Streit vor dem Arbeitsgericht um Pseudonym-Offenlegung geht weiter

Verfahren: Keine Einigung zwischen Ackermann und Weißenfels in Sicht

Veröffentlicht am 06.04.2023 um 11:56 Uhr – Lesedauer: 

Trier ‐ Das Verfahren um die Nennung des Klarnamens der Missbrauchsbetroffenen Karin Weißenfels geht weiter: Versuche, sich vor der Gerichtsverhandlung zu einigen, sind fehlgeschlagen, wie aus den Unterlagen des Gerichts und der Parteien hervorgeht.

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Im Arbeitsgerichtsverfahren zwischen der Missbrauchsbetroffenen mit dem Pseudonym Karin Weißenfels und dem Trierer Bischof Ackermann ist weiterhin keine Einigung in Sicht. Aus den Vergleichsangeboten des Gerichts und der Anwälte der gegnerischen Parteien, die katholisch.de vorliegen, gehen sehr unterschiedliche Vorstellungen hervor, wie der Streit aufgrund der Nennung des echten Namens der Betroffenen durch den Bischof beigelegt werden kann. Zuerst hatte der SWR berichtet. Damit bleibt es bei der voraussichtlich Mitte Juni stattfindenden Kammerverhandlung vor dem Trierer Arbeitsgericht.

Weißenfels klagt aufgrund der Namensnennung vor anderen Bistumsmitarbeitenden und der daraus folgenden Retraumatisierung auf 20.000 Euro Schmerzensgeld. Das Gericht schlägt in seinem Vergleichsvorschlag 10.000 Euro Schmerzensgeld für Weißenfels sowie 5.000 Euro Spende an eine von der Klägerin zu bestimmenden Organisation zum Schutz der Opfer sexuellen Missbrauchs vor, um alle finanziellen Ansprüche der Klägerin aus der Klarnamensnennung abzugelten. Bischof Ackermann soll dabei weiterhin an die von ihm abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung gebunden bleiben, die ihm verbietet, den echten Namen von Weißenfels noch einmal offenzulegen.

Bistum will alle offenen Verfahren beenden

Der Anwalt der Betroffenen hält an der ursprünglichen Forderung fest. Das Bistum will einen Vergleich nur unter der Bedingung schließen, dass Weißenfels den Vorwurf zurücknimmt, Ackermann habe Umstand und Inhalte einer Beichte der Klägerin im Jahr 1989 bei einem Freund des Priesters, der sie missbraucht hat, offengelegt. Neben dem arbeitsrechtlichen Verfahren gibt es auch zwei Beschwerden von Weißenfels bei der kirchlichen Datenschutzaufsicht, zum einen über die Namensnennung und die Preisgabe weiterer Informationen, zum anderen wegen anderen mutmaßlichen Datenschutzverstößen. Das Bistum will diese Beschwerden mit einem arbeitsrechtlichen Vergleich für erledigt erklären. Unter diesen Bedingungen wären Bischof und Bistum bereit, ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro und eine Spende von 5.000 Euro zu zahlen. Auf Anfrage teilte das Bistum mit, dass man sich zu laufenden Verfahren nicht äußere.

Nach der Offenlegung des Pseudonyms hatte Bischof Ackerman vor einem Jahr eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich bei der Betroffenen entschuldigt. Betroffeneninitiativen hatten den Bischof für die Aufhebung des Pseudonyms stark kritisiert. Die Betroffene war nach jahrelangem geistlichem und sexuellem Missbrauch durch einen Priester Ende der 1980er bis Anfang der 2000er Jahre erstmals 2020 unter ihrem Pseudonym in dem Buch "Erzählen als Widerstand" aufgetreten, in dem sie ihre Leidensgeschichte offengelegt hat. Die Klage auf Schadensersatz, die sich gegen Ackermann als Bischof und das Bistum Trier richtet, begründeten die Anwälte von Weißenfels damit, dass das Bistum durch mangelnde Fürsorge als Arbeitgeber maßgeblich zur anhaltenden Traumatisierung beigetragen habe. Das Verfahren findet vor dem Arbeitsgericht statt, da Weißenfels eine Angestellte des Bistums Trier ist. (fxn)