Kardinal Ouellet sieht Spaltung der Kirche durch Synodalen Weg
Der Präfekt des Bischofsdikasteriums, Kardinal Marc Ouellet, sieht durch den Synodalen Weg die Kirche gespalten. In einem Interview mit dem spanischen Magazin "Omnes" (Mittwoch) sagte der Kardinal, die Vorschläge des Reformdialogs stifteten Verwirrung im Volk Gottes und im Episkopat. Das hätten unter anderem die besorgten Briefe von Bischofskonferenzen gezeigt. Zwar sehe die Kirche seit dem Zweiten Vatikanum synodale Strukturen wie Priester- und Pastoralräte auf allen Ebenen vor. Hier gelte es auch, diese Formen zu stärken, da es sie noch nicht überall in der Weltkirche angemessen gebe. Das dürfe aber nicht mit Demokratie verwechselt werden. Zwischen der Position, dass es funktionierende Strukturen des Hörens brauche, und der Position, dass Bischöfe sich an das Ergebnis von Abstimmungen binden müssten, lägen Welten: "Die Kirche ist hierarchisch, sie ist nicht demokratisch", so Ouellet.
Der Präfekt erneuerte damit die Kritik, die er zuvor mit dem Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin und dem Präfekten des Glaubensdikasteriums, Kardinal Luis Ladaria, in seinem Brief an die deutschen Bischöfe geäußert hatte. Schon beim Ad-limina-Besuch der Deutschen Bischofskonferenz im November habe er deutlich gemacht, dass die vom Synodalen Weg geplanten Beteiligungstrukturen nicht katholisch seien. "Das mag die Praxis anderer Kirchen sein, aber es ist nicht die unsere", so Ouellet nun. "Es ist nicht unsere, weil sie nicht der katholischen Ekklesiologie und der spezifischen Rolle der Bischöfe entspricht, die sich aus dem Charisma der Weihe ableitet und zu der gehört, dass Bischöfe die Freiheit haben müssen, zu lehren und zu entscheiden." Die vom Synodalen Weg angedachte Selbstverpflichtung der Bischöfe, Entscheidungen von synodalen Gremien umzusetzen, würde einen Verzicht auf das bischöfliche Amt bedeuten.
Dialog zwischen Rom und Deutschland muss weitergehen
Ouellet betonte, dass der Dialog zwischen Rom und den deutschen Bischöfen fortgesetzt werden müsse. Die Beteuerung von Bischof Georg Bätzing, dass sich die Reformen des Synodalen Wegs im Rahmen des geltenden Kirchenrechts bewegen sollen, wertete der Kardinal zurückhaltend. Die deutschen Bischöfe müssten konkreter darlegen, was genau geplant sei. Dazu müsse die offizielle Antwort der deutschen Bischöfe ans vatikanische Staatssekretariat abgewartet werden. "Dann werden wir sehen, wie wir den Dialog fortsetzen, denn es ist offensichtlich, dass wir ihn fortsetzen müssen, auch um ihnen zu helfen, im katholischen Fahrwasser zu bleiben", so Ouellet weiter.
Am Montag veröffentlichte die DBK einen Brief aus dem vatikanischen Staatssekretariat an ihren Vorsitzenden. Darin stellen die drei unterzeichnenden Kardinäle fest, dass die Einrichtung eines Synodalen Rats in der durch den Beschluss des Synodalversammlung skizzierten Form nicht in der Kompetenz des Synodalen Wegs und der Deutschen Bischofskonferenz liegt. In einer zusammen mit dem Brief veröffentlichten Erklärung betonte der DBK-Vorsitzende, dass die Arbeit des zur Vorbereitung des Synodalen Rates eingesetzten Synodalen Ausschusses durch das Schreiben nicht in Frage gestellt worden sei. Ein großer Teil der Diözesanbischöfe habe den Willen bekräftigt, den Beschluss der Synodalversammlung zum Synodalen Ausschuss umzusetzen und die Beratungen aufzunehmen, so Bätzing. Gegenüber katholisch.de sagte die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, dass die Kirche angesichts des Missbrauchsskandals strukturelle Reformen brauche, zu denen auch Wege der Gewaltenteilung gehörten. Wie Bätzing könne auch sie die Argumentation Roms nicht nachvollziehen, dass synodale Gremien das Bischofsamt schwächen würden: "Die Menschen brauchen eine Kirche, in der mehr Teilhabe möglich ist und auch ein Ja zur Vielfalt. Und darin können wir das Bischofsamt stärken", so Stetter-Karp.
Selbstbindung der Bischöfe noch nicht beschlossen
Auf seiner vierten Synodalversammlung im vergangenen September hatte der Synodale Weg beschlossen, spätestens zum März 2026 einen Synodalen Rat einzurichten. Für die nötigen Vorarbeiten wurde ein Synodaler Ausschuss eingesetzt, dem die 27 Diözesanbischöfe, 27 durch das ZdK gewählte Mitglieder und 20 von der Synodalversammlung gewählte Mitglieder angehören sollen. Er soll sich nach der fünften und letzten Synodalversammlung im März konstituieren. Neben den Vorarbeiten zum Synodalen Rat gehören auch die Evaluation und Weiterentwicklung der Beschlüsse und der Arbeit des Synodalen Wegs zu den Aufgaben des Ausschusses.
Der Synodale Rat ist laut dem Beschluss als "Beratungs- und Beschlussorgan über wesentliche Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft" konzipiert. Er soll Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung zu pastoralen Planungen, Zukunftsfragen der Kirche und Finanz- und Haushaltsangelegenheiten der Kirche treffen, die nicht auf diözesaner Ebene entschieden werden. Wie die Beschlüsse des Synodalen Wegs sollen auch die Beschlüsse des Synodalen Rats von sich aus keine Rechtswirkung entfalten. "Die Vollmacht der Bischofskonferenz und der einzelnen Diözesanbischöfe, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Rechtsnormen zu erlassen und ihr Lehramt auszuüben, bleibt durch die Beschlüsse unberührt", heißt es dazu in der Satzung des Synodalen Wegs, auf die der Beschlusstext zum Synodalen Rat Bezug nimmt. Die angedachte Selbstbindung von Bischöfen ist im Beschlusstext zum Synodalen Rat nicht enthalten, sondern im Handlungstext "Gemeinsam beraten und entscheiden", der aus Zeitgründen noch nicht abschließend beraten wurde. Eine Befassung ist für die fünfte Synodalversammlung im März geplant. (fxn)