Wer hat die Kirchensteuer "erfunden"?
Veröffentlicht am 06.01.2015 um 23:59 Uhr – Von Janina Mogendorf – Lesedauer:
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Im Zuge der Säkularisation (Enteignung) mussten sich die Länder verpflichten, die Versorgung der Kirchen zu übernehmen. Dem 1871 gegründeten Deutschen Reich wurde die finanzielle Unterstützung jedoch bald zu teuer. So führte der Staat schließlich die Kirchensteuer ein. Die Steuer wird heute noch vom Finanzamt eingezogen.
Die Kirche zahlt dem Staat für diese Dienstleistung etwa drei Prozent des Steueraufkommens. Ein Vorteil für beide Seiten: Die Miterledigung der Kirchensteuer bedeutet keine große Mehrarbeit für den Staat, der durch die Gebühr einen hohen Gewinn erzielt. Für die Kirche ist diese Lösung wesentlich billiger als der Aufbau einer eigenen Steuerbehörde.