Neue Vorwürfe gegen falschen Priester aus Speyer
Gegen einen angeblichen Priester gibt es weitere Vorwürfe. Im aktuellen Amtsblatt (Donnerstag) warnt das Bistum wie zuvor bereits weitere Diözesen vor Sebastian W.. Bislang war nach einer Warnung des Bistums Speyer, die von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) an alle deutschen Diözesen weitergegeben wurde, lediglich bekannt, dass der junge Mann Messen konzelebriert und eine Taufe gespendet hat. In der aktuellen Warnung wird außerdem darauf hingewiesen, dass W. auch Diebstahldelikte zur Last gelegt werden. Laut der Warnung sei er auch schon außerhalb der Diözese als angeblicher Priester betrügerisch aufgetreten, habe behauptet, in Mainz zum Priester geweiht worden zu sein, und habe sich als Mitarbeiter der Diözese Speyer ausgegeben. Im Amtsblatt ist auch die Rede davon, dass der Laie Beichte gehört habe. Laut Bistum Rottenburg-Stuttgart wird aber noch intern geklärt, ob dieser Vorwurf tatsächlich zutrifft. Aktueller Sachstand ist nach Auskunft der Diözese, dass es zumindest im Bistum zu keiner unerlaubten Beichte gekommen sei.
Der Vorfall in Rottenburg-Stuttgart ereignete sich Mitte Juli in Winnenden (Rems-Murr-Kreis). "Er hat sogar eine Taufe gespendet und wir mussten die Familie leider informieren, dass Herr W. kein Priester ist", teilte eine Sprecherin des Bistums auf Anfrage Ende August mit. Es gebe mehrere Zeugen, die W. eindeutig identifiziert hätten. Die Kirchengemeinde habe die Vorfälle zur Anzeige gebracht, ebenso wie das Bistum Speyer. Gegenüber katholisch.de hatte W. zuvor alle Vorwürfe geleugnet. Für eine erneute Stellungnahme war er nicht zu erreichen.
Gemeinden müssen bei unbekannten Priestern wachsam sein
In Winnenden soll sich W. in Soutane und Römerkragen als Priester ausgegeben haben. Das für Winnenden zuständige Polizeipräsidium Aalen bestätigte auf Anfrage, dass der Sachverhalt dort bekannt sei. "Es wurde gegen einen 22-jährigen Tatverdächtigen ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls, Betrugs und des Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen eingeleitet", so ein Polizeisprecher.
Das Bistum Rottenburg-Stuttgart weist in seiner Warnung darauf hin, dass ein vor Ort unbekannter Priester nur dann zur Zelebration zugelassen werden darf, wenn er ein Empfehlungsschreiben, das sogenannte "Zelebret", seines Diözesanbischofs oder Generalvikars oder bei Ordensleuten seines Oberen vorlegt, das höchstens vor einem Jahr ausgestellt wurde, oder wenn vernünftigerweise anzunehmen ist, dass er bezüglich der Zelebration keinem Hindernis unterliegt. "Diese Annahme kann sich allerdings nicht alleine darauf stützen, dass eine unbekannte Person von sich behauptet, Priester zu sein", betonte das Bistum.
Sowohl nach staatlichem wie nach kirchlichem Recht steht es unter Strafe, sich fälschlich als katholischer Priester auszugeben. Das unbefugte Führen von Amts- und Dienstbezeichnungen, öffentlichen Würden und das unbefugte Tragen von Amtsbekleidungen ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe belegt. Die Titel und Abzeichen von Kirchen sind dabei staatlichen gleichgestellt. Das kanonische Recht sieht für die Anmaßung eines Kirchenamts eine "gerechte Strafe" vor. Wer ohne Priesterweihe das eucharistische Opfer zu feiern versucht, zieht sich die Tatstrafe des Interdikts zu und darf damit keine Sakramente empfangen und keinen aktiven Anteil an Gottesdiensten und anderen Zeremonien haben. Je nach Schwere des Delikts können auch weitere Strafen bis hin zur Exkommunikation verhängt werden. (fxn)
Ergänzung, 16.9., 11:35 Uhr: Im Amtsblatt ist die Rede davon, dass der angebliche Priester auch die Beichte gehört habe. Das Bistum Rottenburg-Stuttgart erläuterte gegenüber katholisch.de aber, dass dieser Vorwurf noch geprüft werde und nicht feststehe. Am Nachmittag (15.30 Uhr) teilte das Bistum mit, dass es keine Kenntnis über eine unerlaubte Beichte im Bistumsgebiet habe.