Trierer Oberhirte war bis Frühjahr Missbrauchsbeauftragter der deutschen Bischöfe

Bischof Ackermann: Kölner Schmerzensgeldklage hat Signalwirkung

Veröffentlicht am 14.12.2022 um 12:01 Uhr – Lesedauer: 

Trier ‐ Ein Mann klagt gerade vor dem Landgericht Köln wegen Missbrauchs auf Schmerzensgeld gegen die Kirche. Das hat Signalwirkung, sagt der Trierer Bischof Stephan Ackermann. Er glaubt, dass dadurch noch weitere Fälle vor Gericht kommen werden.

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Aus Sicht des Trierer Bischofs Stephan Ackermann könnte die Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln weitere Kreise ziehen. "Natürlich hat so ein Prozess immer eine Signalwirkung", so der ehemalige Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz gegenüber der Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch.

Dass es die Klagemöglichkeit gebe, sei nicht neu, sagte Ackermann weiter. "Der Weg war eigentlich immer gegeben." Er gehe davon aus, "dass noch andere Fälle" gegen andere Bistümer kommen würden. Er betonte den Wert der Anerkennungszahlungen der Kirche, da diese recht niedrigschwellig seien. "Denn vor Gericht sind damit Beweispflichten verbunden."

Vergleich steht im Raum

Momentan läuft vor dem Landgericht Köln der Prozess um die Klage eines 63-Jährigen gegen das Erzbistum Köln. Der Mann fordert insgesamt 805.000 Euro von der Diözese. Am ersten Verhandlungstag hatte der Vorsitzende Richter als Vergleich einen unteren sechsstelligen Betrag vorgeschlagen, höhere Zahlungen jedoch nicht ausgeschlossen. Während das Erzbistum Gesprächsbereitschaft signalisierte, beharrte der Anwalt des Betroffenen auf der geforderten Summe.

Der Kläger gibt an, in den 1970er Jahren mehrere hundert Mal von einem mittlerweile verstorbenen Priester missbraucht worden zu sein. Der Mann war viele Jahre als Pastoralreferent für das Erzbistum Köln tätig. Es ist die erste Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsbetroffenen gegen die Institution Kirche in Deutschland. (cph)