Zivilklage in Bayern richtet sich gegen mutmaßliche Verantwortliche

Benedikt XVI. will sich gegen Klage im Fall Peter H. verteidigen

Veröffentlicht am 09.11.2022 um 12:11 Uhr – Lesedauer: 

Garching ‐ Strafrechtlich sind die Vorwürfe gegen Bistumsverantwortliche im Fall des Missbrauchstäters Peter H. schon lange verjährt – doch klagt ein Betroffener vor einem bayerischen Zivilgericht unter anderem gegen Benedikt XVI. Der will sich nun verteidigen.

  • Teilen:

Der emeritierte Papst Benedikt XVI. will sich gegen eine Zivilklage am Landgericht Traunstein verteidigen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa, Dienstag) hat er über seine Anwälte seine Verteidigungsbereitschaft gegenüber dem Gericht erklärt. Die Klage hatte ein Betroffener im Missbrauchskomplex Peter H. im Sommer erhoben. Die Feststellungsklage hat das Ziel, die mögliche Schuld der Bistumsverantwortlichen zu klären. Beklagte sind neben Benedikt XVI., der damals Erzbischof von München und Freising war, auch sein Nachfolger als Erzbischof, Kardinal Friedrich Wetter, das Erzbistum und der verurteilte Täter. "Wenn die katholische Kirche und die Beklagten – bis auf den notorischen Wiederholungstäter H. – zu dem stehen, was ständig von allen kirchlichen Akteuren öffentlich erklärt wird, nämlich zu ihrer christlichen Verpflichtung zu stehen und begangenes Unrecht anzuerkennen, wird die Klage erfolgreich sein", betonte der Kläger-Anwalt Andreas Schulz gegenüber der dpa. Den Eingang der Klage hatte das Gericht Ende September bestätigt.

Mit der Verteidigungsbereitschaft wird nun ein Prozess möglich. Ohne sie wäre durch das Gericht ein Versäumnisurteil ergangen ohne eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vorwürfen. Nach Informationen des Donaukuriers wird der emeritierte Papst von der Münchner Kanzlei Hogan Lovells International LLP vertreten. Laut einem Gerichtssprecher wurde die Frist für eine Klageerwiderung auf Antrag aller vier Beklagten bis zum 24. Januar verlängert. Die Taten sind strafrechtlich bereits verjährt. Daher wählte der Kläger den Weg einer Zivilklage. Eine erfolgreiche Klage würde ihm die Genugtuung verschaffen, die die Kirche nicht zu leisten imstande gewesen sei, sagte Schulz gegenüber der dpa. Der Betroffenenanwalt Schulz erwägt nach eigenen Angaben außerdem eine Klage in den USA, die sich auf die Zeit Ratzingers als Präfekt der Glaubenskongregation bezieht.

Der Fall des Essener Diözesanpriesters H. ist einer der schwerwiegendsten Fälle, die im Anfang des Jahres vorgestellten Münchner Missbrauchsgutachten dargestellt wurden. Er wurde in den 1980er Jahren in Garching in der Seelsorge eingesetzt, obwohl es zuvor schon in seinem Heimatbistum Vorwürfe gegen ihn gegeben hatte und trotz einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs in seiner Zeit als Geistlicher in Grafing bei München. Die Rolle und der Kenntnisstand des damaligen Erzbischofs Ratzinger wurde im Kontext des Münchner Gutachtens kontrovers diskutiert. Im Nachgang zur Veröffentlichung des Gutachtens musste sich Benedikt XVI. hinsichtlich einer Aussage gegenüber den Gutachtern korrigieren und einräumen, dass er an der Ordinariatssitzung im Februar 1980 teilgenommen hatte, in der über Peter H. gesprochen wurde. Der Fehler sei aber "nicht aus böser Absicht heraus geschehen", sondern "Folge eines Versehens bei der redaktionellen Bearbeitung seiner Stellungnahme". Dies tue ihm "sehr leid", und er bitte, dies zu entschuldigen, ließ der emeritierte Papst Ende Januar mitteilen. Im Oktober bestätigte das Erzbistum München und Freising Presseberichte, dass auch ein weiterer mutmaßlicher Missbrauchstäter in Garching eingesetzt worden war. (fxn)