Vatikan-Erklärung zum Synodalen Weg: Eine Warnung – aber kein Verbot
Der Papst äußert sich deutlich zum Synodalen Weg und bremst den deutschen Reformprozess ein. Wirklich? Die am Donnerstag aus heiterem Himmel zwei Stunden nach der für Pressemitteilungen üblichen Mittagszeit veröffentlichte "Erklärung des Heiligen Stuhls" scheint auf den ersten Blick unmissverständlich, um im Detail nur weitere Fragen aufzuwerfen. "Der 'Synodale Weg' in Deutschland ist nicht befugt, die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten", lautet die "zur Wahrung der Freiheit des Volkes Gottes und der Ausübung des bischöflichen Amtes" dem Heiligen Stuhl notwendig scheinende Klarstellung.
Indes: Damit wird dem Synodalen Weg nur etwas verboten, was dieser ohnehin gemäß seiner eigenen Satzung explizit nicht darf. Auch wenn der Reformprozess gerade im Ausland im Ruf zu stehen scheint, ein schismatisches Nationalkonzil zu sein, trifft das böse Wort Norbert Lüdeckes von der "Beteiligungssimulation" oder die Diagnose Thomas Schüllers der Veranstaltung als "kirchenrechtliches Nullum" die satzungsgemäßen Möglichkeiten des Reformdialogs doch besser: "Beschlüsse der Synodalversammlung entfalten von sich aus keine Rechtswirkung. Die Vollmacht der Bischofskonferenz und der einzelnen Diözesanbischöfe, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Rechtsnormen zu erlassen und ihr Lehramt auszuüben, bleibt durch die Beschlüsse unberührt", heißt es in Artikel 11, Absatz 5 der Satzung – keine Spur von einer Verpflichtung der Bischöfe und Gläubigen. Und auch keine Anmaßung, die Lehre oder Struktur der Kirche zu verändern: "Beschlüsse, deren Themen einer gesamtkirchlichen Regelung vorbehalten sind, werden dem Apostolischen Stuhl als Votum des Synodalen Weges übermittelt", ergänzt Artikel 12 Absatz 2 der Satzung.
Ohne das Wohlwollen der Diözesanbischöfe passiert nichts
Über den Appell an die Bischöfe hinaus, sich selbst zu verpflichten, kann der Synodale Weg schon jetzt nicht hinausgehen. Ohne das Wohlwollen des je einzelnen Diözesanbischofs passiert nichts mit den Beschlüssen des Prozesses. Zu den Eigenheiten eines absolutistischen Systems wie der Kirche gehört auch, dass selbst Selbstverpflichtungen keine Bindungswirkung über eine moralische hinaus haben. Nicht nur kann ein Bischof nicht seine Nachfolger binden: Er kann sich nicht einmal selbst die Hände binden, jederzeit das im Rahmen einer Selbstverpflichtung verfügte wieder zurückzunehmen oder zu ändern.
Der markige erste Absatz der vatikanischen Erklärung hat damit in der Praxis nicht das Potential, Steine in den Synodalen Weg zu legen. Ganz einfach lässt sich seitens der Veranstalter entgegnen, dass das ja ohnehin selbstverständlich und deshalb schon in der Satzung verankert sei. Dennoch kann man die Erklärung nicht einfach abtun. Der zweite und letzte Absatz konkretisiert, was der Heilige Stuhl will und nicht will: Keine ortskirchlichen Vorentscheidungen, die einer gesamtkirchlichen Entscheidung – unausgesprochen: des Papstes – nach Abschluss des von Franziskus angestoßenen weltweiten synodalen Prozesses vorgreifen würden.
