Wird Papst Franziskus sich an Papstsekretärs-Vorgängern orientieren?

Kommt Gänswein nach Deutschland? Das machten andere Sekretäre im Alter

Veröffentlicht am 25.04.2023 um 00:01 Uhr – Von Ludwig Ring-Eifel (KNA) – Lesedauer: 

Rom ‐ Seit dem Tod von Benedikt XVI. ist die berufliche Zukunft des langjährigen Privatsekretärs Georg Gänswein ungewiss. Nun sagte Papst Franziskus einem Journalisten, dass Gänsweins Karriere im Vatikan beendet sei. Dabei erinnerte er an ein berühmtes Beispiel.

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Wieder mal hat Papst Franziskus einen ungewöhnlichen Kommunikationsweg gewählt, um Dinge mitzuteilen, die ihm wichtig sind. Er vertraute dem argentinischen Journalisten Joaquin Morales Sola an, dass er 2024 endlich wieder in sein Heimatland reisen will. Morales kennt der Papst seit langem; beinahe jedes Jahr gibt er seinem Landsmann Einblicke in seine Gedanken und Pläne.

Doch während in Südamerika vor allem die Nachricht vom geplanten Heimatbesuch für Schlagzeilen sorgte, fand in Deutschland ein Exkurs am Rand des Gesprächs viel Beachtung. Darin ging es um das berufliche Schicksal des langjährigen Privatsekretärs von Papst Benedikt XVI.

Der aus dem Erzbistum Freiburg stammende Erzbischof Georg Gänswein (66) hat inzwischen das private Testament seines Dienstherrn weitgehend vollstreckt und wartet nach eigener Auskunft gespannt auf seine künftige Rolle. Franziskus erinnerte im Gespräch mit Morales daran, dass frühere Papstsekretäre in ihre Heimat zurückgekehrt seien. Konkret verwies er auf Stanislaw Dziwisz (83; ab Freitag: 84), der nach dem Tod seines langjährigen Chefs Johannes Paul II. wieder nach Krakau ging.

Erzbischof von Freiburg

Dass Gänswein in die Fußstapfen dieses Vorgängers tritt, ist jedoch ziemlich unwahrscheinlich. Dziwisz wurde nämlich vom damals neuen Papst Benedikt XVI. im Juni 2005 ganz rasch zum Erzbischof von Krakau ernannt und knapp ein Jahr später zum Kardinal erhoben. Dass Franziskus mit Gänswein Ähnliches vorhaben könnte, gilt als ausgeschlossen – zumal Freiburg mit Stephan Burger (60) einen Erzbischof im besten Alter hat.

Das Vorbild anderer Papstsekretäre taugt ebenfalls nur bedingt. So wurde Loris Capovilla, Assistent von Johannes XXIII. (1958-1963), von Paul VI. zunächst zum Erzbischof von Chieti ernannt, vier Jahre später wurde er "Päpstlicher Delegat" für den großen italienischen Marienwallfahrtsort Loreto und blieb dort bis 1988. Vergleichbares wäre in Deutschland nur in Bayern denkbar. In den anderen Bundesländern darf der Papst laut Konkordat Bischöfe nicht nach eigenem Gutdünken ernennen.

Ganz bescheiden ging es zunächst für Pasquale Macchi weiter, der 24 Jahre lang Persönlicher Sekretär von Giovanni Battista Montini war. Montini führte von 1963 bis 1978 als Paul VI. die katholische Weltkirche. Sein Persönlicher Sekretär Macchi ging nach dem Tod des Papstes in seine Heimatpfarrei Varese zurück und betreute dort die Wallfahrtsstätte Sacro Monte di Varese. 1988 übernahm er die Stelle Capovillas in Loreto und wurde zum Erzbischof ernannt.

Doch anders als diese beiden Vorgänger ist Gänswein bereits Erzbischof. Deshalb müsste er, wenn er sich wieder in seinem Heimatbistum Freiburg niederlassen wollte, den dort regierenden Erzbischof zumindest informieren. Gänswein könnte gegebenenfalls auch seinen Sitz im Freiburger Domkapitel wiederbeleben, der ihm 1994 verliehen wurde.

Georg Gänswein von Benedikt XVI. im Petersdom zum Bischof geweiht
Bild: ©katholisch.de/CTV-Screenshot

Am 6. Januar 2013 wurde der aus dem Schwarzwald stammende damalige Papstsekretär Georg Gänswein von Benedikt XVI. im Petersdom zum Bischof geweiht.

Interessant ist auch die Frage nach der finanziellen Absicherung. Da Gänswein mehr als 20 Jahre in Diensten des Heiligen Stuhls stand, ist ihm die dortige (bescheidene) Altersversorgung sicher – vermutlich plus einer Aufstockung durch sein Heimatbistum. Hinzu kommen Einnahmen aus seinen Büchern. Möglicherweise kämen noch Honorare für einen Universitätslehrauftrag hinzu, falls der promovierte Kirchenrechtler einen solchen übernähme.

Doch vor alledem ist die Frage zu klären: Kann Franziskus Gänswein überhaupt hinausbefördern? Die Antwort lautet: Ja, er kann. Da Gänswein das Ruhestandsalter für Vatikanangestellte erreicht hat, kann der Papst das aktive Dienstverhältnis für beendet erklären – zumal der Deutsche seit seiner Ernennung zum Präfekten des Päpstlichen Hauses 2012 bereits zwei volle Amtszeiten zu je fünf Jahren absolviert hat.

In einem wichtigen Punkt unterscheidet sich Gänswein kirchenrechtlich von einem anderen prominenten deutschen "Frühpensionär" im Vatikan, dem ehemaligen Präfekten der Glaubenskongregation Gerhard Ludwig Müller (75): Ihn stellte Franziskus 2017 durch Nichtverlängerung seines Amtes faktisch außer Dienst; doch blieb Müller Kurienkardinal mit allen Rechten und Pflichten. Gänswein hingegen fehlen der Kardinalsrang und die damit verbundenen Privilegien einer Kardinalswohnung sowie der Teilnahme an Kardinalsversammlungen.

Von Ludwig Ring-Eifel (KNA)