Initiative "#OutInChurch" habe Umdenken angestoßen

Jesuiten zum kirchlichen Arbeitsrecht: Sexuelle Identität egal

Veröffentlicht am 21.09.2022 um 10:59 Uhr – Lesedauer: 

München ‐ Die Initiative "#OutInChurch" gab den Anstoß: In der zentraleuropäischen Ordensprovinz der Jesuiten werden künftig die sexuelle Identität und sonstige "private Lebensentwürfe" von Mitarbeitern arbeitsrechtlich keine Rolle mehr spielen.

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Die sexuelle Identität von Mitarbeitern soll im Jesuitenorden nach eigenen Angaben künftig arbeitsrechtlich keine Rolle spielen. Dasselbe gelte für sonstige "private Lebensentwürfe". Das teilte der Orden am Mittwoch in München unter dem Titel "Jesuiten für Diversität unter ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern" mit. "Diese persönlichen Aspekte sollen weder ein Einstellungshindernis noch irgendeinen Grund für Sanktionen darstellen." Der zentraleuropäische Provinzial des Jesuitenordens, Bernhard Bürgler, hat demnach einen entsprechenden Brief an alle Werke der zentraleuropäischen Ordensprovinz geschrieben.

Zur Erklärung teilten die Jesuiten mit: "Die zu Beginn des Jahres 2022 in die Öffentlichkeit getretene Initiative 'Out in Church' und die begleitende Fernsehdokumentation 'Wie Gott uns schuf', bei denen sich auch zwei Jesuiten als homosexuell outeten, bewogen den Provinzial der Jesuiten nach eigenen Worten dazu, sich zum Thema Diversität grundsätzlich zu äußern, zunächst in einem Brief an die Mitbrüder, nun auch in einem Schreiben an die Werke des Ordens." Vorangegangen seien mehrere Webinare mit den Werksleitern, die die Klarstellung durch den Provinzial in dieser Frage sehr begrüßt hätten.

Verweis auch auf Synodalen Weg

Zudem verwies der Orden auf den Synodalen Weg. Dieser habe sich jüngst in seiner vierten Vollversammlung für eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts etwa im Blick auf die sexuelle Identität ausgesprochen. Der entsprechende Handlungstext "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" war mit über 95 Prozent Zustimmung der Delegierten und mehr als 93 Prozent Zustimmung der Bischöfe angenommen worden. Die Jesuiten unterstützten diese Bestrebungen, hieß es.

Die Kirchen in der Bundesrepublik haben ein eigenes Arbeitsrecht. Dieses Selbstbestimmungsrecht ist im Grundgesetz verankert. In der katholischen Kirche gehören dazu auch Anforderungen an die private Lebensführung der 790.000 Mitarbeiter von Caritas und Kirche. So kann das Leben in einer homosexuellen Partnerschaft ein Kündigungsgrund sein. Außerdem gilt ein eigener Weg der Tariffindung: Löhne werden in eigenen Gremien ohne Gewerkschaften ausgehandelt; es gibt keine Aussperrungen und Streiks. Zuletzt geriet das kirchliche Arbeitsrecht durch europäische Rechtsprechung stark unter Druck. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) stellte im Juni den Entwurf einer neuen Grundordnung des kirchlichen Dienstes vor. (tmg/KNA)