Bischof Bode nach Anzeige gegen sich: "Ich respektiere diesen Schritt"
Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode hat zur kirchenrechtlichen Anzeige gegen seine Person Stellung genommen. "Ich respektiere diesen Schritt des Betroffenenrats und unterstütze die damit eingeleitete Untersuchung durch die römischen Instanzen", sagte Bode laut Mitteilung seines Bistums am Montag in Osnabrück. Den zuständigen Dikasterien im Vatikan werde er ergänzend zu den vom Betroffenenrat bereits beschriebenen Ausschnitten den gesamten Missbrauchs-Zwischenbericht der Universität Osnabrück zur Untersuchung zuleiten. "Dem Ergebnis dieser Untersuchung werde ich mich selbstverständlich stellen."
Der Betroffenenbeirat der (Erz-)Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück hatte zuvor mitgeteilt, gegen Bode kirchenrechtlich Anzeige wegen seines Umgangs mit sexuellem Missbrauch gestellt zu haben. Bereits am Donnerstag habe man Anzeige beim zuständigen Erzbischof von Hamburg, Stefan Heße, erstattet. "Bischof Bode hat entgegen klaren päpstlichen Vorgaben gehandelt und bspw. sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige noch in diesem Jahr als 'Beziehung' deklariert", heißt es in der Pressemitteilung des Beirats zur Begründung. In der Gesamtschau zeige sich ein klares kirchenrechtliches Fehlverhalten Bodes.
Belastung durch Bericht
Bode war durch den Ende September vorgestellten Zwischenbericht zu Missbrauch im Bistum Osnabrück seit 1945 belastet worden. Zugleich attestierten die Gutachter der Universität Osnabrück ihm aber, dass er in den vergangenen zehn Jahren einen deutlichen Lernprozess gezeigt hätte. Einen Rücktritt lehnte Bode nach Vorstellung des Berichts ab und bekräftigte diese Entscheidung Anfang Dezember noch einmal.
Die kirchenrechtliche Anzeige des Betroffenenbeirats beruft sich auf die Regeln des Motu proprios "Vos estis lux mundi", mit dem Papst Franziskus 2019 den Umgang mit Meldungen von sexualisierter Gewalt, die durch Kleriker oder Ordensleute begangen wurde, geregelt hat. Dabei hat der Metropolit, also der Leiter einer Kirchenprovinz, eine zentrale Stellung. Osnabrück gehört zur Kirchenprovinz Hamburg, der Heße vorsteht und bei dem daher die Anzeige eingereicht wurde. Gemäß den Regeln des Motu proprios ist Heße verpflichtet, die Meldung an den Heiligen Stuhl weiterzuleiten und darum zu bitten, eine Untersuchung einzuleiten. Davon kann der Erzbischof nur absehen, wenn die Meldung "offenkundig haltlos" ist. Das zuständige Dikasterium ist verpflichtet, innerhalb von dreißig Tagen zu reagieren.
Bode kündigte an, unterdessen weiterhin auch das persönliche Gespräch mit Betroffenen in seinem Bistum und mit den Mitgliedern des Betroffenenrats der Metropolie zu suchen, "um den Weg der Aufarbeitung fortzusetzen und weiter zu verbessern". (tmg)