Braucht es noch ein kirchliches Arbeitsrecht?
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Die aktuelle Diskussion um das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland sorgt im Ausland für Erstaunen. Nicht nur, dass es weltweit kaum Länder gibt, in denen die Kirchen solche arbeitsrechtlichen Privilegien in Anspruch nehmen können. Es widerspricht dem Rechtsempfinden in freiheitlichen Gesellschaften, dass religiöse Überzeugungen und das Privatleben Einfluss auf das Arbeitsverhältnis haben sollen.
Dass die Deutsche Bischofskonferenz in diesem Jahr einen Entwurf für eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts vorgelegt hat, zeigt, dass, das bisherige nicht mehr plausibel zu machen ist. Aber ob der neue Entwurf das Problem löst? Die Kritik des Caritaswissenschaftlers und Theologen Bruno Schrage sollte aufmerksam zur Kenntnis genommen werden. Dieser sieht im Entwurf eine ungehörige Vereinnahmung von Beschäftigten für die Institution. Und das wäre wohl alles andere als wünschenswert.
Die kirchliche Öffentlichkeit sollte sich ernsthafter mit dem Vorschlag des Eichstätter Bischofs Gregor Maria Hanke auseinandersetzen, ganz auf das kirchliche Arbeitsrecht zu verzichten. Hanke steht bekanntlich nicht im ideologischen Verdacht, das Profil der Kirche schwächen zu wollen. Es würde sich lohnen, gedanklich durchzuspielen, was es bedeuten würde, wenn die Kirche mutig auf ihre arbeitsrechtlichen Privilegien verzichtet.
Ich denke, das Zeugnis der Kirche würde glaubwürdiger werden, und es ließe sich auch besser vermitteln, warum die Gesellschaft kirchliche Institutionen weiterhin finanziell und strukturell unterstützen soll, wie es bisher in großem Umfang der Fall ist.
Verzichten wir ganz auf ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht und bemühen wir uns, auf anderem Weg das kirchliche Profil unserer kirchlichen Institutionen zu stärken.
Der Autor
Der Dominikaner Max Cappabianca ist Leiter der Katholischen Studierendengemeinde Hl. Edith Stein in Berlin.Hinweis
Der Standpunkt spiegelt ausschließlich die Meinung der jeweiligen Autorin bzw. des Autors wider.