Leitlinien für Geschlechtergerechtigkeit im Erzbistum Berlin in Kraft
Das Erzbistum Berlin will mehr Geschlechtergerechtigkeit schaffen. Im aktuellen Amtsblatt (März-Ausgabe) werden Leitlinien zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit in Kraft gesetzt. "Geschlechtergerechtigkeit wird verwirklicht, wenn Frauen und Männer gleichwertig ihre Charismen und Sichtweisen einbringen und verwirklichen können", heißt es darin. Sie sei in der gleichen Würde eines jeden Menschen und seiner Gottesebenbildlichkeit begründet, die in der Einheit in Jesus Christus ihren Ausdruck finde.
Die Leitlinien sehen insgesamt sechs Maßnahmen vor, um das Bewusstsein für Geschlechtergerechtigkeit zu fördern und die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern in geschlechtergerechten Strukturen zu verwirklichen: Alle zwei Jahre soll eine Analyse angefertigt und veröffentlicht werden, die die Situation der weiblichen mit der der männlichen Beschäftigten vergleicht. Bei Stellenbesetzungsverfahren soll ein ausgewogenenes Verhältnis der Geschlechter in allen Bereichen erreicht werden, in denen die Weihe nicht Voraussetzung für eine Tätigkeit ist. Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll gestärkt, Gremien soweit möglich geschlechtergerecht besetzt, eine geschlechtergerechte Sprache verwendet sowie Frauen gezielt durch ein Mentoring-Programm gefördert werden. Eine Festlegung zur Form der geschlechtergerechten Sprache in der schriftlichen Kommunikation wird in den Leitlinien nicht getroffen. Mitarbeitende können sich bei Geschlechterungerechtigkeiten an die diözesane Beschwerdestelle wenden. Die Leitlinien gelten für das Erzbischöfliche Ordinariat, die Schulen in Trägerschaft des Erzbistums, die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin und das pastorale Personal ohne Weihe.
Zuvor scharfe Kritik von Diözesanrat und Verbänden
Die Präambel der Leitlinien, die eine seit 2008 geltende Regelung ersetzen, verweist auf die Reform der Grundordnung des kirchlichen Dienstes. Die Grundordnung trat im Erzbistum Berlin wie in den meisten deutschen Diözesen am 1. Januar in Kraft. Das kirchliche Arbeitsrecht betont seitdem, dass alle kirchlichen Beschäftigten "unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche" sein können.
2021 hatten der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Berlin und fünf katholische Verbände der Spitze der Erzdiözese eine unzureichende Förderung von Frauen vorgeworfen. "Dass die Frauenfrage mit über die Zukunft der Kirche entscheidet, ist inzwischen unbestritten. Bei der Berliner Bistumsleitung allerdings ist kein ernsthafter Wille erkennbar, Frauen sichtbar zu machen. Frauen und ihre Belange sind strukturell unterrepräsentiert", hieß es in einer Erklärung zum "Tag der Diakonin". Wenn das Erzbistum weiter auf die Tatkraft von Frauen bauen wolle, könne es so wie bisher nicht weitergehen, so die Organisationen. Es reiche nicht aus, Frauen nur "mitzudenken". "Frauen müssen eigens sichtbar gemacht werden – in kirchlichen Ämtern, kirchenpolitischen Gremien, in der Seelsorge. Frauen im Erzbistum Berlin brauchen eine Anlaufstelle, der sie vertrauen können. Frauenthemen gehören auf die bischöfliche Tagesordnung", so die Erklärung weiter. Erzbischof Heiner Koch und sein Generalvikar hatten die Vorwürfe zurückgewiesen. (fxn)