Wer entscheidet über die Verwendung?
Veröffentlicht am 06.01.2015 um 23:57 Uhr – Von Janina Mogendorf – Lesedauer:
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Viele Ratsmitglieder sind beruflich in Wirtschaft und Finanzwesen tätig und kennen sich mit der Materie gut aus. Der Kirchensteuerrat verabschiedet den Haushaltsplan und die Jahresrechnung des Bistums und kontrolliert die Verwendung der Steuermittel. Der Bischof ist demzufolge nicht allein "verfügungsberechtigt".
Eingeführt wurden die diözesanen Kirchensteuerräte auf Anweisung des Staates. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil in den 1960er Jahren sind sie auch ein Ausdruck der Beteiligung von Kirchenmitgliedern an der kirchlichen Verwaltung.