Laien bereits bei zwei Bischofswahlen im Bistum Münster beteiligt
Im Bistum Münster gab es bereits zweimal eine allgemeine Beteiligung von Laien bei der Bischofswahl. Bei den Wahlen der Bischöfe Heinrich Tenhumberg 1969 und Reinhard Lettmann 1979 wurden die Gläubigen befragt, teilte das Bistum Münster am Mittwoch mit. Das gehe aus historischen Recherchen des Leiters der Abteilung Kunst und Kultur des Bistums, Thomas Flammer, hervor und sei eine Konsequenz des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965). Die Beteiligung erfolgte bei der Aufstellung der Vorschlagsliste des Domkapitels und sei ein damals vielbeachteter Vorgang gewesen, so Flammer. Die konkordatäre Rechtslage wurde seither nicht verändert, dem Domkapitel sei es also bei der nächsten Bischofswahl möglich, wiederum die Gläubigen zu befragen. Der 1950 geborene Münsteraner Bischof Felix Genn erreicht im März 2025 das Alter von 75 Jahren, in dem er nach dem Kirchenrecht gehalten ist, dem Papst seinen Rücktritt anzubieten.
Gemäß des Preußenkonkordats kommt dem Domkapitel bei einer Vakanz des Bischofsstuhls die Aufgabe zu, dem Heiligen Stuhl eine Liste von geeigneten Bischofskandidaten zukommen zu lassen. In der Aufbruchstimmung nach dem Konzil, so Flammer, habe das Domkapitel 1969 einen Brief an alle Geistlichen im Bistum geschickt und zugesagt, "bei der Aufstellung seiner Kandidatenliste Vorschläge aus dem Bistum gern zu berücksichtigen". Dazu seien alle Geistlichen gehalten, in den Gemeinden mitzuteilen, dass "alle Gläubigen, Laien wie Priester, einzeln oder in Gruppen begründete Vorschläge an das Domkapitel einreichen könnten".
400 Rückmeldungen aus der Diözese
Laut eines Berichts der Bistumszeitung "Kirche+Leben" aus dem März 1969 seien daraufhin mehr als 400 Einzelvorschläge eingegangen. "Außerdem haben Diözesankomitee, Seelsorgerat und Priesterrat in mehreren Sitzungen für das Domkapitel eine Liste mit geeignet erscheinenden Kandidaten erstellt", ergänzt Flammer. Weitere Vorschläge seien aus Gruppen und Gremien der Dekanate und Pfarreien in Münster eingetroffen. Wie das Domkapitel mit den Vorschlägen umgegangen ist, sei aber nicht bekannt. "Ob die eingereichten Vorschläge Berücksichtigung fanden und welche Kandidaten auf der Kandidatenliste des Domkapitels beziehungsweise der Antwort aus Rom standen, lässt sich nicht sagen", so der Abteilungsleiter weiter. Der Heilige Stuhl stellt seine Dreierliste, aus der das Domkapitel wählen darf, zwar "unter Würdigung" der Vorschläge auf, ist aber nicht verpflichtet, Vorschläge auch tatsächlich aufzugreifen. Die Wahl steht unter dem “päpstlichen Geheimnis”, die Beteiligten dürfen über Namen und Wahlergebnisse nicht sprechen.
Auch nach dem Tod Tenhumbergs im September 1979 sei das gleiche Verfahren erneut angewandt worden, wieder mit etwa 400 Rückmeldungen. Die Wahl Lettmanns zu seinem Nachfolger sei aber keine Überraschung im Bistum gewesen, wie sich der Bistumszeitung entnehmen lasse. Beide Diözesanbischöfe wurden durch die Münsteraner Missbrauchsstudie schwer belastet.
Nur in Paderborn konkrete Regelungen
Der Synodale Weg hatte im Februar einen Beschluss unter dem Titel "Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs" gefasst. Darin wird gefordert, dass ein in jedem Bistum einzurichtender Synodaler Rat ein Gremium wählt, das ebensoviele Mitglieder wie das jeweilige Domkapitel zählt. Dieses Gremium soll das Domkapitel "bei der Wahrnehmung seiner Rechte im Prozess der Bischofsbestellung" unterstützen. Eine "Musterordnung" soll dabei helfen, diese Form der Mitwirkung als freiwillige Selbstverpflichtung der Domkapitel festzuschreiben. Bislang gibt es lediglich im Erzbistum Paderborn konkrete Umsetzungspläne. Im kommenden Jahr wird der dortige Erzbischof Hans-Josef Becker 75 Jahre. Bereits im Juni hatte er seinen altersbedingten Amtsverzicht für das kommende Jahr angeboten. Die Paderborner Regelung stieß allerdings auf Kritik bei Laienvertretern.
Die Wahl von Bischöfen durch das jeweilige Domkapitel ist eine Besonderheit im Geltungsbereich des Badischen und Preußischen Konkordats. Auch dort können die Kapitel aber nicht völlig frei wählen, sondern nur aus vom Heiligen Stuhl aufgestellten Listen von drei Kandidaten. Im Regelfall ernennt der Papst Diözesanbischöfe frei. Das gilt auch für die deutschen Bistümer, für die das Bayerische Konkordat gilt. Neben den im heutigen Bayern gelegenen ist das auch das Bistum Speyer. Für eine weitergehende Beteiligung von Laien wäre eine Änderung der Konkordate nötig. Experten gehen aber davon aus, dass seitens des Vatikan kein Interesse an einer Erweiterung der Rechte besteht. (fxn)