Kirchenrecht der orientalischen Kirchen erneut geändert

Papst führt Altersgrenze für Ostkirchenbischöfe in Synoden ein

Veröffentlicht am 17.04.2023 um 13:00 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Zum dritten Mal innerhalb eines Monats ändert Papst Franziskus das Kirchenrecht der Ostkirchen – dieses Mal geht es um Altersgrenzen für Bischöfe: Mit 80 ist für die meisten jetzt Schluss in der Bischofssynode.

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Bischöfe der Ostkirche verlieren künftig mit 80 Jahren ihr Stimmrecht in der Bischofssynode ihrer Kirche. Mit dem am Montag veröffentlichten Motu proprio "Iam pridem" ("Seit einiger Zeit") ändert Papst Franziskus erneut den CCEO, das Gesetzbuch der unierten Ostkirchen. Bischöfe, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, verlieren ihre beratende Stimme in der Bischofssynode sowie das Wahlrecht für Patriarchen, Bischöfe und Bischofskandidaten. Von der Altersgrenze sind nur Patriarchen und amtierende Eparchialbischöfe (Diözesanbischöfe) ausgenommen. Seit einiger Zeit hätten ostkirchliche Bischöfe das zuständige Dikasterium für die Orientalischen Kirchen darauf hingewiesen, dass sich durch die hohe Zahl von emeritierten, aber stimmberechtigten Bischöfen in den Bischofssynoden Schwierigkeiten ergeben hätten, begründet Franziskus seine Gesetzesänderung. Die Änderung tritt einen Monat nach ihrer Veröffentlichung in der Vatikan-Zeitung" L'Osservatore Romano" in Kraft.

Die römisch-katholische Kirche besteht aus 24 Kirchen eigenen Rechts (sui iuris). Die größte von ihnen ist die lateinische Kirche des Westens. Die 23 mit Rom unierten Ostkirchen haben eigene liturgische Riten und kirchliche Strukturen. Für sie gilt nicht das Kirchenrecht der lateinischen Kirche, sondern der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO). Strukturell unterscheiden sich die Ostkirchen vor allem durch ihren synodalen Aufbau. Anders als in der lateinischen Kirche wählen die jeweiligen Kirchen ihr Oberhaupt – je nach Rang der Kirche ein Patriarch, ein Großerzbischof oder ein Metropolitanbischof – und ihre Eparchialbischöfe genannten Diözesanbischöfe durch Bischofssynoden, der Papst bestätigt lediglich die Gewählten. Eine Ausnahme besteht in Gebieten außerhalb des angestammten Territoriums. Für deren ostkirchlichen Bischöfe haben die zuständigen Synoden ein Vorschlagsrecht für Kandidaten, aus denen der Papst auswählt. In der lateinischen Kirche gibt es keine mit den ostkirchlichen Bischofssynoden vergleichbaren Strukturen; die Bischofskonferenzen und Diözesansynoden haben deutlich weniger Rechte.

Papst Franziskus hat in den vergangenen Jahren sowohl im westlichen wie im östlichen Kirchenrecht eine rege Gesetzgebungstätigkeit entfaltet. Der 1990 von Papst Johannes Paul II. promulgierte Ostkirchenkodex wurde vor dem Pontifikat von Franziskus nur einmal geändert. Das nun veröffentlichte Motu proprio ist bereits das sechste Änderungsgesetz für den CCEO, das Papst Franziskus erlassen hat. In diesem April verlängerte er Fristen im Ordensrecht und passte das Strafrecht der Ostkirchen in Anlehnung an die Reform des Strafrechts der lateinischen Kirche an. (fxn)