Start von Missbrauchs-Verfahren um Benedikt XVI. könnte sich verzögern
Der Verfahrensbeginn nach der Klage eines Missbrauchsbetroffenen unter anderem gegen den inzwischen verstorbenen Papst Benedikt XVI. könnte sich um mehrere Monate verzögern. Eine Sprecherin des Landgerichts Traunstein bestätigte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag, dass die Suche nach einem Rechtsnachfolger des emeritierten Papstes bisher nicht erfolgreich gewesen sei. Spätestens am Montag soll entschieden werden, ob die für den 28. März geplante mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Traunstein verschoben wird.
Zuerst hatten das Recherchenetzwerk Correctiv und der Bayerische Rundfunk (BR) über die mögliche Verschiebung des Verfahrens berichtet. Im Juni 2022 hatte ein Opfer des Missbrauchstäters und früheren Priesters H., eine sogenannte Feststellungsklage in Traunstein eingereicht. Er hofft, dass das Gericht feststellt, dass H. ihn missbraucht hat und deswegen Schadensersatz leisten muss. Die Klage richtet sich neben Benedikt XVI. und Ex-Priester H. auch gegen den ehemaligen Münchner Erzbischof und Kardinal Friedrich Wetter sowie gegen das Erzbistum München und Freising als juristische Person.
Zwei Verfahren?
Correctiv und BR berichteten, dass die Anwälte des verstorbenen Ex-Papstes zuversichtlich sind, innerhalb der nächsten drei Monate die Rechtsnachfolge final zu klären. Die Gerichtssprecherin erläuterte, grundsätzlich blieben zwei Möglichkeiten: das Verfahren gegen Benedikt XVI. von jenem gegen die übrigen Beschuldigten abzutrennen und die Angelegenheit zweimal zu verhandeln – oder aber, den Start des gesamten Verfahrens zu verschieben. Dem müssten alle Verfahrensbeteiligten zustimmen. Noch hätten nicht alle geantwortet. Bislang hatten sich alle Seiten gegen eine Abtrennung ausgesprochen.
Ex-Priester H. spielt auch im Missbrauchsgutachten des Erzbistums München und Freising vom Januar 2022 eine zentrale Rolle. In den 1990er-Jahren soll H. in der Erzdiözese München mehrere Kinder und Jugendliche missbraucht haben, darunter den Kläger. Die Leitung der Erzdiözese rund um den früheren Erzbischof und Kardinal Joseph Ratzinger und späteren Papst Benedikt XVI. hatte den pädophilen Priester im Jahr 1980 im Erzbistum aufgenommen und dessen Umgang mit Jugendlichen nicht unterbunden – obwohl H. zuvor bereits in Essen wegen sexuellen Übergriffen aufgefallen war. (epd)