Nach Amtsverzicht des Vorgängers: Bistum Münster hat neuen Offizial
Das Bistum Münster hat einen neuen Offizial. Bischof Felix Genn ernannte Pater Rainer Autsch zum Leiter des münsterschen Diözesangerichts, wie das Bistum am Donnerstag mitteilte. Der 40-Jährige folgt auf Kurt Schulte und übernimmt sein neues Amt zum 15. Dezember. Bereits seit 2015 ist Autsch nach Bistumsangaben Diözesanrichter mit einem Stellenumfang von 50 Prozent.
Schulte, seit 2010 Offizial, hatte Genn Anfang September in einem persönlichen Gespräch den Verzicht auf die Ämter als Dompropst und Domkapitular angeboten und zugleich um die Entpflichtung als Offizial gebeten. Zuvor hatte es Vorwürfe grenzüberschreitenden und unangemessenen Verhaltens gegen Schulte gegeben, die laut Diözese jedoch nicht ausschlaggebend für den Ämterverzicht waren. Wegen eines fehlenden Anfangsverdachts nahm die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen auf, eine kirchenrechtliche Voruntersuchung wurde jedoch eingeleitet.
Vorfreude auf neues Amt
Nachfolger Autsch blickt mit Vorfreude auf sein neues Amt: "Ich weiß mich eingebunden in ein gutes und qualifiziertes Team, das habe ich in den vergangenen sieben Jahren als Diözesanrichter immer wieder erfahren dürfen." Der gebürtige Koblenzer trat 2002 in den Orden der Pallottiner ein und nahm ein Theologie-Studium an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV, heute: Vinzenz Pallotti University) auf. 2009 wurde er zum Diakon geweiht, ein Jahr später folgte die Priesterweihe.
Nach einer Kaplanszeit in Limburg nahm Autsch 2013 den Studiengang "Lizentiat im Kanonischen Recht" an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster auf, den er 2015 abschloss. Anschließend promovierte er vier Jahre lang zum Thema "Die deutschen Diözesen, ihre Organe der Vermögensverwaltung und ihr Bemühen um mehr Transparenz. Eine kirchenrechtliche Analyse". Autsch ist neben seiner Aufgabe als Diözesanrichter Pastor in der Pfarrei Liebfrauen-Überwasser in Münster. Seit dem Sommersemester 2020 ist er zudem Lehrbeauftragter für Kirchenrecht an der Vinzenz Pallotti University.
Der Offizial ist der vom Bischof eingesetzte Leiter des kirchlichen Gerichts des Bistums und vertritt den Bischof im Bereich der kirchlichen Gerichtsbarkeit. Das bischöfliche Offizialat Münster ist als kirchliches Gericht zuständig für alle kirchlichen Streit-, Straf- und Feststellungssachen und dient dem Rechtsschutz innerhalb der Kirche. Es ist eine eigene, weisungsunabhängige Behörde. Den überwiegenden Teil der Aufgaben des Offizialats bilden Eheverfahren zur Klärung des kirchlichen Personenstandes. Das Münstersche Offizialat ist als Gericht erster Instanz zuständig für Fälle aus dem eigenen Bistum sowie dem Bistum Essen. Außerdem ist es Berufungsgericht für die Offizialate der Erzbistümer Köln und Paderborn. Das Kirchengericht Münster ist zudem zuständig für das isländische Bistum Reykjavik. (tmg)