Staatsanwaltschaft ermittelt nach Anzeige und Wohnungsdurchsuchung

Eichstätter Geistlicher unter Missbrauchsverdacht – Amtsverzicht

Veröffentlicht am 27.01.2023 um 13:09 Uhr – Lesedauer: 

Eichstätt ‐ "Der Tatvorwurf lautet sexueller Missbrauch von Jugendlichen und sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen", teilt die Staatsanwaltschaft mit. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen den Priester wurde eingeleitet, der Amtsverzicht angenommen.

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Ein Geistlicher aus dem Landkreis Eichstätt steht im Fokus von Ermittlungen. "Der Tatvorwurf lautet sexueller Missbrauch von Jugendlichen und sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen", teilte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage mit. Es gilt die Unschuldsvermutung. Nach Auskunft der Anklagebehörde läuft das Ermittlungsverfahren aufgrund einer Anzeige eines mutmaßlichen Opfers seit 21. Dezember 2022. Am vergangenen Mittwoch sei die Wohnung des Tatverdächtigen durchsucht worden.

Das Bistum Eichstätt informierte ebenfalls am Freitag über eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen den Mann. Der Geistliche habe das Bistum kurz vor der Durchsuchung informiert. Inzwischen sei er bei Kürzung seiner Bezüge vom Pastoral- und Schuldienst freigestellt worden. Außerdem sei ein Aufenthaltsverbot für seine bisherigen Wohn- und Wirkungsorte ausgesprochen worden. Generalvikar Michael Alberter habe seinen Amtsverzicht angenommen. Die Gremien der betroffenen Gemeinden und die Leitung der betroffenen Schule seien informiert.

Bereits Anfang Januar hatte das Bistum einen kirchlichen Strafprozess gegen einen Priester aus dem Landkreis Eichstätt gestartet. Wieso, dürfe man aus juristischen Gründen nicht sagen, hieß es damals. Ebenfalls Anfang Januar hatte die Diözese über zwei Fälle aus dem Landkreis Ansbach informiert. So sei gegen einen Geistlichen eine kirchenrechtliche Voruntersuchung hinsichtlich sexuellen Missbrauchs aufgenommen worden. Zudem habe Generalvikar Alberter den Amtsverzicht eines weiteren Geistlichen angenommen, gegen den ein rechtskräftiger Strafbefehl vorliege. Details dazu wurden nicht genannt. (KNA)