Einen gemeinsamen Weg gibt es nur mit klaren Bekenntnissen

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Blankes Entsetzen. Schmerz, Verletzung, Tränen. Sie erinnern sich: 21 Bischöfe stimmten bei der Synodalversammlung im September vergangenen Jahres mit "Nein" – genug für die Sperrminorität. Der Synodale Weg drohte zu scheitern.
Als großen Skandal machte die konservative Minderheit aus, dass daraufhin für jede Abstimmung gefordert wurde, dass sie offen erfolgt – damit klar ist, wer wie gestimmt hat. Vor Ort und in Medien wurde behauptet, Gewissensentscheidungen würden nicht respektiert, der Grundsatz der geheimen Wahl würde mit Füßen getreten. (Das lädt auch deshalb zum Spott ein, weil gleichzeitig ein anderer Wahlrechtsgrundsatz von vorneherein ausgehebelt wird: Die Wahlgleichheit nämlich definiert, dass jede Stimme gleiches Gewicht hat.)
Als Bürgerin, Politikwissenschaftlerin und Politikerin bin ich eine Verfechterin der Wahlrechtsgrundsätze und ja, die geheime Wahl ist einer davon. Allerdings handelt es sich bei diesen Entscheidungen ja gar nicht um Wahlen, sondern um Sachabstimmungen. Die Abstimmenden sind in ihrer Eigenschaft als Synodale keine Privatpersonen, sondern politische Entscheider*innen. Zum Vergleich: Im Deutschen Bundestags können Sachabstimmungen, etwa über Gesetzentwürfe, gar nicht geheim erfolgen.
Insbesondere Bischöfe, die ja Führungspositionen innehaben, sind verpflichtet, zu ihren Überzeugungen zu stehen und damit auch, sich zu ihrem Abstimmverhalten zu bekennen. Sie dürfen sich nicht schamvoll verstecken hinter der Anonymität. Diejenigen, die geistliche und administrative Leitung, ja gar Lehr- und Leitungsvollmacht im Sinne der apostolischen Sukzession, für sich beanspruchen, sind ganz besonders zur Transparenz verpflichtet.
Absurd: Einige Bischöfe hatten der Übertragung ihrer Debattenbeiträge widersprochen. Wie soll einer Zeugnis ablegen, der in der Stunde der Debatte seine Worte nicht für alle hörbar zu sprechen, in der Stunde der Entscheidung sein Votum nur im Geheimen zu geben bereit ist? Es scheint eher ein Hinweis zu sein, dass einer für das Bischofsamt ungeeignet ist.
Die fünfte Synodalversammlung, die in zwei Monaten beginnt, sollte von vorneherein festlegen, dass ausschließlich offen abgestimmt wird. Denn einen gemeinsamen Weg können wir nur gehen, wenn alle zu dem stehen, wofür sie stehen.
Die Autorin
Gudrun Lux ist Stadträtin in München, Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und der Synodalversammlung des Synodalen Weges. Von dieser wurde sie in das Synodalforum "Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche" entsandt.Hinweis
Der Standpunkt spiegelt ausschließlich die Meinung der jeweiligen Autorin bzw. des Autors wider.