Diese Woche Verhandlung in zwei Verfahren vor Landgericht Köln

Kardinal Woelki und Erzbistum Köln wieder Thema vor Gericht

Veröffentlicht am 04.12.2022 um 13:59 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Diese Woche beschäftigt sich das Landgericht Köln an zwei Tagen mit Kardinal Rainer Maria Woelki und seinem Erzbistum. Mit Blick auf die Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsbetroffenen stehen richtungsweisende Entscheidungen an.

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Das Landgericht Köln beschäftigt sich in zwei Verfahren am Dienstag und Mittwoch erneut mit dem Erzbistum Köln und Kardinal Rainer Maria Woelki. Am Dienstag verhandelt es mündlich über die Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsbetroffenen gegen Deutschlands mitgliederstärkste Diözese. Tags darauf geht das presserechtliche Verfahren zwischen "Bild"-Zeitung und Kardinal mit einer weiteren Zeugenvernehmung in die nächste Runde.

Der Missbrauchsbetroffene wirft der Erzdiözese Amtspflichtverletzung durch Unterlassen vor und verlangt ein Schmerzensgeld von 725.000 Euro – zusätzlich zu den bereits erhaltenen 25.000 Euro in Anerkennung des Leids. Der Kläger gibt an, als Messdiener in den 1970er-Jahren mehrere hundert Male von einem mittlerweile verstorbenen Priester sexuell missbraucht worden zu sein. Einem Aufarbeitungsgutachten zufolge erfuhr das Erzbistum 1980 sowie 2010 von Vorwürfen gegen den Geistlichen. Dennoch konnte er viele Jahre weiter als Seelsorger arbeiten. Das Verfahren bringt die Kirche in eine Zwickmühle: Beansprucht das Erzbistum Verjährung, befürchten Insider eine schlechte Presse. Verzichte es auf Verjährung, könnten weitere Schmerzensgeldklagen mit hohen Summen in ganz Deutschland folgen.

Im "Bild"-Verfahren wehrt sich Woelki gegen mehrere Artikel, die nahelegen, er habe Missbrauchstäter geschont. So hatte das Blatt berichtet, Woelki habe einen Priester befördert, obwohl er belastende Inhalte aus dessen Personalakte sowie eine Polizeiwarnung gekannt habe. Das weist der Kardinal per eidesstattlicher Versicherung zurück. Er habe nur von einem früheren sexuellen Kontakt des Mannes mit einem Prostituierten sowie von "weiteren Gerüchten" gehört.

Ex-Interventionsbeauftragter des Erzbistums sagt Mittwoch aus

In der Sache soll am Mittwoch als zweiter Zeuge der ehemalige Interventionsbeauftragte des Erzbistum, Oliver Vogt, aussagen. Als erste Zeugin war die langjährige Sekretärin des früheren Kölner Kardinals Joachim Meisner vernommen worden. Ihre Aussage hatte die Staatsanwaltschaft Köln veranlasst, Ermittlungen gegen Woelki wegen des Vorwurfs der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung aufzunehmen. Die Sekretärin gab an, sie habe Woelki schon in seiner Zeit als Weihbischof Informationen über den beschuldigten Priester zukommen lassen.

Auch in einer weiteren Angelegenheit ermittelt die Behörde wegen des Vorwurfs einer falschen eidesstattlichen Versicherung im Zuge des Verfahrens gegen "Bild". Woelki erklärt darin, erst Ende Juni mit Missbrauchsvorwürfen gegen den früheren "Sternsinger"-Chef Winfried Pilz befasst worden zu sein. Dem widersprach eine Kirchenmitarbeiterin in einem Zeitungsinterview.

Im Erzbistum Köln war zuletzt auch noch ein Konflikt zwischen der Bistumsverwaltung und Woelkis Pressesprecher Jürgen Kleikamp offenbar geworden. Das Generalvikariat lässt den Vertrag mit dem pensionierten WDR-Journalisten zum Jahresende auslaufen. Kleikamp selbst erfuhr davon offenbar aus der Presse. Führungspersonen in der Erzdiözese sollen unzufrieden mit seiner Arbeit gewesen sein und "bistumsschädigendes" sowie "eigenmächtiges Vorgehen" beklagt haben. (KNA)