Kirchlicher Datenschützer klagt über massiven Eingriff in Grundrechte
Der Diözesandatenschutzbeauftragte für die ostdeutschen Bistümer, Matthias Ullrich, kritisiert das erneute Scheitern der Wahl des sachsen-anhaltischen Landesdatenschutzbeauftragten scharf. In einer am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung sieht der Datenschützer "parteipolitischen Nepotismus" am Werk. Der Versuch, die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit eines Landesbeauftragten für Datenschutz durch "Einsetzung von wohlgefälligen Parteimitgliedern zu unterlaufen", sei bislang in der Bundesrepublik wohl einmalig, so Ullrich weiter.
Das Amt des Landesdatenschutzbeauftragten ist in Sachsen-Anhalt seit vier Jahren unbesetzt. In der vergangenen Woche scheiterte die Wahl im Landtag erneut, nachdem die regierende CDU ihren Abgeordneten die Wahl des Koalitionskandidaten freigestellt hatte. Vorgeschlagen war der stellvertretende Leiter der Landesdatenschutzaufsicht, Albert Cohaus, der die Datenschutzbehörde seit vergangenem Jahr interimsmäßig führt. Er erhielt 16 Stimmen. Für die erforderliche absolute Mehrheit wären 49 Stimmen nötig gewesen. Die Regierungskoalition aus CDU, SPD und FDP hat 56 Sitze im Landtag. "Die Ablehnung von zwei im Sinne der DS-GVO geeigneten Bewerbern in inzwischen fünf Wahlgängen über mehr als vier Jahren lässt erkennen, dass die Durchsetzung eines effektiven Datenschutzes im Land Sachsen-Anhalt für den Landtag keine Priorität besitzt", kritisierte Ullrich. Die Situation stelle einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Bürger des Landes dar. "Die Stelle des Landesbeauftragten für Datenschutz darf nicht zum Spielball politischer Parteien werden und deshalb weder als Incentive für Politiker, die bei der letzten Landtagswahl nicht gewählt worden sind, noch als Belohnung für treue Kader missbraucht werden", betonte der Diözesandatenschutzbeauftragte.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist die von der DSGVO vorgesehene unabhängige Behörde, die über die Einhaltung des Datenschutzes wacht. In Deutschland ist die Datenschutzaufsicht föderal organisiert. Landesdatenschutzbeauftragte werden durch die jeweiligen Landtage gewählt. Neben den Aufsichtsbehörden der Länder und dem für die Aufsicht für Bundesbehörden sowie Telekommunikation und Post zuständigen Bundesdatenschutzbeauftragten existieren noch weitere "spezifische" Aufsichtsbehörden für Medien und Kirchen, die eigene Datenschutzregelungen anwenden. Dazu gehören die katholische und die evangelische Kirche. Die Kirchliche Datenschutzaufsicht Ost ist für die Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Magdeburg und den katholischen Militärbischof zuständig. Zu den Aufgaben des Diözesandatenschutzbeauftragten gehören gemäß dem Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Fragen des Datenschutzes sowie die Zusammenarbeit mit anderen Datenschutzbehörden. (fxn)