Zivilklage gegen emeritierten Papst und weitere Kirchenvertreter

Landgericht beraumt Verhandlung der Klage gegen Benedikt XVI. an

Veröffentlicht am 19.12.2022 um 17:25 Uhr – Lesedauer: 

Traunstein ‐ Im kommenden Jahr soll ein Landgericht klären, ob der emeritierte Papst Benedikt XVI. und weitere Kirchenvertreter im Missbrauchskomplex um Pfarrer H. Schuld auf sich geladen haben. Jetzt steht ein Termin für die mündliche Verhandlung im Raum.

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Das Landgericht Traunstein wird eine Zivilklage gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. und weitere hochrangige Kirchenvertreter in einem Missbrauchsfall mündlich verhandeln. Laut Medienberichten wurde den Parteien der 28. März als Termin vorgeschlagen. Das Gericht soll feststellen, ob eine Schadensersatzpflicht besteht. Strafrechtlich hat der Prozess keine Bedeutung.

Die sogenannte Feststellungsklage eingereicht hat ein 38-Jähriger aus Garching an der Alz. Er gibt an, in den 1990er Jahren von dem damaligen dortigen Pfarrer Peter H. sexuell missbraucht worden zu sein. Dieser ist inzwischen laisiert und war Priester des Bistums Essen.

Frist zur Klageerwiderung läuft bis zum 24. Januar

1980 kam er ins Erzbistum München und Freising, nachdem er bereits durch Vorwürfe in seiner Heimatdiözese belastet war. In Oberbayern wurde er weiter als Gemeindeseelsorger eingesetzt, auch nachdem er wegen Missbrauchs Minderjähriger rechtskräftig verurteilt wurde. H. ist ein Sonderband des Münchner Missbrauchsgutachtens gewidmet, das die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl für das Erzbistum München und Freising erstellt und im Januar präsentiert hat.

Die Klage richtet sich außer gegen den Ex-Papst gegen den mutmaßlichen Täter, den früheren Münchner Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter sowie das Erzbistum München und Freising. Bis 24. Januar läuft für Benedikt XVI. die Frist zur Klageerwiderung. Seine Verteidigungsbereitschaft hat er dem Gericht bereits angezeigt. Bis 13. Januar haben die Parteien Zeit, sich zum vorgeschlagenen Verhandlungstermin zu äußern. (KNA)