Auch der zweite Absatz beginnt mit dem Verbot einer ortkirchlichen Einführung "neuer amtlicher Strukturen oder Lehren". Auch hier ließe sich argumentieren, dass der Synodale Weg das mangels Kompetenz gar nicht tun kann. So deutlich, wie sich die Synodalversammlung in ihren Beschlüssen zu Themen der Morallehre und Amtstheologie aber geäußert hat, kann es nicht verwundern, wenn Appelle an die Weltkirche als eine Wette auf die normative Kraft des Faktischen interpretiert werden: Wenn nur deutlich genug betont wird, was mit großer Mehrheit als wünschenswert erachtet wird, wird aus dem Wunsch schnell faktische Wirklichkeit, zumindest bei den reformorientierten Bischöfen. Tatsächlich hat die Neubestimmung der Sexuallehre schon deutliche Auswirkungen in der bischöflichen Gesetzgebung gezeitigt: Der Entwurf einer neuen Grundordnung des kirchlichen Dienstes, der von Anforderungen an die persönliche Lebensführung hinsichtlich Beziehungen auch bei pastoralem Personal absieht, ebenso wie die in einigen Bistümern vorgenommenen gleichgerichteten Änderungen bei den Verleihungskriterien für die kirchliche Unterrichtserlaubnis Missio canonica sind so klar von der herrschenden Theologie des Synodalen Wegs bestimmt wie sie Fragen hinsichtlich einer Kompatibilität mit universalkirchlichen Vorgaben aufwerfen.
Die Reichweite des Verbots neuer "amtlicher Strukturen" ist interpretationsoffen
Während die Formulierung hinsichtlich der Lehren klar ist, ist die Reichweite des Verbots neuer "amtlicher Strukturen" (im italienischen Original "nuove strutture ufficiali") vom Wortlaut her interpretationsoffen: Sind damit nur Kirchenämter im engeren Sinne gemeint, also "jedweder Dienst, der durch göttliche oder kirchliche Anordnung auf Dauer eingerichtet ist und der Wahrnehmung eines geistlichen Zweckes dient" (can. 145 § 1 CIC), oder gleich jedwede organisatorische Veränderung? Gegen die weitreichende Interpretation spricht, dass es kaum denkbar sein kann, dass mit dem weltweiten synodalen Prozess jegliche bischöfliche Entscheidung über die Strukturen seiner Diözese angehalten werden soll. Gegen die enge Interpretation spricht, dass dann wohl explizit der Begriff "Kirchenamt" ("ufficio ecclesiastico") auftauchen würde – es geht also wohl um mehr als nur die Anfragen an die Zulassungsbedingungen zu Weiheämtern. Zugleich lässt sich auch nicht ausschließen, dass jede vom Synodalen Weg inspirierte Änderung von Strukturen durch Diözesanbischöfe auf Missfallen stößt – in den vergangenen Jahren hat sich im Pontifikat von Franziskus eine deutliche Tendenz gezeigt, immer mehr Entscheidungen zulasten der Ortskirchen in Rom zu zentralisieren.
Blickt man auf die Beschlüsse des Synodalen Wegs, stellt sich die Frage, welche davon "amtliche Strukturen" praktisch in den Diözesen antasten und nicht nur Überlegungen und Positionen markieren, die einer weltkirchlichen Entscheidung bedürfen. Ein mögliches Beispiel ist die von der Synodalversammlung angestrebte Beteiligung der Laien an der Bischofsbestellung. Sie soll im Rahmen des geltenden Konkordatsrechts bleiben und kann damit bei allen Erwartungen kaum mehr als eine verstärkte Beteiligung ausgewählter Laien bei der Aufstellung von Vorschlagslisten bedeuten; schon die Beratung der Domkapitel bei der Wahl aus den römischen Dreierlisten dürfte am päpstlichen Geheimnis scheitern. Eine wirkliche Veränderung "amtlicher Strukturen" können Domkapitel wie Bischöfe hier kaum aus eigener Kraft erzielen.
Die Erklärung des Heiligen Stuhls im Wortlaut
Zur Wahrung der Freiheit des Volkes Gottes und der Ausübung des bischöflichen Amtes erscheint es notwendig klarzustellen: Der "Synodale Weg" in Deutschland ist nicht befugt, die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten.
Es wäre nicht zulässig, in den Diözesen vor einer auf Ebene der Universalkirche abgestimmten Übereinkunft neue amtliche Strukturen oder Lehren einzuführen, welche eine Verletzung der kirchlichen Gemeinschaft und eine Bedrohung der Einheit der Kirche darstellen würden. In diesem Sinne rief der Heilige Vater in seinem Schreiben an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland in Erinnerung: "Die Weltkirche lebt in und aus den Teilkirchen, so wie die Teilkirchen in und aus der Weltkirche leben und erblühen; falls sie von der Weltkirche getrennt wären, würden sie sich schwächen, verderben und sterben. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Gemeinschaft mit dem ganzen Leib der Kirche immer lebendig und wirksam zu erhalten." Daher ist es wünschenswert, dass die Vorschläge des Weges der Teilkirchen in Deutschland in den synodalen Prozess, auf dem die Universalkirche unterwegs ist, einfließen mögen, um zur gegenseitigen Bereicherung beizutragen und ein Zeugnis der Einheit zu geben, mit welcher der Leib der Kirche seine Treue zu Christus, dem Herrn, bekundet.
