Die traditionalistische Gerüchteküche brodelt

Kommt nach Benedikts Tod der nächste Papsterlass gegen die Alte Messe?

Veröffentlicht am 26.01.2023 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Traditionalisten sind in Sorge: Ist mit dem Tod von Benedikt XVI. das letzte Hindernis für Papst Franziskus gefallen, um die vorkonziliare Liturgie endgültig an den Rand zu drängen? Noch sind es nur Gerüchte – doch auch ohne belastbare Quellen sind sie erstaunlich konkret.

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Nach dem Tod des emeritierten Papstes geht unter Traditionalisten wieder die Furcht vor dem amtierenden um. Ein neues Dokument zur vorkonziliaren Liturgie soll im Vatikan schon unterschriftsreif sein. Die "Alte Messe" soll demnach noch mehr eingeschränkt werden als bisher. Mit dem Tod von Benedikt XVI. wird der Dammbruch befürchtet. "Nun können wir das Dokument endlich unterzeichnen!", wird gar Kardinal Arthur Roche, der Präfekt des Liturgiedikasteriums, zitiert – wenn auch ohne Beleg und Quelle. Roche selbst ist für seine besonders strikte Umsetzung der Bestimmungen bekannt, mit der Franziskus die weitreichende Liberalisierung der Verwendung der alten Messbücher revidierte, die Benedikt XVI. verfügt hatte.

Angeblich geht Papst Franziskus die Umsetzung seines Motu proprios "Traditionis custodes" zu schleppend voran. Zu viele Bischöfe würden nur zögerlich die von ihm 2021 verfügten Einschränkungen der Liturgie nach dem Messbuch von 1962 umsetzen, einige sogar von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen, von einzelnen Bestimmungen des Erlasses zu dispensieren. Das neue Dokument soll daher Klarheit schaffen und schon in der Form das Gewicht klarmachen. Das apostolische Schreiben soll demnach nicht wie "Traditionis Custodes" als Motu proprio erscheinen, sondern als Apostolische Konstitution. Die Bezeichnung hat zwar keine Auswirkungen auf die Rechtskraft – päpstliches Gesetz ist päpstliches Gesetz, unabhängig von der Überschrift –, soll aber, so die Einschätzungen, den Erlass mit der Apostolischen Konstitution "Missale Romanum" in eine Parallele bringen, mit der Paul VI. 1969 das neue Messbuch in Kraft gesetzt hatte. Erwartet wird die neue Konstitution im April oder Mai, möglicherweise schon am 3. April, dem Jahrestag von "Missale Romanum".

Papst Franziskus küsst den Altar während eines Gottesdienstes
Bild: ©KNA/Romano Siciliani (Archivbild)

Eine Möglichkeit, um die Einheit der Kirche unter Achtung der verschiedenen liturgischen Sensibilitäten wiederherzustellen, sei dazu verwendet worden, die Abstände zu vergrößern, die Unterschiede zu verhärten, Gegensätze aufzubauen, welche die Kirche verletzen und sie in ihrem Weg hemmen, indem sie sie der Gefahr der Spaltung aussetzen, begründete er "Traditionis custodes".

Es kursieren sogar konkrete weitere Einschränkungen. So wird die Verfügung erwartet, dass in keiner Kirche ausschließlich oder jeden Sonntag vorkonziliar zelebriert werden darf. Bislang galt lediglich ein Verbot, die "Alte Messe" in Pfarrkirchen zu zelebrieren. Im Raum steht auch ein explizites Verbot, Sakramente und Sakramentalien außer der Eucharistie in der vorkonziliaren Form zu spenden. "Traditionis Custodes" selbst war in dieser Hinsicht unklar. Das Gottesdienstdikasterium hat später die Auslegung veröffentlicht, dass das Motu proprio bereits jetzt so verstanden werden soll. Schließlich soll jeder Priester verpflichtet werden, nicht nur in der vorkonziliaren Form zu zelebrieren. Lediglich für altrituelle Gemeinschaften wie die Petrusbruderschaft soll es in deren eigenen Häusern noch Ausnahmen für die Messe geben, nicht aber für die anderen Sakramente und nicht außerhalb ihrer Niederlassungen.

Gerüchte aus zweiter und dritter Hand

Mit einer derartigen Regelung soll der Spielraum der Diözesanbischöfe noch geringer werden. Schon "Traditionis Custodes" hatte die Möglichkeiten für den Diözesanbischof eingeschränkt, Orte für die vorkonziliare Liturgie festzulegen. Die Errichtung neuer traditionalistischer Personalpfarreien, wie es sie in Europa ohnehin nur im Bistum Chur gibt, wurde ihnen genommen, die Erlaubnis für Neupriester, die "Alte Messe" zu zelebrieren, wurde unter den Vorbehalt einer bischöflichen Genehmigung gestellt, die erst nach Konsultation des Heiligen Stuhls erteilt werden darf. Dennoch haben die Bischöfe einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung: Unberührt von "Traditionis custodes" besteht weiterhin die umfassenden Dispensgewalt des Diözesanbischofs. Davon hat in Deutschland etwa der Freiburger Erzbischof Stephan Burger Gebrauch gemacht. So hat er es ermöglicht, die Feier der vorkonziliaren Liturgie in zwei bestimmten Pfarrkirchen beizubehalten.

