Graulich stellt Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts in Frage
Der Kirchenrechtler Markus Graulich stellt mit Blick auf den vorliegenden Entwurf für eine neue "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" die weitere Existenzberechtigung des kirchlichen Arbeitsrechts in Frage. Wenn künftig "keine der Sittenlehre der Kirche entsprechenden Ansprüche mehr an die Mitarbeiter gestellt werden – wozu braucht es dann noch ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht", fragt Graulich in einem am Montag veröffentlichten Gastkommentar in der "Herder Korrespondenz" (August-Ausgabe). Zu den Grundpflichten der Gläubigen gehöre es, auch in ihrem eigenen Verhalten immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren, so der Untersekretär des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte mit Verweis auf das Kirchenrecht. Und weiter: "Dies gilt besonders für diejenigen, die an der Sendung der Kirche mitarbeiten; alles andere ist unglaubwürdig."
Die vorgeschlagenen Änderungen des kirchlichen Arbeitsrechts seien eng mit Bestrebungen verbunden, "die Sittenlehre beziehungsweise die Moral der Kirche aufzugeben oder sie entsprechend zu verändern", so Graulich weiter. Begründet werde dies etwa vom Synodalforum IV des Synodalen Wegs damit, dass die Sittenlehre "innerkirchlich in Bezug auf ihre Aussagen zu Lebensformen massiv in der Kritik" stehe. An ihre Stelle solle stattdessen das veränderte Wertebewusstsein der Gesellschaft mit der Pluralisierung und Individualisierung der Lebensverhältnisse treten. "Wie kirchlich ist aber kirchliches Arbeitsrecht, das sich von der Morallehre der Kirche verabschiedet", fragt der Kirchenrechtler in seinem Kommentar.
Private Lebensgestaltung soll kein Kündigungsgrund mehr sein
Im Recht der Europäischen Union werde den Kirchen zugestanden, Loyalität und Aufrichtigkeit ihrer Mitarbeiter im Sinne ihres Ethos zu verlangen: "Wird aber nicht gerade dieses Ethos, das sich auch in der persönlichen Lebensführung ausdrückt, aufgegeben, wenn – wie es im Entwurf der Erläuterung der neuen Grundordnung heißt – 'Verhaltensweisen, die den Kernbereich der privaten Lebensführung betreffen, in jedem Fall dem dienst- und arbeitsrechtlichen Zugriff entzogen sind'?" Die bisher geltenden Loyalitätsobliegenheiten sollten die Sendung und die Glaubwürdigkeit kirchlichen Handelns garantieren. Sie würden in jüngster Zeit aber nicht nur vom Synodalen Weg in Frage gestellt, sondern auch von der Aktion #OutInChurch "und sogar in einem Brief von elf Generalvikaren an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz vom 12. Februar 2022", so Graulich.
Ende Mai hatte die Deutsche Bischofskonferenz als Reaktion auf die Diskussionen beim Synodalen Weg und die Aktion #OutInChurch, bei der sich mehr als hundert Menschen im kirchlichen Dienst als queer geoutet hatten, den Entwurf für eine neue Grundordnung vorgelegt. Demnach sollen die private Lebensgestaltung, das Beziehungsleben und die Intimsphäre der Beschäftigten keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten. Die Beratungen über das neue Arbeitsrecht sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. (stz)