Marco Buschmann äußert sich zu Freiburger Studie

Bundesjustizminister: Kein kirchliches Sonderrecht bei Missbrauch

Veröffentlicht am 20.04.2023 um 13:16 Uhr – Lesedauer: 

Berlin/Freiburg ‐ "Die Zeiten der Vertuschung von schrecklichen Missbrauchstaten muss endlich vorbei sein", sagt Bundesjustizminister Marco Buschmann mit Blick auf die Freiburger Missbrauchsstudie. Er betont, dass es kein kirchliches Sonderrecht gebe.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Kirchen zu einer umfassenden und transparenten Aufarbeitung von Missbrauch aufgefordert. Aufarbeitung sei wichtig, um neue Taten zu verhindern, sagte Buschmann am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Der am Dienstag veröffentlichte Bericht zu Missbrauch und Vertuschung im Erzbistum Freiburg zeige, dass die Kirchen diesem Anspruch in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten nicht gerecht geworden seien. "Wenn der Verdacht von Straftaten im Raum steht, gibt es kein kirchliches Sonderrecht. Die Zeiten der Vertuschung von schrecklichen Missbrauchstaten muss endlich vorbei sein", sagte Buschmann.

Die von unabhängigen Experten erarbeitete Freiburger Studie zeigt massives Fehlverhalten der früheren Bistumsleitungen auf. Dem ehemaligen Erzbischof und früheren Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Robert Zollitsch, werden Missachtung von Missbrauchsopfern und Täterschutz vorgeworfen. Ähnlich schweres Versagen wird im 600-seitigen Bericht Zollitschs Vorgänger Oskar Saier (1978-2002) attestiert. Beim amtierenden Erzbischof Stephan Burger (seit 2014) fanden die Autoren der Untersuchung keinen Hinweis auf Vertuschung. (tmg/KNA)