Artikel gegen homosexuelle Priester hat auch in Schweiz juristisches Nachspiel

Aufstachelung zum Hass: Anklage gegen Theologen Manfred Hauke erhoben

Veröffentlicht am 10.03.2023 um 12:59 Uhr – Lesedauer: 

Lugano ‐ In einem Artikel wurden schwule Geistliche als "Parasiten" bezeichnet. In Deutschland mussten zwei Beteiligte deswegen schon Geldauflagen leisten. Nun kümmert sich auch die Schweizer Justiz um den Fall und nimmt sich den Herausgeber vor.

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Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Theologieprofessor Manfred Hauke erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Herausgeber der Zeitschrift "Theologisches" nach Informationen des Schweizerischen Rundfunks (SRF) und kath.ch (Donnerstag) Diskriminierung und Aufstachelung zu Hass durch einen Artikel in seiner Zeitschrift vor. Nach Informationen des SRF hat Hauke gegen einen mit einer bedingten Geldstrafe bewehrten Strafbefehl Einspruch erhoben. Damit kommt es zu einem Prozess.

Die Staatsanwaltschaft wurde auf eine Anzeige der Schweizer Bürgerrechts- und Selbsthilfeorganisation "Pink Cross" tätig. Nach Ansicht der Organisation ist Hauke als Herausgeber verantwortlich. Der Theologe soll mit der Veröffentlichung gegen die Antirassismusstrafnorm des Schweizer Strafgesetzbuchs verstoßen haben. Art. 261bis StGB sieht ein Strafmaß von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor und stellt unter anderem den öffentlichen Aufruf zu Hass und Diskriminierung gegen eine Gruppe wegen ihrer sexuellen Orientierung unter Strafe. Erfasst wird auch die in einer gegen die Menschenwürde verstoßenden Weise getätigte öffentliche Herabsetzung und Diskriminierung in Wort und Schrift aufgrund der sexuellen Orientierung.

Geldauflagen in Deutschland gegen Autor und Chefredakteur

Gegenüber dem SRF wertete der Geschäftsleiter von "Pink Cross", Roman Heggli, die Ermittlungen als ersten Erfolg: "Hauke ist der Herausgeber dieser Zeitschrift und entsprechend gehe ich davon aus, dass er die Inhalte teilt. Für mich ist es unverständlich, dass jemand, der solches Gedankengut pflegt, noch an einer öffentlichen Uni lehren darf." Er erwarte eine Verurteilung und Konsequenzen der Hochschule. Die theologische Fakultät Lugano ist eine kirchliche Hochschule, seit 2021 aber organisatorisch eng mit der staatlichen Universität der italienischen Schweiz in Lugano (USI) verbunden. Die USI betonte gegenüber den Schweizer Medien, dass sie Werte der Offenheit vertrete und jede Form der Diskriminierung ablehne. Sie werde aber keine Stellung zu dem Fall Haukes nehmen.

Der Artikel des polnischen Priesters Dariusz Oko aus dem Frühjahr 2021, um den es jetzt auch in dem Schweizer Prozess geht, hatte schon in Deutschland rechtliche Folgen. In dem Beitrag hatte Oko homosexuelle Geistliche unter anderem als "eine Kolonie von Parasiten", "Krebsgeschwür" und "homosexuelle Plage" bezeichnet. Im vergangenen Mai hatte das Amtsgericht Köln das Verfahren wegen Volksverhetzung gegen Oko und den Chefredakteur der Zeitschrift, Johannes Stöhr, gegen Geldauflagen eingestellt. Oko hatte sich damit verteidigt, nicht über homosexuelle Priester im Allgemeinen geschrieben zu haben, sondern über solche, "die Straftaten begehen und die Kirche zerstören". Stöhr gab an, dass er nicht alle Beiträge in seiner Zeitschrift inhaltlich prüfen könne. (fxn)