Kirchenrechtler: Beschluss zu Bischofswahl mit Laien richtungsweisend
Der Paderborner Kirchenrechtler Rüdiger Althaus hält den Beschluss des Synodalen Wegs, Laien künftig an Bischofswahlen zu beteiligen, für "richtungsweisend". "In den nächsten Jahren wird die Praxis zeigen, wie er ganz konkret werden kann", sagte Althaus der Paderborner Bistumszeitung "Der Dom" am Mittwoch. Dabei müsse jedoch klar sein, "dass es bei der Bestellung eines Bischofs nicht um ein machtpolitisches Taktieren geht, sondern welcher Kandidat für die zu besetzende Diözese am besten geeignet ist – in einem zutiefst geistlichen Prozess".
Gläubige könnten qualifiziert an einem solchen Verfahren mitwirken, so der Kirchenrechtler. "Wenn man Synodalität und Beratung in der Kirche ernst nimmt – und die Kirche als Ganze ist ja Organ des Heiligen Geistes –, dann müssen die, die nach Beratung fragen, den erbetenen Rat auch annehmen und ernsthaft bedenken." Es sei aber auch zentral, darauf zu achten, dass Kandidaten durch einen solchen Abstimmungsprozess nicht beschädigt würden. "Etwa, wenn jemand schon mal nicht als der für eine bestimmte Diözese beste Kandidat gewählt wurde, kann er in der öffentlichen Wahrnehmung schnell allgemein als ungeeignet empfunden werden", so Althaus. "Viele Gläubige kennen die Kandidaten kaum oder gar nicht, und das Ganze könnte möglicherweise – wie mitunter im politischen Bereich – zu einer starken Polarisierung führen und Personen beschädigen."
Nur Pläne aus Paderborn
Im Februar hatte die Vollversammlung des Synodalen Wegs beschlossen, dass bei künftigen Bischofswahlen Laien mit einbezogen werden. Bislang hat nur das Erzbistum Paderborn einen Plan zur Umsetzung dieses Beschlusses gefasst. Demnach werde eine noch zu gründende Gruppe aus 14 Gläubigen zusammen mit den 14 Domherren für den Vatikan eine Vorschlagsliste mit Kandidaten erarbeiten. Der Papst schickt dann eine Liste mit drei Namen nach Paderborn zurück. Aus dieser Liste wählt gewöhnlich das Domkapitel den neuen Erzbischof. Sollten sich auch die Gläubigen an dieser Wahl beteiligen dürfen, bräuchte es eine spezielle Zustimmung des Vatikan.
Dass das Domkapitel bei der Bestimmung eines neuen Oberhirten ein Mitspracherecht hat, ist eine Besonderheit des badischen und des preußischen Konkordates, in dem diese Vorgehensweisen mit dem Vatikan verabredet wurden. Angesichts der Pläne für eine Laienbeteiligung warnte der Leiter des Katholischen Büros Nordrhein-Westfalen, Antonius Hamers, vor einer Neuverhandlung von Konkordaten. "Vor Bestrebungen, das Konkordat an dieser oder auch an anderen Stellen aufzumachen beziehungsweise zur Verhandlung zu stellen, kann ich jedoch nur warnen", so Hamers. Es bestehe die Gefahr, dass das Wahlrecht eher eingeschränkt als ausgeweitet werde. (cph)