Die Spekulationen über Form, Datum und Inhalt der Apostolischen Konstitution sind also schon sehr konkret – mit einem großen Schönheitsfehler: Nach den ersten Meldungen in traditionalistischen Kreisen folgte postwendend das Dementi; selbst diejenigen, die die Gerüchte in die Welt gesetzt haben, hielten bei näherer Betrachtung ihre Quellen nicht mehr für verlässlich. Die verlässlichste Quelle, die der Vatikanist Robert Moynihan ausmachen konnte, ist ein Brief eines anonymen Priesters, der von einem anderen Priester erfahren haben will, dass ein amerikanischer Erzbischof um den geplanten Erlass wisse.

Aber: Schon "Traditionis custodes" wurde vorab durch Gerüchte angekündigt, die in traditionalistischen Medien erst unbestätigt kursierten. Allerdings waren diese deutlich konkreter. Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin und der Papst selbst wurden damals mit unbestätigten Zitaten aus nicht-öffentlichen Versammlungen als Gewährsleute angeführt. Kein Geheimnis war außerdem, dass die Glaubenskongregation auf Geheiß von Franziskus 2020 bei den Bischöfen der Weltkirche Rückmeldungen zu Erfahrungen mit der Alten Messe eingeholt hatte.

Kritik am Umgang von Papst Franziskus mit Benedikts Erbe

Die Nervosität bleibt trotz dieser dünnen Faktenlage. Auch ohne Verweis auf neue gesetzgeberische Initiativen des Papstes kam die "Alte Messe" mit dem Tod Benedikts XVI. wieder ins Gespräch: Sein Privatsekretär Georg Gänswein berichtete über die Wirkung von "Traditionis custodes" auf den Emeritus, der den Erlass "mit Schmerz im Herzen" gelesen habe. Der emeritierte Bischof von Hongkong, Kardinal Joseph Zen Ze-kiun, monierte "tendenziöse Verallgemeinerungen", die das Motu proprio über die Freunde der "Alten Messe" treffe und sah darin eine Missachtung des Vorgängers durch Franziskus: "Konnten die Anti-Ratzinger des Vatikans nicht geduldig warten, bis die tridentinische Messe mit dem Tod von Benedikt XVI. stirbt, anstatt ihn auf diese Weise zu demütigen?", fragte Zen. 

Kardinal Joseph Ratzinger zeigt sich kurz nach seiner Wahl zum Papst auf der Loggia des Petersdoms
Bild: ©KNA/Wolfgang Radtke

Mit Joseph Ratzinger wurde ein Kardinal Papst, dem würdige Liturgie und Tradition besonders am Herzen lag. Sein Motu proprio "Summorum pontificum" erleichterte die Feier der vorkonziliaren Form deutlich, indem es die Figur von einem römischen Ritus in zwei formen, der ordentlichen konziliaren und der außerordentlichen vorkonziliaren, erfand. Franziskus hat diese Figur zurückgewiesen.

In seinem neuen Interviewbuch beklagt Kardinal Gerhard Ludwig Müller, dass Franziskus mit seiner Einschränkung der vorkonziliaren Liturgie Gräben aufgerissen hätte. Ebenfalls Müller ist es, der mit seiner scharfen Kritik am Regierungsstil von Franziskus in seinem trotz der dürren Faktenlage zum angeblich anstehenden Papst-Erlass weiter Öl ins Feuer der Gerüchteküche gießt: Der Kardinal beschwert sich in seinem Buch über eine Missachtung des üblichen Dienstwegs und der eigentlich zuständigen Behörden zugunsten von Beratern, die dem Papst nahestehen: "Im Vatikan scheint es so zu sein, dass Informationen parallel zirkulieren, einerseits über die institutionellen Kanäle, die leider immer weniger vom Pontifex konsultiert werden, und andererseits über die persönlichen Kanäle, die sogar für die Ernennung von Bischöfen oder Kardinälen genutzt werden", so Müller.

Auch "Traditionis custodes" hat den Eindruck hinterlassen, dass ihm der Durchgang durch das Lektorat des Behördenwegs fehlte: Aus der Formulierung ging nicht klar hervor, ob der Vorgänger "Summorum pontificum" komplett außer Kraft gesetzt wurde oder nur in den explizit im neuen Motu Proprio genannten Punkten – die Folge war die Verwirrung um die Zulässigkeit der anderen Sakramenten- und Sakramentalienfeiern. Einerseits wird der Diözesanbischof als "Leiter, Förderer und Wächter des gesamten liturgischen Lebens" in seinem Bistum stark gemacht, andererseits gibt es neue Romvorbehalte. Erst mit den vom Liturgiedikasterium nachgereichten Auslegungen wurde der lateinische Text des Erlasses bekannt gemacht – und dabei beim Romvorbehalt der Zelebrationserlaubnis plötzlich entgegen des ursprünglich bekanntgemachten Wortlauts verschärft: Aus einer "Konsultation" des Heiligen Stuhls wurde plötzlich ein "Erbitten einer Genehmigung". An mehreren Stellen ist vom "Missale vor der Reform von 1970" die Rede – das ist aber nicht das Missale von 1962, um das es in der Regel geht, sondern das nur kurz geltende Missale von 1965.

Für Gerüchte ist es ein fruchtbarer Nährboden, dass schon "Traditionis custodes" anscheinend vom Küchenkabinett des Papstes zusammengestellt wurde, ohne große Einbeziehung des Apparats. Der Mangel an Beweisen muss damit gerade kein Beweis für mangelnden Wahrheitsgehalt der Gerüchte sein, liest man in traditionalistischen Blogs: Franziskus sei alles zuzutrauen – und erst recht der nächste Schlag gegen die vorkonziliare Liturgie.

Von Felix Neumann