Lukas Färber ist auch hauptamtlich für den BDKJ tätig

Synodaler Weg: Junges Mitglied tritt aus katholischer Kirche aus

Veröffentlicht am 16.05.2023 um 16:44 Uhr – Lesedauer: 

Münster ‐ Mit Lukas Färber hat am Dienstag ein Mitglied der Synodalversammlung seinen Austritt aus der Kirche erklärt. Da Färber hauptamtlich beim BDKJ beschäftigt ist, könnte sein Austritt möglicherweise arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

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Lukas Färber, bis zum Abschluss im März Mitglied der Synodalversammlung des Synodalen Wegs, ist am Dienstag aus der katholischen Kirche ausgetreten. Das teilte Färber unter anderem auf seiner privaten Facebookseite mit. Zur Begründung führte er unter anderem an, dass das Reformprojekt für ihn "– bei allen bestärkenden Erlebnissen und den Bündnissen, die wir knüpfen konnten – vor allem eine Ohnmachtserfahrung" gewesen sei. Ihm sei immer bewusster geworden, dass die Amtskirche kaum reformierbar sei. "Wiederholt habe ich mich gefragt, ob die Mitgliedschaft in dieser Amtskirche noch mit meinem christlichen Moralverständnis vereinbar ist", so Färber wörtlich.

Färber beteiligte sich auch bei #OutInChurch

Er habe "mit vielen anderen wundervollen und inspirierenden Katholik*innen auf dem Synodalen Weg und in den Verbänden" für Reformen in der Kirche gekämpft. "Uns verband das von vornherein unrealistische Ziel die systemischen Ursachen sexualisierter Gewalt zu zerschlagen. Am Ende standen einige wenige gute Texte, viel zu viele weichgewaschene 'Kompromisse' – oder eher: Kapitulationen? – und vor allem: keinerlei Verbindlichkeiten", so Färber weiter. Als weiteren Grund für seinen Kirchenaustritt nannte er persönliche und indirekte Diskriminierungserfahrungen, durch die er sich mehr und mehr von der Amtskirche entfernt habe – "im Gespräch mit Bischöfen und anderen Klerikern, durch Kommentare und Zuschriften rechter Katholik*innen". Dabei sei er sich sehr bewusst, dass er als "schwuler, weißer Cis-Mann" noch zu einer relativ privilegierten Gruppe innerhalb "dieses Systems multipler Diskriminierung" gehöre. Er habe Respekt für alle, die noch viel mehr darunter litten und trotzdem in der Kirche blieben.

Färber gehörte in der Synodalversammlung zur Gruppe der Teilnehmenden unter 30 Jahren, benannt worden für die Mitarbeit beim Reformprozess war er vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). Färber beteiligte sich im vergangenen Jahr zudem bei der Kampagne #OutInChurch. Dabei outeten sich rund 125 Mitarbeitende und Mitglieder der Kirche als queer, also etwa als homosexuell oder transgeschlechtlich, und sprachen sich ebenfalls für Reformen in der Kirche aus.

Hat der Austritt arbeitsrechtliche Konsequenzen?

In seinem Posting bei Facebook erklärte Färber am Dienstag, trotz seines Austritts weiter als Christ in der Kirche engagiert bleiben zu wollen: "Ich bin und bleibe getauft. Ich bin und bleibe Christ. Ich bin und bleibe Jugendverbandler. Ich bin und bleibe Träumer und Botschafter für eine gerechte Kirche und Welt." Zudem betonte er, weiter "voller Überzeugung" hauptamtlich für den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Bistum Münster zu arbeiten. Färber arbeitet innerhalb des Diözesanverbands als Referent für die im kommenden Jahr geplante 72-Stunden-Aktion des Jugenddachverbands. Ob sein Kirchenaustritt arbeitsrechtliche Konsequenzen haben könnte, ist unklar. Auf Anfrage von katholisch.de wollte sich der BDKJ in Münster am Dienstag dazu nicht äußern. Dem Portal kirche-und-leben.de sagte der Diözesanvorsitzende Felix Elbers später, dass Färber Projektreferent für die 72-Stunden-Aktion "ist und bleibt".

Die deutschen Bischöfe hatten das kirchliche Arbeitsrecht im vergangenen Jahr liberalisiert. Vor allem die persönliche Lebensführung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spielt seitdem keine Rolle mehr. Auch der Austritt aus der katholischen Kirche führt seither nicht mehr kategorisch zur Kündigung, aber immer noch "in der Regel". Davon kann nur "ausnahmsweise abgesehen werden, wenn schwerwiegende Gründe des Einzelfalles diese als unangemessen erscheinen lassen". Die Frage, wann solche Einzelfälle vorliegen, ist bislang gerichtlich nicht geklärt. Färber selbst war am Dienstag für katholisch.de nicht erreichbar. (stz)

16.5., 17:05 Uhr: Ergänzt um eine Aussage des BDKJ-Diözesanvorsitzenden Elbers.