Nicht approbiert: Bistum Münster distanziert sich von Ordensfrauen
Das Bistum Münster distanziert sich nach einer Warnung aus dem Vatikan von einer aus Nigeria stammenden Schwesterngemeinschaft, die in der Diözese tätig ist. Wie das Bistum in seinem aktuellen Amtsblatt (April) bekanntgab, habe das Missionsdikasterium im November 2022 mitgeteilt, dass es sich bei den "Schwestern von Gottes Ebenbild" nicht um eine bischöflich approbierte Ordensgemeinschaft handle. Der Bischof der ghanaischen Diözese Yendi, in dem die Schwestern sich um eine kirchliche Anerkennung bemühten, habe zudem im Januar 2022 darüber informiert, dass bei der Errichtung der Gemeinschaft als öffentlicher Verein von Gläubigen "gravierende Unstimmigkeiten" vorlägen, die umfassend geprüft würden.
Der Gründerin der Gemeinschaft sei es bis auf weiteres untersagt, neue Mitglieder aufzunehmen, aus Nigeria nach Deutschland zu entsenden oder weitere Niederlassungen zu gründen, heißt es weiter in der Amtsblatt-Mitteilung: "Der Bischof von Münster hat der Gemeinschaft keine Niederlassungserlaubnis erteilt, ein Abschluss von Ordensgestellungsverträgen ist rechtlich unzulässig." Damit dürfen kirchlichen Einrichtungen im Bistum Münster keine Verträge mit dem Orden über die Mitarbeit von Ordensangehörigen in der Einrichtung schließen.
Anerkennung in Ghana fraglich
Nach den Angaben auf ihrer Webseite wurden die "Schwestern von Gottes Ebenbild" (englisch "Missionary Sisters of the Divine Image") 2010 in Deutschland gegründet, wo die Gründerin ihren Wohnsitz habe. 2016 sei die Gemeinschaft in der Diözese Yendi in Ghana als öffentlicher Verein von Gläubigen kanonisch errichtet worden. Sie sei in Deutschland, Nigeria, Ghana und Amerika tätig und hätte sich vor allem der Bildung von Kindern und Jugendlichen sowie der Altenpflege verschrieben. Eine ihrer Kommunitäten befindet sich in Münster.
Papst Franziskus hatte 2020 mit dem Motu proprio "Authenticum charismatis" festgelegt, dass Diözesanbischöfe nur noch mit Zustimmung Roms neue diözesane Orden und andere Institute des geweihten Lebens anerkennen können. War es vorher Diözesanbischöfen möglich, solche "nach Beratung mit dem Apostolischen Stuhl" zu errichten, sieht die neue Norm vor, dass eine Errichtung nur mit dem Einverständnis aus dem Vatikan zulässig ist. Die kanonische Errichtung einer neuen Gemeinschaft gehe laut dem Motu proprio "über den alleinigen diözesanen Bereich hinaus" und mache ihn "für den weiteren Horizont der Weltkirche relevant".
Zuletzt hatte der Fuldaer Bischof Michael Gerber der kirchlich nicht-anerkannten Gemeinschaft "Geist und Sendung" per Dekret die Feier jeglicher Sakramente und Sakramentalien in ihren Räumlichkeiten in Fulda verboten. In der Gemeinschaft wurden demnach auch ohne Zustimmung der zuständigen kirchlichen Autorität Taufen gespendet. (mal)