zerstörung von wehrlosen Menschen zu erleichtern", erklärte der Vorsitzende des Pro-Life-Ausschusses der Bischöfe, Erzbischof William Lori, am Wochenende. Er versicherte, die Kirche werde weiterhin sowohl mit der Regierung als auch mit dem Kongress zusammenarbeiten, wenn es um das Recht auf Leben eines jeden Einzelnen gehe.

Biden hatte am Freitag eine sogenannte Exekutivverordnung zu reproduktiver Gesundheit unterzeichnet. Darin verteidigte er das Recht der Frauen auf eine "freie Wahl" als wesentlich. Dieses Recht habe das höchste US-Gericht den Frauen mit der Aufhebung des Grundsatzurteils zu Abtreibung "Roe gegen Wade" von 1973 genommen.

"Schrecklich und extrem"

Die Verordnung bezieht sich unter anderem auf den Zugang zu "reproduktiven Gesundheitsdiensten" und den Schutz der Privatsphäre der Patientinnen. Das US-Gesundheitsministerium erhielt darüber hinaus die Anweisung, den Zugang zu Verhütungsmitteln und Abtreibungen zu schützen und zu erweitern, insbesondere zu sogenannten Abtreibungspillen.

Bei der Unterzeichnung des Erlasses hatte Biden die Entscheidung, mit dem der Supreme Court "Roe gegen Wade" Ende Juni aufgehoben hatte, als "schrecklich und extrem" bezeichnet. Das Oberste Gericht entschied nun, dass aus der US-Verfassung kein Grundrecht auf Abtreibung abgeleitet werden könne. "Roe gegen Wade" hatte zu einer weitgehenden Freigabe von Abtreibungen geführt. Die Zuständigkeit für die Abtreibungsgesetze liegt nun wieder bei den Bundesstaaten. (KNA)