Umgang mit dem "Nein" der Bischöfe – Unfair und unsynodal?
Das Durchfallen des Textes "Leben in gelingenden Beziehungen" sorgte bei der vierten Synodalversammlung bei vielen Anwesenden für Bestürzung, die sich in einer sehr erregten Aussprache unmittelbar im Anschluss Luft machte. Am Umgang mit den "Neinsagern" wurde in den vergangenen Tagen verschiedentlich Kritik laut. Emotionsgeladene, teilweise hasserfüllte Kommentare hätten die Bischöfe in unfairer und undemokratischer Weise unter Druck gesetzt. Ja, die Reaktionen aus dem Kreis der Versammlung auf das Abstimmungsergebnis waren deutlich: Es gab sehr persönliche Statements, teils unter Tränen. Von Ausfälligkeiten und unfairen Attacken kann indes nicht die Rede sein. Dass Bischöfe sich durch die Reaktionen persönlich angegriffen fühlten, kann man gut nachvollziehen. Allerdings ist dazu auch in aller Klarheit zu sagen: Das müssen sie aushalten.
Entstandene Verletzungen wären vermeidbar gewesen
Auf dem Synodalen Weg geschieht Meinungsäußerung nicht nur durch Worte, sondern auch durch Abstimmverhalten. Im Grundtext des Forums 4 geht es um die Anerkennung der unbedingten Würde von Personen in ihrer geschlechtlichen Vielfalt und ihren unterschiedlichen Lebensentwürfen. Diese Anerkennung soll sie insbesondere vor sexualisierter Gewalt schützen. Eben für dieses Anliegen ist der Synodale Weg angetreten und hat durch das Abstimmungsverhalten von 21 (Weih-)Bischöfen einen herben Rückschlag erlitten. Eine Reihe von queeren Synodalen war darüber so schockiert und verletzt, dass sie den Saal verlassen mussten. Eine Vorlage abzulehnen, ist das demokratische Recht aller Synodalen. Die entstandenen Verletzungen wären aber vermeidbar gewesen, wenn die "Neinsager" ihre Position bei der Diskussion im Vorfeld offengelegt hätten. Dass sich nach diesem Desaster Synodale deutlich positioniert und mit denen solidarisiert haben, die nicht mehr für sich selbst sprechen konnten, darf niemanden überraschen.
Es gibt auf dem Synodalen Weg einen zweifachen Unterschied zwischen den Bischöfen und den übrigen Synodalen: Die Bischöfe bilden nach theologischer Lehre und Kirchenrecht das Leitungsamt in der Kirche. Überdies nehmen sie für sich selbst eine Sperrminorität in der Synodalversammlung in Anspruch und haben dies in der Satzung festschreiben lassen. Wer so viel Macht für sich beansprucht, ist in besonderer Weise gefordert, sich mit den Texten intensiv auseinanderzusetzen, sich an ihrer Mitgestaltung über die digitale Antragsplattform und auch an ihrer Diskussion im Vorfeld bei den Hearings zu beteiligen. Und er hat auch eine deutliche Mitverantwortung für das Gelingen des Prozesses (nicht zu verwechseln mit dessen Ergebnissen). Zahlreiche Bischöfe haben durch ausgesprochen fundierte und weiterführende Diskussionsbeiträge zu erkennen gegeben, dass sie sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst sind. Legitimerweise kann dies zu ganz unterschiedlichen Abstimmungsentscheidungen führen. Wenn Bischöfe allerdings wissen, dass Texte durch ihr "Nein" aufgrund der Sperrminorität zu scheitern drohen, ist es ein Gebot der Fairness, vor der Abstimmung einen entsprechenden Hinweis zu geben, damit wenigstens der Versuch einer Verständigung gegeben ist.

Nach der Ablehnung des Grundtextes zur katholischen Sexualmoral durch die Bischöfe haben sich Mitglieder der Synodalversammlung des Synodalen Wegs am 8. September 2022 in Frankfurt zum Protest versammelt.
Nach dem Eklat des ersten Abends hat die Synodalversammlung per Mehrheitsbeschluss bei den folgenden Lesungen namentliche Abstimmungen verfügt. Ist es nicht undemokratisch, auf diese Weise das Wahlgeheimnis auszuhebeln? Der Antrag auf namentliche Abstimmung ist alles andere als ein fauler Trick, sondern ein ganz normales Instrument, das von der Geschäftsordnung des Synodalen Weges so vorgesehen wird. Wenn nun in vielen Diözesen (Weih-)Bischöfe auf ihr Stimmverhalten angesprochen werden, ist auch das legitim – und absolut notwendig. Wer Führungsverantwortung in der Kirche übernommen hat, muss den Gläubigen seine Haltung in für die Kirche wesentlichen Fragen erläutern können. Auch alle anderen Synodalen sind nicht als Privatpersonen Mitglieder der Synodalversammlung und müssen sich gegenüber ihren Entsendegremien für ihr Stimmverhalten verantworten.
Dass Bischof Georg Bätzing – alarmiert durch den Verlauf der ersten Abstimmung – die Bischöfe im Laufe der folgenden Debatten immer wieder zu internen Absprachen und Probeabstimmungen hinter verschlossenen Türen einlud, ist auf Kritik von verschiedener Seite gestoßen. Sicher ist die Frage erlaubt, ob dieser interne Austausch nicht auch schon vor der Synodalversammlung hätte stattfinden können. Alle am Synodalen Weg Beteiligten wissen jedoch auch: Strategische Vorabsprachen sind das tägliche Geschäft während jeder Versammlung. Eben darin besteht doch Synodalität: seine Überzeugung offenzulegen, sie zu erklären und zu versuchen, andere mit guten Argumenten für die eigene Position zu gewinnen – im Plenum, aber selbstverständlich auch in den verschiedenen Gruppen, natürlich nach Möglichkeit im Vorfeld, aber eben auch während der Sitzung. Für ein solches Verständnis von Synodalität hat die vierte Synodalversammlung ein deutlicheres Signal gesetzt als die bisherigen drei. Insofern: Ja, wir lernen dazu.
Der Autor
Dr. Werner Otto ist Pfarrer in St. Bonifatius Frankfurt, Sprecher des Limburger Priesterrats und Mitglied der Synodalversammlung.