Nach Intervention aus Rom: Bischöfe halten am Synodalen Rat fest
Nach einer erneuten Intervention aus dem Vatikan wollen die deutschen Bischöfe an der Einrichtung eines Synodalen Rats festhalten. "Der Synodale Rat, der durch den Synodalen Ausschuss vorbereitet werden soll", werde sich "entsprechend dem in der Beschlussfassung enthaltenen Auftrag innerhalb des geltenden Kirchenrechts bewegen", betonte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, in einer am Montag veröffentlichten Pressemitteilung. Der Synodale Ausschuss sei durch das römische Schreiben nicht infrage gestellt.
Der DBK-Vorsitzende reagiert damit auf ein auf den 16. Januar datiertes Schreiben von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin, Glaubenspräfekt Kardinal Luis Ladaria und Bischofspräfekt Kardinal Marc Ouellet. Darin wollen die Kardinäle "klarstellen, dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den 'Synodalen Rat' auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten". Anlass für den Brief ist ein Schreiben der (Erz-)Bischöfe von Köln, Augsburg, Passau, Regensburg und Eichstätt vom 21. Dezember an den Heiligen Stuhl, in dem "berechtigte und notwendige Fragen zum Synodalen Ausschuss" gestellt würden.
Papst habe das Schreiben "in forma specifica" approbiert
Laut Vatikan-Schreiben hatten sich die fünf Bischöfe erkundigt, ob sie am Synodalen Ausschuss teilnehmen müssten oder dürften, da der Heilige Stuhl in seiner Intervention im Juli klargestellt habe, dass der Synodale Weg nicht befugt sei, "die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten". Der Heilige Stuhl betonte, der Synodale Rat scheine sich "über die Autorität des einzelnen Bischofs innerhalb seiner Diözese zu stellen". Der Papst habe das Schreiben "in forma specifica" approbiert und dessen Übermittlung angeordnet. Die Dikasterien der Römischen Kurie blieben "stets offen für die Fortsetzung eines weiterführenden und vertiefenden Dialogs", welcher beim interdikasteriellen Treffen beim Ad-limina-Besuch der deutschen Bischöfe in Rom bereits begonnen worden war.
Der Brief aus Rom
Die Deutsche Bischofskonferenz veröffentlichte am 23.1. das Antwortschreiben von Kardinalstaatssekretär Parolin auf den Brief der (Erz-)Bischöfe Rainer Maria Woelki, Köln; Bertram Meier, Augsburg; Stefan Oster, Passau; Rudolf Voderholzer, Regensburg, und Gregor Maria Hanke, Eichstätt.
Die Sorge, dass mit dem Synodalen Rat ein neues Gremium über der Bischofskonferenz stehen oder die Autorität der einzelnen Bischöfe aushebeln könne, bezeichnete Bätzing in der DBK-Mitteilung als unbegründet. Über die Inhalte und Zielsetzungen synodaler Beratungen auf allen Ebenen der Kirche in Deutschland hätten die Bischöfe noch nicht mit Rom sprechen können. "Der Heilige Stuhl sieht die Gefahr einer Schwächung des bischöflichen Amtes – ich erlebe synodale Beratung geradezu als eine Stärkung dieses Amtes", betonte Bätzing. Die im Brief formulierte Einladung zum Gespräch in Rom werde man "zeitnah aufgreifen".
Bei der vierten Synodalversammlung im September hatten die Delegierten mit deutlicher Mehrheit für die Einrichtung eines Synodalen Ausschusses gestimmt. Dieser soll aus den 27 Diözesanbischöfen sowie 27 Vertreterinnen und Vertretern des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) sowie aus 20 von der Synodalversammlung gewählten Mitgliedern bestehen. Der Ausschuss soll nach Abschluss des Synodalen Wegs die dort erarbeiteten Initiativen weiterentwickeln und über die Texte beraten und abstimmen, die nicht mehr in der Synodalversammlung behandelt werden konnten. Zudem soll das Gremium einen Synodalen Rat vorbereiten. Im Synodalen Rat sollen künftig Beratungen und Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung etwa bei Fragen der pastoralen Planung, der Finanz- und Haushaltsangelegenheiten oder zu Zukunftsfragen der Kirche stattfinden. Diese Beschlüsse sollten dieselbe rechtliche Wirkung wie die Beschlüsse der Synodalversammlung haben. "Beschlüsse der Synodalversammlung entfalten von sich aus keine Rechtswirkung. Die Vollmacht der Bischofskonferenz und der einzelnen Diözesanbischöfe, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Rechtsnormen zu erlassen und ihr Lehramt auszuüben, bleibt durch die Beschlüsse unberührt", heißt es dazu in der Satzung des Synodalen Wegs. Das ZdK hatte bei seiner Vollversammlung im Dezember bereits 27 Mitglieder für den Synodalen Ausschuss gewählt.
Immer wieder Kontroversen zwischen Synodalem Weg und Vatikan
Der Reformprozess Synodaler Weg wurde gemeinsam von DBK und ZdK am 1. Dezember 2019 gestartet, um durch den Missbrauchsskandal verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Bereits am 29. Juni 2019 hatte Papst Franziskus einen "Brief an das Pilgernde Volk Gottes in Deutschland" geschickt, das von Befürwortern und Kritikern des Reformprojektes unterschiedlich bewertet wurde und auf das der Papst seither verweist. Im September 2019 verschickte der Vatikan ein Gutachten des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte mit einem Brief Ouellets an den damaligen DBK-Vorsitzenden, Kardinal Reinhard Marx, und kritisierte das geplante Abstimmungsverfahren des Synodalen Wegs. Am 21. Juli 2022 veröffentlichte der Heilige Stuhl eine Intervention, in der angemahnt wurde, der Synodale Weg sei "nicht befugt", Bischöfe und Gläubige "zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten".
Beim interdikasteriellen Treffen der deutschen Bischöfe im November in Rom hatte es ebenfalls kontroverse Diskussionen über den Synodalen Weg gegeben. Die Redebeiträge von Kardinal Ouellet und Kardinal Ladaria waren im Anschluss vom Vatikan veröffentlicht worden. Ouellet schlug darin unter anderem ein Moratorium für den Reformprozess vor, das von den deutschen Bischöfen jedoch abgelehnt wurde. (cbr)