Wahrscheinlicher ist es, dass die Formulierung auf den Synodalen Rat abzielt, der den Reformprozess auf Diözesan- und Bundesebene mit einer neuen Gremienarchitektur verstetigen soll. Grundsätzlich gilt für dieses neue Gremium dasselbe wie für den Synodalen Weg selbst: Unverbindliche, letztlich auf das Wohlwollen des je einzelnen Diözesanbischofs angewiesene Beratungsgremien lassen sich errichten – ihre Wirkung ist aber nur eine moralische. Beschlüsse sind zwar nicht rechtlich bindend, entfalten aber eine moralische Sogwirkung durch Definitionshoheit, hinter die einzelne Bischöfe nur schwer zurückgehen können.
Es bleibt aber die Frage, warum die mit diesen Dynamiken unverbindlicher Gremien verbundene Sorge nicht klarer ins Wort gebracht wird: So wie die Erklärung des Heiligen Stuhls formuliert ist, ist es argumentativ recht einfach, ihr zu begegnen – nämlich mit einer engeren Auslegung von "amtlichen Strukturen", dem Verweis darauf, dass solche im engeren Sinn auch durch die neuen Gremien gar nicht tangiert sind, und dass es lediglich darum geht, unter Wahrung der hierarchischen Verfassung der Kirche Synodalität auf allen Ebenen zu stärken.
Konkrete Beschlüsse des Synodalen Wegs werden nicht angesprochen
In diese Richtung lässt sich auch der letzte Satz der Erklärung als Bestärkung statt als Einbremsen deuten. Konkrete Ergebnisse und Beschlüsse des Synodalen Wegs werden nämlich nicht angesprochen und schon gar nicht von vornherein verworfen. Stattdessen wird es als "wünschenswert" bezeichnet, dass die "Vorschläge des Weges der Teilkirchen in Deutschland in den synodalen Prozess, auf dem die Universalkirche unterwegs ist, einfließen mögen".
Der Verweis auf den päpstlich gewünschten Fluss der Synodalität – von den Ortskirchen in die Weltkirche und letztlich auf den Schreibtisch des Papstes – wird in der Erklärung abgesichert durch einen Verweis auf das Schreiben an das "Pilgernde Volk Gottes in Deutschland" von Franziskus aus dem Jahr 2019, zu Beginn des Synodalen Wegs. Auffällig ist dabei, dass mit dem Verweis zwar die päpstliche Autorität stark gemacht wird, die Erklärung aber völlig ohne eine Autorenangabe auskommt, die über die Überschrift "Erklärung des Heiligen Stuhls" hinausgeht. Üblich ist eine Verantwortung des Papstes selbst oder einer seiner Behörden mit unterschiedlichen Graden päpstlicher Kenntnisnahme oder Zustimmung. Das fehlt hier und provoziert so neuerliche Spekulationen um den wahren Willen des Papstes. Zugleich lässt sich aber nicht von der Hand weisen, dass es als Erklärung des Heiligen Stuhls dem Papst zuzurechnen ist – Franziskus selbst hat mit seiner Kurienreform noch einmal deutlich gemacht, dass die Kurie im Letzten ein Werkzeug des Papstes ist, dessen er sich frei bedient.
Und in der Tat gibt es auch klare Ansagen des Papstes selbst, die seine Distanz zum Synodalen Weg zeigen. Schon der Brief an das "Pilgernde Volk Gottes in Deutschland" war dem Grundsatz nach kritisch bei einem genretypisch konzilianten Ton, der eine deutlich entschärfte Lesart bei den Protagonisten des Synodalen Wegs ermöglichte. Die Ermutigung zur Synodalität war nämlich keine uneingeschränkte Bestärkung des Synodalen Wegs, sondern die Forderung nach Rückbesinnung auf das, was Synodalität wirklich bedeute. Der Papst identifizierte als "eine der ersten und größten Versuchungen im kirchlichen Bereich" den Glauben, "dass die Lösungen der derzeitigen und zukünftigen Probleme ausschließlich auf dem Wege der Reform von Strukturen, Organisationen und Verwaltung zu erreichen sei" und wandte sich gegen eine Kompromittierung des Glaubens durch vermeintlich "guten Konsens".
