Beschuldigter Pfarrer verzichtet doch freiwillig auf sein Amt
Ein Pfarrer des Bistums Münster kehrt nun nach Vorwürfen grenzüberschreitenden Verhaltens doch nicht in sein Amt zurück. Das Offizialat Vechta teilte mit, dass der Pfarrer am Freitag Bischof Genn gegenüber seinen Rücktritt erklärt hat. Genn habe den Amtsverzicht mit sofortiger Wirkung angenommen. Ursprünglich hatte der Pfarrer nach seiner Freistellung im vergangenen August wieder ins Amt zurückkehren wollen. Einer "mit Nachdruck" geäußerten Bitte Genns, auf das Amt zu verzichten, war er zunächst nicht nachgekommen. Auch die Gremien der Pfarrei hatten "mit deutlicher Mehrheit" erklärt, nicht mehr vertrauensvoll mit dem Pfarrer zusammenarbeiten zu können.
Der Bischof hatte aufgrund der kirchenrechtlich starken Stellung von Pfarrern auf ein formales Amtsenthebungsverfahren verzichtet, dem Priester aber Auflagen für den weiteren Dienst gemacht. Die Pfarrei des ehemaligen Pfarrers wird nun weiterhin durch den zuständigen Dechanten verwaltet. Wie es für den beschuldigten Priester weitergeht, ist noch nicht bekannt. Der Priester war im August 2022 wegen eines Vorwurfs grenzverletzenden Verhaltens im Jahr 2010 beurlaubt worden, nachdem Medien über den Fall berichtet hatten, meldete sich eine weitere Betroffene. Untersuchungen haben laut Bistum keine neuen Anhaltspunkte für straf- oder kirchenrechtliche Sanktionen ergeben. Allerdings widerspreche das Verhalten des Pfarrers in beiden Fällen "deutlich" den Schutzpflichten eines Seelsorgers. Der ersten Betroffenen wurde eine fünfstellige Anerkennungszahlung zuerkannt.
Die Auflagen gegen den Mann sahen laut einer früheren Mitteilung des Offizialats vor, dass er vier Jahre lang keinen Einzelkontakt mit Frauen bis zum Alter von 27 Jahren haben darf, weder im Pfarrhaus noch in sonstigen seelsorglichen Situationen der Gemeinde, wie etwa bei Wallfahrten. Zudem übernehme der Priester die Hälfte der im Frühjahr 2022 zuerkannten Anerkennungsleistung. Er sei verpflichtet, weiterhin regelmäßige Beratung durch die Interventionsstelle des Bistums Münster in Anspruch zu nehmen. Außerdem werde der Vorgang an die zuständige Kommission im Vatikan weitergeleitet. Ob sich an den Auflagen nach dem Rücktritt etwas ändert, geht aus der Mitteilung nicht hervor. (fxn)