Bistum Münster: Tätigkeitsverbot für Ruhestandsgeistlichen
Nach Missbrauchsvorwürfen darf ein Ruhestandsgeistlicher des Bistums Münster in der Öffentlichkeit keine priesterlichen oder seelsorglichen Tätigkeiten mehr ausüben. Bischof Felix Genn hat ihm einen Verweis und eine Verwarnung mit den entsprechenden Auflagen erteilt, teilte das Bistum am Freitag mit. Auch geistliche Begleitungen seien ihm grundsätzlich untersagt.
Laut Bistumsangaben haben sich Ende 2022 zwei Betroffene bei der Interventionsstelle der Diözese gemeldet. Sie werfen dem Priester ein grenzüberschreitendes, unangemessenes und sexualisiertes Verhalten im Zusammenhang mit seelsorglichen Begleitungen vor. Das Bistum betont, dass es sich nach seinem Kenntnisstand um zwei unabhängig voneinander gemachte Aussagen handle. Ein strafrechtliches Verfahren habe die Staatsanwaltschaft wegen Verjährung eingestellt. (mal)