Irritation auch in Deutschland
Auch in seinem Interview mit den Jesuiten-Kulturzeitschriften äußerte sich Franziskus im Mai kritisch. Das Zitat daraus, dass es in Deutschland schon eine gute evangelische Kirche gebe und es keine zwei brauche, lässt sich nicht als bloßer Scherz interpretieren, auch wenn es im Interviewtext mit dem Einschub "(lacht)" gekennzeichnet wird. Der Papst lässt diesem Scherz eine Ansage folgen: "Problematisch wird es, wenn der Synodale Weg von den intellektuellen, theologischen Eliten ausgeht und sehr stark von äußeren Zwängen beeinflusst wird." Natürlich ist es denkbar, dass der Papst hier nur wenig wohlwollenden Beobachtern des Synodalen Wegs aufsitzt und er anders denken würde, wenn er nur richtig informiert wäre. Mit Blick auf Konstanten im Lehramt dieses Papstes – die Betonung von persönlicher Umkehr, das Misstrauen gegenüber Patentlösungen für die Kirche durch organisatorische Reformen, aber auch der Wille, die Kirche entgegen aller Bekenntnisse zu "heilsamer Dezentralisierung" wie ein Jesuitengeneral straff zu führen und Synodalität als Synthese aus unten und oben zu verstehen, bei der letztlich der Papst als Garant der Einheit entscheidet – ist eine informierte kritische Haltung plausibel.
In einer ersten Erklärung der Präsidentin und des Präsidenten des Synodalen Wegs, des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing und der Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Irme Stetter-Karp, die noch am Donnerstagabend erschien, wird auf die Satzung abgehoben, die bereits jetzt den kirchenrechtlichen und ekklesiologischen Status quo abbildet, den auch die Erklärung einfordert: "In der Geschäftsordnung und Satzung des Synodalen Weges formulieren wir die aus unserer Sicht notwendige und von uns gewollte Kommunikation mit dem Apostolischen Stuhl", so die Präsidenten. Verbunden wird diese Versicherung aber mit deutlicher Kritik an aus deutscher Sicht mangelhafter Kommunikation. Seit Beginn des Synodalen Wegs bemühe man sich um Kommunikation mit Rom, und zwischen den Zeilen scheint durch, dass der stets zu den Versammlungen eingeladene Apostolische Nuntius Nikola Eterovic nicht als bester Übersetzer deutscher Anliegen für römische Ohren wahrgenommen wird. Erneut wird ein direktes Gespräch im Vatikan eingefordert, verbunden mit selten deutlichen Worten der Irritation: "Synodale Kirche geht nach unserem Verständnis anders!" Das gelte auch für die Art der heutigen Kommunikation, die beim Präsidium Verwunderung auslöse: "Es zeugt von keinem guten Stil der Kommunikation innerhalb der Kirche, wenn nicht namentlich gezeichnete Erklärungen veröffentlicht werden", so die Stellungnahme weiter.
Wie die Erklärung die Dynamik der Synodalversammlungen beeinflussen wird, ist noch unklar; die unter den Bischöfen nötigen Zweidrittelmehrheiten sind bereits jetzt bisweilen knapp, die Erklärung könnte einige zweifelnden Bischöfe bei künftigen Abstimmungen noch kritischer vor der Zustimmung überlegen lassen. Die jüngste Erklärung ist zwar um Größenordnungen deutlicher als das Papstschreiben von 2019 – sie ist aber eines dezidiert nicht: Ein päpstlich verfügtes Ende des Synodalen Wegs. Der Weg darf voranschreiten, und seine Ergebnisse sollen in den weltweiten Prozess einfließen. Aber die Erklärung ist vor allem auch eine deutliche Warnung, den Bogen nicht zu überspannen, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung erster Beschlüsse durch die Diözesanbischöfe. Was am Donnerstag aus dem Vatikan kam, war eine klare Aufforderung, jetzt innezuhalten und Gefahren zu bedenken – aber kein Verbot, nach der Beurteilung dieser Gefahren weiterzufahren.