Erzbistum Paderborn: Becker wusste nichts von Kindesmissbrauch
Das Erzbistum Paderborn weist einen Medienbericht zurück, wonach Erzbischof Hans-Josef Becker 1999 als Personaldezernent vom Kindesmissbrauch eines Geistlichen erfahren und die strafbare Handlung nicht angezeigt habe. Aus der Niederschrift zu der Unterredung ergebe sich "ausdrücklich, dass keine Taten an unter 14-jährigen durch den Beschuldigten eingeräumt wurden", sagte ein Sprecher am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Die Tageszeitung "Die Welt" (Donnerstag) bezieht sich auf Prozessakten des 2002 wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Vikars. Das Landgericht Dortmund halte in der Urteilsbegründung unter Berufung auf die Gesprächsniederschrift fest, dass der Priester am 13. September 1999 gegenüber Becker den Missbrauch eines Minderjährigen unter 14 Jahren eingeräumt habe.
Der "sehr umfängliche und komplexe Vorgang" komme in Studie vor
Dazu erklärte die Erzdiözese, dass sie zu Formulierungen in später erstellten staatlichen Vernehmungsprotokollen und Urteilsbegründungen keine Wertung abgeben könne. Das Verfahren sei seitens des Erzbistums nach den damals geltenden Regelungen geführt und der Beschuldigte umgehend aus dem Dienst genommen worden. Als das Erzbistum Kenntnis vom Kindesmissbrauch erhalten habe, sei das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren schon angelaufen. Damals wie heute habe dieses Vorrang vor dem kirchlichen Verfahren.
Das Erzbistum betonte, dass der "sehr umfängliche und komplexe Vorgang" in einer unabhängigen Studie der Universität Paderborn behandelt werde. Diese wird laut Studienleiterin Nicole Priesching in rund eineinhalb Jahren vorliegen. Die Kirchenhistorikerin untersucht mit einer Mitarbeiterin sexuellen Missbrauch im Erzbistum Paderborn zwischen 1941 und 2002. Dabei geht es auch um die Frage, wie hohe Kirchenvertreter mit Verdachtsfällen umgingen. (KNA)